Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt an der TUM: To-dos nach Ihrer Zulassung
1. Einreisebestimmungen klären und ggf. Visum beantragen
können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie dazu aktuelle Informationen.
Studierende ohne EU/EWR-Staatsbürgerschft müssen nach der Einreise (möglichst bald!) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. (Da dies sehr lange dauern kann, wägen Sie ab, ob die Einreise mit einem Visum für Sie sinnvoller ist, falls Sie während Ihres Studienaufenthalts viel reisen möchten.)
müssen entweder eigenständig ein Visum beantragen oder die TUM beantragt für Sie eine sog. BAMF-Bescheinigung. Dies entspricht dem EU-Gesetz. Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel gemäß der Directive 2016/801/EU besitzen, können Sie die folgenden Informationen ignorieren. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Heimatuniversität ab.
Kontaktieren Sie bitte bereits zum Zeitpunkt der Planung Ihrer Austauschbewerbung die Deutsche Botschaft in Ihrem Studienland, um zu erfahren, ob Sie ein Visum oder eine BAMF-Bescheinigung benötigen.
- Sie benötigen ein Visum? Halten Sie sich an die Informationen der Deutschen Botschaft.
- Sie benötigen eine BAMF-Bescheinigung? Halten Sie sich an die Informationen des TUM G&A Office.
Wichtige Vorabinformationen für Studierende, die eine BAMF-Bescheinigung benötigen
Damit die TUM eine solche Bescheinigung beantragen kann, sind verschieden Dokumente nötig, u.a. eine gültige Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken (kein Langzeit-, Kurzzeit-, Familienvisum u.Ä.) eines anderen EU/EWR Staats und ein gültiger Ausweis, eine gültige Krankenversicherung für Deutschland und eine offizielle Bescheinigung über die Sicherung der Lebenshaltungskosten (bis Dezember 2024 mind. 934 EUR, ab Januar 2025 mind. 992 EUR). Alle Dokumente müssen auf Deutsch oder Englisch ausgestellt / übersetzt sein.
- Kontrollieren Sie diese Dokumente vor Ihrer Bewerbung als Austauschstudierende/r an der TUM und stellen Sie sicher, dass diese für die komplette Zeit, die Sie an der TUM planen, gültig sind. Stellen Sie ebenfalls sicher, dass Sie die Lebenshaltungskosten belegen können (z.B. durch ein Stipendium, Darlegung der Vermögenverhältnisse der Eltern, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto, etc.).
- Falls sie vorher auslaufen, beantragen Sie bitte umgehend neue Dokumente! Denn nur mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, einem gültigen Pass und einer gültigen Krankenversicherung/EHIC kann die TUM die nötige BAMF-Bescheinigung beantragen.
- Als neue Dokumente akzeptiert BAMF nur die endgültig ausgestellten neuen Papiere! Bescheinigungen, dass eine neue Aufenthaltsgenehmigung / Pass / EHIC, etc beantragt wurden, reichen NICHT aus! Es müssen Kopien der final neu ausgestellten Dokumente sein!
- Eine Verlängerung kann in einigen Ländern ein paar Monate dauern. In anderen Ländern ist dies erst nach Ablauf der alten Dokumente möglich. Wenn Ihr Dokument z.B. im September ausläuft, können Sie erst im September eine Verlängerung beantragen, bekommen diese im November/Dezember. Erst danach kann die TUM die BAMF-Bescheinigung beantragen, die Sie dann im Januar erhalten, da der komplette Prozess ca. sechs Wochen dauert. Allerdings startet das Wintersemester bereits im Oktober und die Kurse enden im Februar.
- Bitte beachten Sie dies, wenn Sie über den Zeitpunkt nachdenken, wann Sie an die TUM kommen möchten. Denn ohne BAMF-Bescheinigung haben Sie keinen gültigen Status, um in Deutschland für Studienzwecke einzureisen oder an der TUM zu studieren.
- Es ist in der Verantwortung der betroffenen Studierenden, alle nötigen Informationen für diesen Prozess vom TUM Global & Alumni Office einzuholen. Das TUM G&A Office unternimmt sein Bestes, die betroffenen Studierenden auf Grundlage der Informationen, die wir vorab erhalten haben, rechtzeitig zu informieren: Mitte Juli für das Wintersemester / Mitte Dezember für das Sommersemester. Für den Fall, dass Sie zu dieser Gruppe gehören, allerdings zur angegebenen Zeit keine Informationen von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
- Bitte kontaktieren Sie bei allgemeinen Fragen Ihre Heimatuniversität, damit diese über alles informiert ist (EU-Gesetz).
benötigen für ihre Einreise nach Deutschland ein Visum der diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Herkunftsland. Dieses Visum muss frühzeitig vor der Einreise – mindestens zwei Monate vorher! – beantragt werden, wofür Sie den TUM-Zulassungsbescheid benötigen, welchen Sie per E-Mail ab Juli (für das Wintersemester) bzw. ab Dezember (für das Sommersemester) erhalten.
• Liste zur Visumpflicht bzw. -freiheit des Auswärtigen Amtes
• Was ist ein Schengen-Visum und wer kann es beantragen?
Kein Studium mit Touristenvisum
Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein, da es nicht zu Studienzwecken umgewandelt werden kann und Sie in Ihr Heimatland zurückreisen müssten. Lassen Sie sich in der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes ausführlich darüber beraten, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Nennen Sie vor allem immer exakt Ihren Aufenthaltszweck (z.B. Austauschprogramm), damit Sie das richtige Visum erhalten, da es in Deutschland nachträglich nicht umwandelbar ist.
Wichtig: Bitte kaufen Sie Ihr Flugticket erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie von der TUM akzeptiert wurden und dass Ihr Visumsantrag erfolgreich ist und zu welchem Datum Sie Ihr Visum erhalten. Seitens der TUM kann in München Ihr Visaprozess leider nicht beschleunigt werden.
2. Einschreibung an der TUM
Um sich als Austauschstudierende:r an der TUM einzuschreiben, müssen die im Zulassungsbescheid genannten Schritte erledigt werden:
- Krankenversicherung abschließen
- Semesterbeitrag überweisen
- Upload eines Fotos in TUMonline. Weitere Informationen hierzu folgen zeitnah per E-Mail.
Erhalt des Zulassungsbescheids für das Wintersemester ab Juli; für das Sommersemester ab Dezember. Im Bescheid sind alle weiteren Informationen und Fristen enthalten.
3. Krankenversicherung abschließen
Alle Studierenden in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig, d.h. man muss einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können. Die Immatrikulation erfolgt erst nach Eingang des Nachweises. Die Vorlage einer Versicherung aus dem Heimatland (in Form einer Plastikkarte oder Versicherungspolice) ist für die Immatrikulation nicht ausreichend, ebenso wird keine Reiseversicherung akzeptiert. Nachdem Sie Ihren TUM-Zulassungsbescheid erhalten haben, kümmern Sie sich bitte wie folgt um den Erhalt des Versicherungsnachweises:
- Bitte warten Sie auf den Erhalt Ihrer TUM-Matrikelnummer. Sie erhalten sie voraussichtlich im Januar (für das Sommersemester) oder im August (für das Wintersemester).
- Erstellen Sie eine Kopie Ihrer Versicherungskarte, scannen Sie diese und senden Sie sie via E-Mail an eine der deutschen gesetzlichen Krankenkassen (Adressen siehe unten)
- Die Krankenkasse kontrolliert Ihre Versicherungskarte.
- Wenn alles in Ordnung und für die Einschreibung an der TUM anerkannt ist, schickt Ihnen die Krankenkasse eine E-Mail oder einen Brief, in dem sie bestätigt, dass Ihre Daten nun von der Krankenkasse direkt an die TUM zur Einschreibung weitergeleitet werden. Sie müssen hierfür nichts bezahlen.
Wenn Sie zu einem Arzt gehen, zeigen Sie bitte Ihre EHIC / eigene Versicherungskarte vor. Der Arzt wird die Kosten der Behandlung direkt mit einer Krankenkasse verrechnen, soweit die Kosten gedeckt sind. Dies müssen Sie vor der Behandlung erfragen.
- wenn Sie in Ländern leben, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (= Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, Schweiz, Türkei, Tunesien):
Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer eigenen Versicherung an eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Folgen Sie dazu der Beschreibung für EU/EWR-Staatsangehörige und ersetzen dabei die EHIC-Karte durch Ihre eigene Versicherung.
- Reiseversicherungen werden nicht anerkannt.
- Anderweitiger Versicherungsschutz im Heimatland: Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz der im Ausland erworbenen Versicherung meistens zu gering für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule ist, weswegen diese Versicherungen hier nicht anerkannt werden können.
Falls Sie dennoch versuchen wollen, einen Antrag auf Befreiung bei den Krankenkassen zu stellen – die Erfolgschancen sind sehr gering – beachten Sie bitte Folgendes: Kontaktieren Sie bitte vorab eine der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen, um diesen Punkt zu klären. Für den Fall dass Ihre eigene Versicherung nicht anerkannt wird – was der Normalfall ist –, müssen Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen (s. Studierende, die in ihrem Heimatland nicht versichert sind).
Für den Fall, dass Sie eine Befreiung erhalten, gilt diese für die gesamte Dauer des Studiums – manchmal auch darüber hinaus – und kann nicht widerrufen werden. Da meistens im Heimatland nicht der gleiche Versicherungsschutz wie in Deutschland gewährt wird, kann eine Befreiung sich nachteilig auswirken. Der Antrag auf Befreiung muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse am Wohn-/Studienort gestellt werden. Eine amtlich bestätigte Übersetzung der heimatlichen Versicherungspolice ist dabei der gesetzlichen Versicherung vorzulegen.
Im Falle einer Befreiung sind Sie nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert, d.h. Sie müssen alle im Krankheitsfall entstehenden – zum Teil sehr hohen – Kosten zunächst selbst bezahlen. Der Ausländerbehörde sind in diesem Fall Nachweise vorzulegen, dass die heimatliche Krankenkasse die verlangten Leistungssätze im Bundesgebiet zu 100% ersetzt bzw. anerkennt, was selten der Fall ist. Ansonsten kann Ihr Visum unter Umständen nicht ausgestellt werden.
müssen sich in Deutschland bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern.
- Bitte warten Sie auf den Erhalt Ihrer TUM-Matrikelnummer. Sie erhalten sie voraussichtlich im Januar (für das Sommersemester) oder im August (für das Wintersemester).
- Stellen Sie den Antrag zum Kauf einer Versicherung bei einer der deutschen gesetzlichen Krankenkassen. Online-Formulare und Adressen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen (siehe weiter unten).
- Wenn alles in Ordnung und für die Einschreibung an der TUM anerkannt ist, schickt Ihnen die Krankenkasse eine E-Mail oder einen Brief, in dem sie bestätigt, dass Ihre Daten nun von der Krankenkasse direkt an die TUM zur Einschreibung weitergeleitet werden.
Sofern Sie selbst eine offizielle Versicherungsbescheinigung benötigen (z.B. für einen Visaantrag, die Aufenthaltsgenehmigung, etc.), kontaktieren Sie bitte direkt die Krankenversicherungsgesellschaft, da die TUM diese Bescheinigungen nicht erhält oder ausstellt!
Kosten: Der Studententarif liegt derzeit bei 110 €. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind überall gleich, jedoch lohnt sich der Vergleich bezüglich der Art der Beitragszahlung und der Leistungen.
Wenn Sie zu einem Arzt gehen, zeigen Sie bitte Ihre deutsche Versicherungskarte vor. Der Arzt wird die Kosten der Behandlung direkt mit einer Krankenkasse verrechnen, soweit die Kosten gedeckt sind. Dies müssen Sie vor der Behandlung erfragen.
Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht
Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht krankenversicherungspflichtig für die Einschreibung an der TUM! Ausländerrechtlich müssen Sie allerdings versichert sein, d.h. Sie müssen sich privat versichern. Für diverse EU-Länder bestehen Sonderregelungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich am besten an eine gesetzliche Krankenkasse.
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland
Kontakte gesetzlicher deutscher Krankenkassen
Die Adressen der Krankenkassen finden Sie in den Gelben Seiten und natürlich online. Sie haben dabei die freie Wahl! Eine Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen, die TUM-Studierenden persönliche Studentenberatung anbieten, finden Sie hier:
AOK | ||
Kontakt in München | ||
Michael Burghardt | Landsberger Str. 150 – 152, 80339 München Tel.: 089 – 5444 1979 | |
Kontakt in Freising | ||
Monika Stocker-Dietenhofer | Wippenhauser Str. 6, 85354 Freising Tel.: 08441 857 232 | |
AOK-Webseite für internationale Studierende | ||
Antrag Versicherungsbescheinigung | ||
Barmer | ||
Kontakt in München und Freising | ||
Robert Auzinger | Grillparzerstr. 14, 81675 München Tel.: +49 89 375089701 | |
Barmer-Webseite / Guideline Barmer "Your perfect start" (nur Englisch) | ||
DAK Gesundheit | ||
Münchner Zentrum – Student-Office | ||
Ramona Wetzstein | Nymphenburger Str. 13, 80335 München Tel., Mobil: 0151 7431 5993 Sprechstunde im Büro nach Vereinbarung | |
Techniker Krankenkasse (TK) | ||
Kontakt in München | ||
Stefanie Behnke | Elisenstr. 3, 80335 München Tel.: 040 – 4606 5104-713 Sprechstunde nach Vereinbarung | |
Kontakt in Garching | ||
Alexander Vicari | Tel.: 040 – 4606 5104-715 Sprechstunde nach Vereinbarung | |
TK-Webseite für Studierende |
4. Semesterbeitrag rechtzeitig überweisen
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie wichtige Hinweise zur Immatrikulation an der TUM, unter anderem eine Anweisung für die Überweisung des Semesterbeitrags. (Für die genaue Gebühr sehen Sie bitte auf dieser Seite weiter unten unter Lebenshaltungskosten einplanen / Kosten pro Semester).
Bitte beachten Sie: Ihre Immatrikulation an der TUM wird erst durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags sowie die Vorlage einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherungspolice gültig.
5. Optional: weitere Versicherungen abschließen
An der TUM sind Sie als eingeschriebener Studierender Unfall- und Wegeunfallversichert
Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Aktivitäten in Ihrer Freizeit (Aktivitäten außerhalb der Universität). Es ist Ihnen überlassen, ob Sie eine Versicherung abschließen und welchen Anbieter Sie wählen.
Zusätzlich zu der für die Einschreibung notwendige Krankenversicherung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. Eine Haftpflichtversicherung benötigen Sie z. B. wenn Sie ein Möbelstück in Ihrer gemieteten Wohnung beschädigen oder als Fußgänger einen Unfall verursachen. Da in Deutschland jeder verantwortlich ist für die selbst verursachten Schäden, müssen Sie die entstandenen Schäden somit selbst bezahlen. Hier hilft Ihnen die Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie an der TUM arbeiten, z.B. ein Praktikum machen, kontaktieren Sie bitte Ihren Vorgesetzten, um zu erfahren, welche Versicherungen für Ihren Arbeitsbereich noch nötig sind. Hierzu kann Ihnen das Global & Alumni Office leider keine Auskunft geben.
6. Lebenshaltungskosten einplanen
Das Leben in München ist relativ teuer. Nach aktuellen Berechnungen benötigt man zum Leben in der bayerischen Landeshauptstadt mindestens 1.200 € pro Monat (incl. Miete, Freizeitunternehmungen nicht enthalten), wobei Sie lediglich 934 € bei der Ausländerbehörde nachweisen müssen. Der oben genannte Monatsbetrag muss für die Dauer des gesamten Studiums gesichert sein.
Ausgaben, mit denen Sie in München rechnen sollten:
-
Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger
- Ersterstellung: gebührenfrei
- Verlängerung: gebührenfrei -
Aufenthaltsgenehmigung für alle anderen Staatsangehörigen
- Ersterstellung: 110 €
- Verlängerung: 80 €
- Krankenversicherung
- Bürger der EU und aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen: gebührenfrei
- Alle anderen Staatsangehörigen: 120 €
-
Miete
- Wohnheime des Studentenwerks: ca. 300 - 400 €
- Privater Wohnungsmarkt: ca. 600 - 1.000 € -
Verpflegung
ca. 300 € -
Rundfunkgebühren
18,36 € -
Öffentlicher Verkehr / Optionales Deutschlandticket
Es kann das optionale Deutschlandticket gekauft werden. Dies ist ein Onlineticket, das in ganz Deutschland im öffentlichen Verkehr und in Regionalzügen gültig ist. Für zusätzliche Tickets siehe auch unter "Kosten pro Semester".
Semesterbeitrag
Für die Einschreibung an der TUM müssen alle Studierenden (ebenso alle Austauschstudierenden) den Semesterbeitrag bezahlen (es handelt sich hierbei nicht um die sog. Studiengebühren):
Studierende des Campus München, Garching und Weihenstephan
Studierende des Campus Straubing
Studierende des Campus Heilbronn
Öffentlicher Verkehr (siehe auch "Monatliche Kosten" für das zusätzliche Deutschlandticket )
- München, Garching, Freising: bis Sommersemester 23: Basistarif-Ticket. Ab dem Wintersemester 23-24 gibt es kein Basisticket mehr, sondern nur noch das optionale Deutschlandticket..
- Heilbronn: Ticket für abends und an Wochenenden (integriert in der Student Card). Bis zum 27. Lebensjahr: HNV Jugenticket . Ab dem 27. Lebensjahr: HNV/KVSH Semester-Ticket (PLUS) .
- Straubing: Kein besonderes Ticket verfügbar, da der Campus, das Stadtzentrum etc zu Fuss oder per Rad erreichbar sind.
7. Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland
Leider ist es für Austauschstudierende eher schwierig, ein Stipendium in Deutschland zu erhalten. Die meisten deutschen Stipendien (einschließlich der von der TUM angebotenen ) sind für Vollzeitstudierende angelegt.
Sie können dennoch bei Ihrer Heimathochschule nachfragen, ob sie Stipendien vergibt oder Tipps bezüglich der Finanzierung hat. Ein Blick in die DAAD-Stipendiendatenbank kann sich auch lohnen, allerdings müssen Sie gut filtern und die Anforderungen für die verschiedenen Stipendienprogramme prüfen.
Wenn Sie über das Erasmus+ Programm an die TUM kommen, erhalten Sie von Ihrer Heimatuniversität ein Erasmus+ Stipendium. Bitte beachten Sie, dass dieses Stipendium von Ihrer Heimathochschule ausbezahlt wird – die TUM ist hierfür nicht zuständig.
Informationen, in wie weit ausländische Studierende neben dem Studium arbeiten dürfen und wo man einen Job finden kann sind aufgeführt unter "Neben dem Studium arbeiten".
8. Nach Benachrichtigung eigenständig für Kurse registrieren
Bitte beachten Sie, dass wir für die Kurse, die Sie bei Ihrer Bewerbung im Learning Agreement / Studienplan angegeben haben, leider keine Garantie auf vorhandene Plätze geben können. Nachdem Sie akzeptiert wurden, sind Sie nicht automatisch für diese Kurse an der TUM registriert. Die Kursregistrierung muss von Ihnen selbst übernommen werden. Weitere Informationen zum Zeitpunkt und Ablauf der Kursregistrierung erhalten Sie von uns per E-Mail.
9. Reise nach Deutschland organisieren
Bereiten Sie Ihre Anreise an die TUM mit genügend Vorlauf vor und bedenken Sie dabei auch, dass Reisen unvermeidbaren CO2-Ausstoß mit sich bringt. Durch umweltbewusstes Handeln lässt sich Ihr persönlicher Verbrauch reduzieren. Auf unserer Info-Seite Thinking green! geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Klima-Fußabdruck möglichst gering halten können und teilen auch gerne Bilder Ihrer Erfahrungen mit grünen Reisemitteln.
10. Die TUM kennenlernen
Neben dem Hauptcampus in München hat die TUM weitere Campusse in Garching, Freising, Straubing und Heilbronn. Hier sind die Schools und die wichtigsten Forschungseinrichtungen beheimatet. Lernen Sie die TUM-Standorte kennen!
11. Wohnung / WG-Zimmer suchen
Die TUM verfügt über eine begrenzte Zahl an Wohnheimplätzen für TUMexchange-Studierende. Für die anderen Programme wie Erasmus+ bietet der Wohnraum-Service persönliche Beratung für internationale Studierende an.
Downloads und Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise für Ihren Aufenthalt in München (PDF, 219 KB)