Lehraufenthalte im europäischen Ausland mit Erasmus+
Das TUM Global & Alumni Office bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der TUM über Erasmus+ die Möglichkeit für Lehraufenthalte im europäischen Ausland. Erasmus+ fördert Gastdozenturen an Partnerhochschulen in 32 Ländern. Die TUM hat 300 Partneruniversitäten zum Studierendenaustausch, die auch für Gastdozenturen genutzt werden können. Darüber hinaus können auf Anfrage zusätzliche Partnerschaften für Lehraufenthalte mit Erasmus-Hochschulen vereinbart werden. Bewerbungen sind ganzjährig möglich.
Sie haben Interesse, Ihre Kompetenzen durch einen Auslandsaufenthalt zu erweitern und Ihr Fachwissen an Studierende unserer Partnerhochschulen zu vermitteln? Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Erasmus+ Ihnen bietet. Neben der Lehrtätigkeit können Sie Ihren Aufenthalt mit Forschung kombinieren. Die Reisekosten werden Ihnen entsprechend einer vorab berechneten Pauschale erstattet.
So funktioniert's
- Generelle Zustimmung der/des Vorgesetzten einholen
- Kontaktaufnahme mit Wunsch-Universität
- Nominierung durch die/den Vorgesetzten (via Dienstreisegenehmigung & Mobility Agreement)
- Anmeldung im TUM Mitarbeiter-Portal
- Einreichen Ihrer Unterlagen im TUM G&A Office (Vorlagen finden Sie unter Downloads)
Teilnahmevoraussetzungen für Lehraufenthalte über Erasmus+
- Einhaltung des regulären Verfahrens für Dienstreisen an der TUM (Dienstreisegenehmigung vor Antritt der Reise, bearbeitete Reisekostenabrechnung danach)
- Mobility Agreement (Inhalt und Zielsetzung Ihrer Reise, inhaltlicher Bezug zu den Zielsetzungen des Erasmus Programms)
- Unterzeichnetes Kooperationsabkommen mit der Hochschule, an der Sie unterrichten wollen (wird vom TUM G&A Office veranlasst)
- 8 Stunden Unterricht pro angefangener Woche an der Gasthochschule
Teilnahmeberechtigt sind:
- Lehrkräfte, Doktoranden, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der TUM sowie der Hochschule für Politik angestellt sind und eine Dienstreiseberechtigung haben
- Emeriti der TUM
Als Erasmus+ Lehrveranstaltung gelten dokumentierte Aktivitäten, die sich an Studierende (BA, MA, PHD) richten. Typische Lehrformate (weitere Formate sind nach Absprache förderfähig):
- Vorlesungen
- Seminare
- Blockveranstaltungen
- Summer / Winter Schools
- Leitung von Arbeitsgruppen
- Vorträge
Im Idealfall sollten gemeinsame Studienprogramme mit der Partnerhochschule entwickelt und neue, innovative Lehr-und Lernformen berücksichtigt werden.
- Aufenthaltsdauer von mindestens zwei Tagen bis maximal zwei Monaten
- Förderung besteht aus Aufenthalts- und Fahrtkostenpauschale (nach EU-Vorgabe)
- Auszahlung der Fördermittel kann nur bei Einsendung aller benötigten Unterlagen erfolgen und wird ggf. zurückgezogen
- 70% der Pauschale werden vor der Reise ausbezahlt, 30% danach
- Möglichkeit der Ko-Finanzierung mit weiteren Mitteln (z.B. eigene Abteilung). Eine Kombination mit Fördermitteln aus anderen EU-Programmen (z.B. Leonardo da Vinci) ist ausgeschlossen.
- Förderungen werden genehmigt, solange ausreichend Mittel vorhanden sind
Aufenthaltspauschale
- Tagessatz gestaffelt nach drei Ländergruppen (140 Euro, 160 Euro oder 180 Euro)
Der Erasmus+ Förderzeitraum errechnet sich aus der Aufenthaltsdauer (entsprechend bearbeiteter Reisekostenabrechnung) an der Partnereinrichtung:
Aufenthalte mit 2-5 Tagen Aufenthaltsdauer werden taggenau gefördert.
Bei Aufenthalten mit 6-30 Tagen Aufenthaltsdauer werden 2/3 der Tage (mindestens 5 Tage) mit finanzieller Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU gefördert, die übrigen gelten als Zero-Grant-Tage.
Bei Aufenthalten ab 31 Tagen Aufenthaltsdauer werden 20 Tage gefördert, die übrigen gelten als Zero-Grant-Tage.
- Ab dem 15. Tag der Mobilität wird der Tagessatz auf 70% reduziert.
Zuschüsse für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung
- Zusätzliche Mittel ab GdB von 20% möglich – eine rückwirkende zusätzliche Förderung ist ausgeschlossen.
- Beantragung bei der Nationalen Agentur DAAD über das TUM G&A. Einreichung der Unterlagen mindestens drei Monate vor Beginn des Aufenthalts. Bitte kontaktieren Sie das TUM G&A frühzeitig zur gemeinsamen Vorbereitung der Beantragung.
Fahrtkostenpauschale
- Abhängig von der Entfernung zum Zielland zwischen 180 und 360 Euro
Das TUM Global & Alumni Office hilft Ihnen bei Fragen zu Lehraufenthalten über Erasmus+ gerne weiter. Detaillierte Hinweise zum Programmablauf und zu allen Unterlagen finden Sie in der Checkliste. Prinzipiell verläuft das Antragsverfahren folgendermaßen:
1. Zustimmung der/des Vorgesetzten einholen
- Stimmen Sie ab, ob ein Auslandsaufenthalt zu Unterrichtszwecken generell befürwortet wird.
2. Kontaktaufnahme mit der Universität Ihrer Wahl
- Erstellen Sie Ihr persönliches Lehrprogramm (Mobility Agreement, siehe Downloads) in Zusammenarbeit mit Ihren Vorgesetzten und der Partnereinrichtung.
- Informieren Sie sich ggf. bei den zuständigen Erasmus-Beauftragten über mögliche Partneruniversitäten.
3. Nominierung durch Ihre/n Vorgesetzten
- Lassen Sie das Mobility Agreement von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten unterzeichnen und holen Sie eine Dienstreisegenehmigung ein.
Auf Vollständigkeit des Mobility Agreements achten
Das Mobility Agreement muss bei Einreichung von vier Parteien unterschrieben sein:
- Antragstellende/r
- Vorgesetze/r bzw. der/diejenige, der/die auch Ihre Dienstreisegenehmigung unterschreibt
- Erasmus-Beauftragte/r Ihrer School (zur Kenntnis)
- Kontaktperson der Gasteinrichtung
4. Anmeldung im TUM Portal
Die Anmeldung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme zur Erasmus+ Förderung erfolgt online im TUM Portal.
Wichtige Hinweise zum Anmeldeprozess im TUM Portal
- Zur Registrierung im TUM Portal nutzen Sie bitte ausschließlich Ihre TUM-E-Mail-Adresse.
- Merken Sie sich das Passwort für die Nachbearbeitung Ihres Auslandsaufenthaltes im TUM Portal.
- Nutzen Sie zur Nachbearbeitung und für eventuelle weitere Mobilitäten immer dieselbe TUM-E-Mail-Adresse.
- Melden Sie sich im TUM Portal über das Online-Formular Registration - Erasmus+ Staff Mobility (STA/STT) - OUTGOING an.
- Wählen Sie im Menüpunkt Planned Stay Abroad unter Framework unbedingt Erasmus+ STA aus.
- Im Formular müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:
- Mobility Agreement (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- Dienstreisegenehmigung (bereits von der Reisekostenstelle genehmigt)
- Sie können das Formular zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten, falls Ihnen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht alle Dokumente oder Informationen vorliegen.
5. Einreichen Ihrer Unterlagen im TUM Global & Alumni Office
Sobald Sie alle Bewerbungsdokumente hochgeladen haben und bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn reichen Sie die Unterlagen bitte beim TUM Global & Alumni Office ein. Dazu senden Sie bitte das Formular ab (durch Klicken auf "Submit"). Daraufhin erhalten Ihren Online-Bewerbungsbogen als PDF. Diesen senden Sie bitte per E-Mail an die dort angegebene Adresse.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbung erst nach Eingang dieser Unterlagen bearbeitet wird.
6. Zusage für Ihre Erasmus+ Förderung
Bei einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie per E-Mail eine Zusage vom TUM G&A Office. Dieser Bestätigungsmail sind das Grant Agreement, eine detaillierte Checkliste und die restlichen Formulare beigefügt. Das Grant Agreement beinhaltet alle Informationen zur Höhe der Fördersumme und zu den Bedingungen Ihrer Förderung.
Bitte beachten Sie: Das Grant Agreement muss zweifach ausgedruckt, im Original unterzeichnet und unbedingt vor Aufenthaltsbeginn an das TUM G&A, Erasmus+ Personalmobilität geschickt werden.
Auszahlung erste Rate
Nach Eingang des Grant Agreements und der Dienstreisegenehmigung erhalten Sie 70 Prozent Ihrer persönlichen Förderpauschale.
Folgende Unterlagen werden zur Auszahlung der zweiten Rate benötigt. Bei fehlenden Unterlagen ist das TUM G&A angehalten, die bereits ausgezahlte erste Rate zurückzufordern.
Bestätigung der Gasteinrichtung
- Confirmation of Stay Lassen Sie die Bestätigung zum Ende des Aufenthalts vom Verantwortlichen an der Gasteinrichtung unterschreiben und abstempeln.
Nachbearbeitung Ihres Aufenthalts
- Bearbeitete Reisekostenabrechnung Lassen Sie die Originalbelege für Ihre Fahrt- und Aufenthaltskosten zusammen mit dem Reisekostenerstattungsantrag von Ihrer zuständigen Reisekostenstelle bearbeiten. Sie müssen den Antrag bis spätestens 6 Monate nach der Reise dort einreichen, sonst nimmt die Reisekostenstelle ihn nicht mehr an. Nachdem Sie Ihre bearbeitete Reisekostenabrechnung zurückerhalten haben, müssen Sie diese im TUM G&A einreichen.
- EU-Survey für die Europäische Kommission. Die Zugangsdaten werden Ihnen von einer EU-Datenbank automatisch per E-Mail geschickt. Sie haben nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung per E-Mail 30 Tage Zeit, den EU-Survey auszufüllen.
- Upload im TUM Portal (Formular After mobility documents for Erasmus+ staff mobility (teaching/training) – OUTGOING):
- Confirmation of Stay
- Erfahrungsbericht
- Dienstreisegenehmigung Die Einreichung ist zu diesem Zeitpunkt verpflichtend.
Wichtig: Sie können das Online-Formular erst bei Vollständigkeit absenden. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie an dieser Stelle ein neues anfordern.
International Weeks & Partner Days
Informieren Sie sich über aktuelle International Weeks, Staff Weeks und Partner Days in ganz Europa.
Erfahrungsberichte
Sie möchten sich über Auslandsserfahrungen von Mitarbeitenden der TUM informieren? Hier finden Sie Berichte.