Ankunft und Aufenthalt an der TUM
1. Beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anmelden
In Deutschland ist jeder Bewohner verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen (nach Einzug am permanenten Wohnsitz) mit seiner Adresse anzumelden. Wer innerhalb seiner Stadt / Gemeinde umzieht oder wegzieht, muss sich um- bzw. abmelden. Bitte denken Sie immer daran, allen wichtigen Stellen (TUM, Krankenkasse usw.) die neue Adresse mitzuteilen.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Anmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Anmeldeformular (kostenlos bei der Meldebehörde; im Internet herunterladbar)
- Wohnungsgeberbestätigung: Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrem Vermieter, wenn Sie in die Wohnung ein- bzw. ausziehen. Sie müssen diese Bestätigung dem Einwohnermeldeamt bei An- und Abmeldung vorlegen.
Dieses Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro ist für Sie zuständig
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Bürgerbüro
Standorte
Webseite
Online-Terminvereinbarung
Tel.: 089 233-96000
Rathaus Freising, Bürgerbüro
Marienplatz 1, 85354 Freising
Online-Terminvereinbarung
Tel.: 08161-54-0
Stadt Garching, Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 3, 85748 Garching
Online-Terminreservierung
Tel.: 089-32089-444
Rathaus Straubing, Einwohnermeldeamt
Theresienplatz 2, 94315 Straubing (Eingang: Seminargasse 14)
Online-Terminvereinbarung
Tel.: 0 94 21 944-0
EU-Staatsbürgerschaft | Nicht-EU-Staatsbürgerschaft |
Tipps zur Terminreservierung:
- Online-Terminbuchung: Melderecht / Meldeangelegenheiten -> Anmeldung / An- oder Ummeldung
- Keine freien Termine? - Die Bürgerbüros veröffentlichen über ihre Websites oft je nach Kapazität etwa 30 Minuten vor ihrer Öffnung spontan freigewordene Termine für den jeweiligen Tag. Daher immer wieder nachschauen, wenn erst einmal alle Termine belegt sind!
Wenn Sie nicht in einer der oben aufgelisteten Städte wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich das Einwohnermeldeamt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde. Die Adressen der Gemeinden finden Sie im Telefonbuch unter Gemeindeverwaltung und natürlich im Internet. Die Außenstellen (Anschriften im Telefonbuch unter dem Suchbegriff Stadtverwaltung) haben davon abweichende Öffnungszeiten. Die Anmeldebestätigung muss laut Bayerischem Meldegesetz dem Vermieter vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich ebenso abmelden, wenn Sie Deutschland wieder verlassen.
2. Aufenthaltstitel beantragen (falls nötig)
müssen sich lediglich in München oder der für ihren Wohnsitz zuständigen Gemeinde anmelden. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel.
siehe Einreisebestimmungen
Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, beantragen Sie bitte, wenn nötig, einen Aufenthaltstitel wie nachfolgend beschrieben. Wenn die TUM für Sie eine BAMF-Bescheinigung beantragt hat, müssen Sie keinen Aufenthaltstitel beantragen.
müssen bis spätestens drei Monate nach Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen (Empfehlung: so früh wie möglich!).
s. unter Einreisebestimmungen: Liste zur Visumpflicht bzw. -freiheit, müssen im Heimatland ein Visum bei der Deutschen Botschaft beantragen und dann in Deutschland, innerhalb der Gültigkeit des Visums, den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels stellen. Ausnahme: Sollte das Visum für den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes ausgestellt worden sein, muss kein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Beantragung:
Die Beantragung ist in einigen Ausländerbehörden (z.B. KVR München) online möglich (siehe unter "Diese Behörde ist für Sie zuständig"). Halten Sie die folgenden Dokumente somit entspr. parat, um sie bei der Beantragung in dem entspr. Onlineportal hochladen zu können:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (zu finden auf den Seiten der Ausländerämter)
- gültiger Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung der Technischen Universität München
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis über 934 € / Monat: Die Finanzierung muss für mindestens ein Jahr gesichert sein. Falls Sie ein Stipendium erhalten, welches weniger als die aktuell geforderten 934 € / Monat beträgt, müssen Sie zusätzlich noch eine Bescheinigung Ihrer Eltern oder eines Bürgen über den Differenzbetrag vorlegen.
- gegebenenfalls ein Visum für Studienzwecke
- ein aktuelles, biometrisches Passfoto
Gebühren: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100 €, Verlängerung 96 €
Genauere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Ausländerbehörden, die Sie im nächsten Abschnitte sehen.
Diese Behörde ist für Sie zuständig
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19, 80337 München
Tel.: 089 233-96010
Webseite
Online-Beantragung eines Aufenthaltstitels (Unter Downloads und Sicherheitshinweise finden Sie eine englischsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitung.)
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie einen Termin benötigen aufgrund eines Notfalls, sind die Terminvereinbarungen nur noch online möglich. Hier zählen nur wirkliche Notfälle wie der Verlust finanzieller Leistungen oder eine dringende Reise (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)!
Landratsamt Freising, Ausländeramt
Landshuter Str. 31, 85356 Freising
Tel.: 08161 – 600-0
E-Mail: auslaenderamt(at)kreis-fs.de
Webseite
Landratsamt München, Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26, 81543 München
Tel.: 089 6221-1400
E-Mail: auslaenderbehoerde(at)lra-m.bayern.de
Webseite (Ansprechpartner entsprechend Ihrem Nachnamen)
Rathaus Straubing, Ausländeramt
Am Platzl 31, 94315 Straubing
Tel.: 09421/944-70150
E-Mail: auslaenderamt(at)straubing.de
Webseite
Bürgeramt, Ausländerbehörde
Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 74072 Heilbronn
Tel.: 07131 56-2064
E-Mail: abh(at)heilbronn.de
Webseite
Online-Terminvereinbarung
Wenn Sie nicht in einer dieser Städte wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich die zuständige Behörde im Rathaus oder Landratsamt der jeweiligen Gemeinde.
Bitte beachten: Es ist ratsam, den Aufenthaltstitel gleich nach der Anmeldung zu beantragen (jedoch mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums / Aufenthaltstitels), da bei manchen Ausländerbehörden mit starken Verzögerungen gerechnet werden muss. Wenn Ihr Visum / Aufenthaltstitel abläuft, bevor Sie einen Termin bekommen haben, dürfen Sie sich trotzdem weiterhin in Deutschland aufhalten (sogenannte "Fiktionswirkung" - Beweis: Visum + Bestätigung der Ausländerbehörde über den Eingang Ihres Antrags). Allerdings dürfen Studierende, die ohne Visum eingereist sind, Deutschland nicht verlassen, wenn die ohne Visum erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten ist und sie noch keine Aufenthaltserlaubnis haben.
3. Bankkonto eröffnen
Da Sie in Deutschland u.a. Ihre Miete nur per Überweisung bezahlen können, sollten internationale Studierende nach Einreise so schnell wie möglich ein Bankkonto (Girokonto) eröffnen. Die Kontoführung ist gratis, wenn Sie sich als Studierender ausweisen können. Da Sie oft zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses noch keinen Studierendenausweis besitzen, sollten Sie dies in der Bank erklären und später nachreichen.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Beantragung:
- Reisepass
- Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt
- Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
- Steuer-ID
Mit der Eröffnung des Kontos erhalten Sie die Nummer für ein Konto, auf welches Sie Geld einzahlen bzw. von welchem Sie Geld abheben können. Ihre EC-Karte dazu erhalten Sie normalerweise wenige Werktage später.
Seit 2018 müssen die Banken in Deutschland bei Kontoeröffnungen eine Steuer-ID verlangen.
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Bringen Sie daher bitte Ihre eigene Steuer-ID aus Ihrem Heimatland mit.
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Wo finden Sie Ihre Steuer-ID? Informieren Sie sich im OECD-Portal oder fragen Ihre Heimatuniversität / Familie.
Sie können auch eine Steuer-ID in Deutschland beantragen:
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Finden Sie eine Unterkunft in München
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Melden Sie sich im Einwohnermeldeamt an
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Nach ungefähr sechs bis acht Wochen erhalten Sie die Steuer-ID per Post
Bitte beachten Sie: Vermieter und die meisten Einrichtungen wie z.B. der Zentrale Hochschulsport benötigen Ihre Bankdaten in der Regel umgehend. Sechs bis acht Wochen sind häufig zu lang. Bringen Sie daher für die Eröffnung Ihres Bankkontos am besten die Steuer-ID aus Ihrem Heimatland mit, um Umstände zu vermeiden.
Die großen Banken in Deutschland heißen:
- Deutsche Bank
- Dresdner Bank
- Hypovereinsbank
- Postbank
- Spardabank
- (Stadt-)Sparkasse
- Volksbank Raiffeisenbank
Solange Sie lediglich ein Konto eröffnen möchten, variieren die Konditionen kaum. Dazu zählen:
- kostenlose Kontoführung
- kostenlose Inlands-Überweisungen
- Internetbanking
- EC-Karte, um bargeldlos zu bezahlen und an den Automaten der jeweiligen Bank Geld abheben zu können
Sollten Sie bereits vor Ankunft in Deutschland ein Bankkonto zulegen wollen, können Sie natürlich auch ein Konto über eine Online-Bank eröffnen, z.B. N26, wenn dies für Ihre Anliegen passend ist.
4. TUM Student Card abholen
Jeder eingeschriebene TUM-Studierende erhält eine Student Card. Die Karte ist Ihr Studierendenausweis und Sie können sie zum Beispiel als Basis-Ticket für den ÖPNV in München nutzen, für die Unibibliothek, sowie Essen und Getränke in der Mensa und an Automaten damit
Sie erhalten weitere Anweisungen des TUM Global & Alumni Office via E-Mail, wann und wo Sie Ihre Student Card erhalten. Wenn Sie im Wintersemester bei uns sind, erhalten Sie die Info-Mail im September, wenn Sie im Sommersemester kommen, im März. Bitte warten Sie auf diese E-Mail.
Als Vorab-Information: Die TUM Student Card wird für das Wintersemester ab dem 1.10. ausgegeben, für das Sommersemester ab dem 1.4. (oder ab dem darauffolgenden Werktag, wenn dies auf ein Wochenende / Feiertag fällt). Nicht früher.
Vor dem Erhalt Ihrer Student Card können Sie sich bereits über Ihren TUMonline-Account verschiedene Studienbescheinigungen ausdrucken, z.B. Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
5. Confirmation of Stay klären
Bitte klären Sie mit Ihrer Heimatuniversität, ob Sie eine von der TUM unterschriebene Bescheinigung über Ihren Aufenthalt benötigen und lassen Sie sich das entsprechende Formblatt von Ihrer Heimatuniversität geben.
Wenn Sie für Ihre Heimatuniversität eine Confirmation of Stay benötigen, wenden Sie sich bitte an die Auslandsbeauftragten Ihrer School.
Bitte beachten Sie: Ihre Ansprechpartner im TUM Global & Alumni Office sind nicht berechtigt, Dokumente zu unterzeichnen. Für alle Unterschriften wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an Ihre Auslandsbeauftragten an den Schools.
Unterschriften und Daten für Ihre An-/Abreise
- Anreise: Das Startdatum auf der Bescheinigung ist Ihre erste akademische Tätigkeit an der TUM, z.B. Sprachkurs, Orientierungswochen, Infoveranstaltung. Im Wintersemester frühestens der 1. Oktober, im Sommersemester frühestens der 1. April.
- Abreise: Das Enddatum auf der Bescheinigung ist das Datum Ihrer letzten akademischen Tätigkeit an der TUM, z.B. Prüfungen, Thesis-Ende, Kursende, und wird von Ihrer TUM-School nach dieser letzten akademischen Aktivität unterzeichnet.
6. Infoveranstaltungen des TUM Global & Alumni Office und der Schools besuchen
Besuchen Sie während der Orientierungswochen Events wie Infoveranstaltungen, um sich gut einzuleben. Neben den zentralen Events des TUM Global & Alumni Office bieten auch die einzelnen Schools Infoveranstaltungen an.
7. Über öffentliche Verkehrsmittel informieren und ggf. Deutschlandticket kaufen
Seit Mai 2023 gibt es in Deutschland das optionale "Deutschlandticket" . Dieses ersetzt ab dem Wintersemester 23-24 das bisherige Basis- / Semesterticket.
Für genauer Informationen siehe auch unter "To Dos nach Ihrer Zulassung" / "Lebenshaltungskosten einplanen".
8. Neben dem Studium arbeiten
Immatrikulierte ausländische Studierende dürfen in Deutschland bis maximal 140 ganze Tage Kalenderjahr arbeiten. Zusätzlich ist ganzjährig eine studentische Nebentätigkeit an der Hochschule erlaubt. Sie brauchen hierfür die ausländerrechtliche Genehmigung von der Ausländerbehörde im Aufenthaltstitel (§ 16b Abs. 3 AufenthG). Eine darüberhinausgehende Beschäftigung ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind nur im Einzelfall bei vorübergehender Notlage oder unter Angabe besonderer Gründe möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
EU-Studierende aus den "alten" EU-Staaten dürfen in der Regel unbegrenzte Zeit (im Rahmen der üblichen Studenten-Bestimmungen) arbeiten; als „neue“ EU-Angehörige (Beitritt ab 2004) benötigen Sie bei einer Beschäftigung über 120 Tage hinaus die Erlaubnis der Agentur für Arbeit.
Im Falle eines Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel Minijob, HiWi-Job oder Werkstudentenvertrag) während des Auslandsstudium um sich zumindest teilweise zu finanzieren, besteht (Kranken)Versicherungspflicht im Beschäftigungsland (Beschäftigungsstaatsprinzip).
Kontaktmöglichkeiten für die Jobsuche
Der Career Service der TU München steht TUM-Studierenden und TUM-Alumni als Servicestelle zur Verfügung. In der zentralen Online-Job- und Praktikantenbörse der TUM können Sie schnell und einfach, auch in englischer Sprache, nach Praktika, Werkstudentenjobs, Masterarbeiten/Promotion, Trainee-Stellen und auch Festanstellungen an der TUM, in Firmen und an anderen Wissenschaftsinstitutionen suchen.
Zahlreiche Informationen und Tipps zum Thema Karriere und Bewerbung finden Sie auch unter auf der TUM-Webseite Arbeiten an der Technischen Universität München.
Innerhalb der TUM können Studierende als studentische Hilfskräfte im Rahmen von Forschungsprojekten oder einer Instituts- oder Lehrstuhlarbeit tätig werden. Freie Stellen werden online sowie an den Schwarzen Brettern der einzelnen Lehrstühle oder Institute veröffentlicht.
Bei Beantragung einer wissenschaftlichen Tätigkeit am Lehrstuhl während des Semesters sind folgende Unterlagen beim Kreisverwaltungsreferat vorzulegen:
- persönliche Begründung
- Vordiplom bzw. bisher erworbene Scheine
- Bestätigung des Lehrstuhls über Art und Dauer der Tätigkeit, sowie die Stundenanzahl pro Woche
- Finanzierungsnachweis seit der letzten Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
Der Studenten-Service – die Vermittlungsstelle des Arbeitsamtes München für Studierende – vermittelt an Studierende Jobs von mehrwöchiger Dauer, aber auch kurzfristige Gelegenheitsarbeiten (Schnelldienst) per Verlosung.
Studenten-Service des Arbeitsamts
Tumblingerstr. 21, 80337 München
U-Bahn: U3/U6 – Haltestelle: Goetheplatz
Schnelldienst: Tel. 530 – 980 30
Längerfristige Vermittlung: Tel. 530 – 980 33 oder 36
Vorzulegen sind:
- Immatrikulationsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
Das Studentenwerk München unterhält in Zusammenarbeit mit der Firma Die Job-Börse eine eigene Jobvermittlung. Das Jobcafe vermittelt für Studenten und Absolventen Praktika, Werkstudententätigkeiten, Nebenjobs und Festanstellungen. Dieser Service ist für alle Arbeitsuchenden kostenlos.
Mensa am TUM Campus Garching
Lichtenbergstr. 2, 85748 Garching
Tel.: 089 – 32 73 06 28