Abschluss Ihres Aufenthalts an der TUM und in München
1. Exmatrikulieren – oder bei längerem Aufenthalt um Rückmeldung kümmern
Studierende müssen sich am Ende Ihres Aufenthalts nicht exmatrikulieren. Das wird automatisch am Ende des Semesters, für das Sie sich beworben haben, von der TUM erledigt. Denken sie bitte vor der Rückreise an die kündigung Ihrer Krankenversicherung, Abmeldung bei der Stadt München, etc.
Die Immatrikulation gilt immer nur für ein Semester. Wenn Sie länger als ein Semester an der TUM bleiben, müssen Sie sich daher im nächsten Semester fristgerecht rückmelden. Das können Sie allerdings nur tun, wenn Sie sich bei der Erstbewerbung für mehr als ein Semester angemeldet haben. Haben Sie sich nur für ein Semester beworben, möchten aber gerne noch ein weiteres Semester bleiben, wenden Sie sich bitte an das Incoming-Team des TUM Global & Alumni Office.
Achtung: Sollten Sie vergessen, sich rechtzeitig rückzumelden, droht Ihnen die Exmatrikulation.
2. Alle Versicherungen und weitere Verträge kündigen
Denken Sie daran, Ihre Krankenversicherung, Ihren Mietvertrag, Ihre Anmeldung für den Rundfunkbeitrag, Ihr Bankkonto und andere Verträge rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu kündigen. Andernfalls können Ihnen unnötige Kosten entstehen.
3. Beim Einwohnermeldeamt abmelden
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich wieder abmelden. Vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt und bringen Sie das ausgefüllte Abmeldeformular und Ihren Ausweis mit.
4. Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerks
Karriereberatung, Mentoring-Angebote und Alumni-Treffen im Ausland – als ehemalige Studierende der TUM stehen Ihnen alle Services von TUM Alumni & Career zur Verfügung. Mit Ihrer TUM-Kennung können Sie sich direkt einloggen und alle Vorteile der TUM-Community nutzen.