Practical Project Students – Ankunft und Aufenthalt an der TUM
1. TUM Student Card erhalten
Jeder eingeschriebene TUM Studierende erhält eine Student Card. Die Karte ist Ihr Studierendenausweis und ermöglicht Ihnen Zugang zur Universitätsbibliothek. Außerdem beinhaltet die Karte eine Zahlfunktion, mit der Sie Essen und Getränke in der Mensa, in den Caféterien und an Automaten bezahlen können, sofern Sie Geld aufgeladen haben.
Nachdem Sie vollständig an der TUM eingeschrieben sind, erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail von TUMonline, die Ihre Einschreibung offiziell bestätigt.
Im Anschluss daran wird Sie das TUM Global & Alumni Office per E-Mail über den Abhlolungsort und Abholungszeitraum Ihrer Student Card informieren.
Vor dem Erhalt Ihrer Student Card können Sie sich bereits über Ihren TUMonline-Account verschiedene Studienbescheinigungen ausdrucken, z.B. Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
2. Beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anmelden
In Deutschland ist jeder Bewohner verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen (sobald ein Wohnsitz gefunden wurde) mit seiner Adresse anzumelden. Wer innerhalb Münchens umzieht oder aus München wegzieht muss sich um- bzw. abmelden. Bitte denken Sie immer daran, allen wichtigen Stellen (TUM, Krankenkasse usw.) die neue Adresse mitzuteilen.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Anmeldeformular (kostenlos bei der Meldebehörde; im Internet herunterladbar)
- Wohnungsgeberbestätigung: Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrem Vermieter, wenn Sie in die Wohnung ein- bzw. ausziehen. Sie müssen diese Bestätigung dem Einwohnermeldeamt bei An- und Abmeldung vorlegen.
Dieses Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro ist für Sie zuständig
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80337 München
Tel.: 089 – 233 – 1
Webseite der Münchner Bürgerbüros
Rathaus Freising
Marienplatz 1, 85354 Freising
Tel.: 08161 – 544 33 21
Stadtverwaltung Garching
Rathausplatz 3, 85748 Garching
Tel.: 089 – 32 08 90
Wenn Sie nicht in der Stadt München, in Garching oder Freising wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich das Einwohnermeldeamt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde. Die Adressen der Gemeinden finden Sie im Telefonbuch unter Gemeindeverwaltung und natürlich im Internet. Die Außenstellen (Anschriften im Telefonbuch unter dem Suchbegriff Stadtverwaltung) haben davon abweichende Öffnungszeiten. Die Anmeldebestätigung muss laut Bayerischem Meldegesetz dem Vermieter vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich ebenso abmelden, wenn Sie München wieder verlassen.
3. Aufenthaltstitel beantragen (falls nötig)
müssen sich lediglich in München oder der für ihren Wohnsitz zuständigen Gemeinde anmelden. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel.
siehe Einreisebestimmungen
Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, beantragen Sie bitte, wenn nötig, einen Aufenthaltstitel wie nachfolgend beschrieben. Wenn die TUM für Sie eine BAMF-Bescheinigung beantragt hat, müssen Sie keinen Aufenthaltstitel beantragen.
müssen bis spätestens drei Monate nach Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen.
s. unter Einreisebestimmungen: Liste zur Visumpflicht bzw. -freiheit, müssen im Heimatland ein Visum bei der Deutschen Botschaft beantragen und dann in Deutschland, innerhalb der Gültigkeit des Visums, den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels stellen. Ausnahme: Sollte das Visum für den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes ausgestellt worden sein, muss kein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Beantragung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung der Technischen Universität München
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis über 934 € pro Monat: Die Finanzierung muss für mindestens ein Jahr gesichert sein. Falls Sie ein Stipendium erhalten, welches weniger als 861 € monatlich beträgt, müssen Sie zusätzlich noch eine Bescheinigung Ihrer Eltern oder eines Bürgen über den Differenzbetrag vorlegen.
- Nachweis der Anmeldung in München bzw. umliegender Gemeinde
- gegebenenfalls ein Visum für Studienzwecke
- ein aktuelles, biometrisches Passfoto
Gebühren: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100 €, Verlängerung 96 €
Diese Behörde ist für Sie zuständig
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80337 München
Tel.: 089 – 233 251 34
E-Mail
Webseite der Ausländerbehörde
Bitte beachten Sie:
Terminvereinbarungen sind nur noch online möglich.
Sie können Ihren Termin bis zu 120 Tage im Voraus buchen.
Landratsamt Freising
Landshuter Str. 31, 85356 Freising
Tel.: 08161 – 60 00
Webseite des Landratsamts Freising
Landratsamt München
Mariahilfplatz 17, 81541 München
Tel.: 089 – 62 210
Webseite des Landratsamts München
Wenn Sie nicht in der Stadt München, in Garching oder Freising wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich die zuständige Behörde im Rathaus oder Landratsamt der jeweiligen Gemeinde.
Wichtig: Bevor Ihr Visum abläuft, gehen Sie bitte rechtzeitig zur Ausländerbehörde, auch wenn Ihnen einige Unterlagen fehlen sollten. Sie bekommen dann eine vorläufige Bescheinigung über die Beantragung des Aufenthaltstitels. Bringen Sie bitte alle Nachweise im Original und machen Sie eine Kopie für sich selbst. Wer eine Verlängerung benötigt, muss diese rechtzeitig (d.h. vor Ablauf des Aufenthaltstitels) beantragen.
4. Bankkonto eröffnen
Da Sie in Deutschland u.a. Ihre Miete nur per Überweisung bezahlen können, sollten internationale Studierende nach Einreise so schnell wie möglich ein Bankkonto (Girokonto) eröffnen. Die Kontoführung ist gratis, wenn Sie sich als Studierender ausweisen können. Da Sie oft zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses noch keinen Studierendenausweis besitzen, sollten Sie dies in der Bank erklären und später nachreichen.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Beantragung
- Reisepass
- Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt
- Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
- Steuer-ID
Mit der Eröffnung des Kontos erhalten Sie die Nummer für ein Konto, auf welches Sie Geld einzahlen bzw. von welchem Sie Geld abheben können. Ihre EC-Karte dazu erhalten Sie normalerweise wenige Werktage später.
Seit 2018 müssen die Banken in Deutschland bei Kontoeröffnungen eine Steuer-ID verlangen.
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Bringen Sie daher bitte Ihre eigene Steuer-ID aus Ihrem Heimatland mit.
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Wo finden Sie Ihre Steuer-ID? Informieren Sie sich im OECD-Portal oder fragen Ihre Heimatuniversität / Familie.
Sie können auch eine Steuer-ID in Deutschland beantragen:
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Finden Sie eine Unterkunft in München
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Melden Sie sich im Einwohnermeldeamt an
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Nach ungefähr sechs bis acht Wochen erhalten Sie die Steuer-ID per Post
Bitte beachten Sie: Vermieter und die meisten Einrichtungen wie z.B. der Zentrale Hochschulsport benötigen Ihre Bankdaten in der Regel umgehend. Sechs bis acht Wochen sind häufig zu lang. Bringen Sie daher für die Eröffnung Ihres Bankkontos am besten die Steuer-ID aus Ihrem Heimatland mit, um Umstände zu vermeiden.
Die großen Banken in Deutschland heißen:
- Deutsche Bank
- Dresdner Bank
- Hypovereinsbank
- Postbank
- Spardabank
- (Stadt-)Sparkasse
- Volksbank Raiffeisenbank
Solange Sie lediglich ein Konto eröffnen möchten, variieren die Konditionen kaum. Dazu zählen:
- kostenlose Kontoführung
- kostenlose Inlands-Überweisungen
- Internetbanking
- EC-Karte, um bargeldlos zu bezahlen und an den Automaten der jeweiligen Bank Geld abheben zu können
Sollten Sie bereits vor Ankunft in Deutschland ein Bankkonto zulegen wollen, können Sie natürlich auch ein Konto über eine Online-Bank eröffnen, z.B. N26, Comdirect, DKB, Revolut etc.
5. Confirmation of Stay klären
Wenn Sie eine Confirmation of Stay benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Supervisor.