Maximilian Graf Montgelas-Fellowships
Die Maximilian Graf Montgelas-Fellowships ermöglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsverwaltung Aufenthalte an TUM-Partnereinrichtungen in der ganzen Welt. Im Sinne der TUM Agenda 2030 soll damit die Internationalisierung der TUM-Verwaltung weiter gestärkt werden, sowohl hinsichtlich des persönlichen Kompetenzgewinns wie auch der Weiterentwicklung einer international leistungsfähigen Wissenschaftsadministration.
Die Einreichungsfrist endete am 6. November.
Bewerbungen um ein Fellowship können für die nächste Förderrunde ab 1. Januar bis 1. März 2024 eingereicht werden. Bei Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail.
So funktioniert's
- Erste Überlegungen/Recherche zu gewünschtem Projekt und Partner/Zielregion machen
- Gespräch mit Vorgesetzter/Vorgesetztem für grundsätzliches OK und interne Planung suchen
- Kontakt mit Partnereinrichtungen aufnehmen
- Skizze des geplanten Vorhabens erstellen
- Befürwortung von Vorgesetzter/Vorgesetztem und Zusage von Partnern einholen
- Antrag im TUM G&A einreichen
Teilnahmevoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der gesamten Wissenschaftsadministration, die an der TUM bzw. der Hochschule für Politik beschäftigt sind. Das Beschäftigungsverhältnis muss über die Dauer des geplanten Auslandsaufenthalts hinaus bestehen.
- Das Arbeitsprogramm muss in direktem Zusammenhang mit der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit stehen.
Gefördert werden in der Regel Aufenthalte an TUM-Partnereinrichtungen (Universitäten, Forschungsinstitute, Unternehmen) weltweit – im außereuropäischen Ausland ebenso wie in Europa. Besonders enge Beziehungen pflegt die TUM zu ihren strategischen Partnern. Informieren Sie sich auch gerne über das weitere TUM-Netzwerk (z.B. über MoveOn).
In begründeten Fällen können auch Aufenthalte an Institutionen absolviert werden, die bislang kein Partner der TUM sind.
Sollten Sie Fragen zur Auswahl einer Partnereinrichtung haben, beraten wir Sie gerne.
Es werden Aufenthalte mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen und maximal sechs Wochen gefördert.
In der aktuellen Vergaberunde (Einreichungsfrist: 06.11.) bewilligte Aufenthalte müssen bis spätestens 31.10.2024 abgeschlossen sein.
Im Rahmen der Montgelas-Fellowships werden Ihre Reise- und Aufenthaltskosten gemäß Bayerischem Reisekostengesetz (s. Dienstleistungskompass) erstattet.
In begründeten Fällen können auch weitere Kosten übernommen werden, die mit dem Programm an der Partnereinrichtung in Zusammenhang stehen. Dazu zählen unter anderem die Teilnahmegebühren für gemeinsame Schulungen vor Ort.
Sie können die inhaltlichen Schwerpunkte des selbstorganisierten Aufenthalts individuell und bedarfsgerecht setzen. Beachten Sie bitte, dass das Arbeitsprogramm des Aufenthalts vor der Antragstellung mit der / dem Vorgesetzten sowie mit dem Partner abgestimmt sein muss.
Beispiele förderfähiger Aktivitäten:
- Mitarbeit an einem Modellprojekt der Partnereinrichtung
- Austausch von guter Praxis und Lösungsstrategien
- Job-Shadowing
- Gemeinsame Administration eines Kooperationsprojekts
- Anbahnung eines neuen Kooperationsprojekts
Als Teil des Arbeitsprogramms kann insbesondere bei längeren Aufenthalten die Teilnahme an Weiterbildungsformaten der Partnereinrichtung (gemeinsame Schulungen, Sprachkurse) gefördert werden. Die oben genannten Programmziele müssen jedoch erkennbar Priorität Ihres Aufenthalts sein.
Bewerbung um ein Montgelas-Fellowship
Die Bewerbungsfrist endete am 6. November, Anträge können wieder ab dem 1. Januar bis 1. März 2024 eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
Bei Antragstellung für das Montgelas-Fellowship müssen Sie drei separate Dokumente und ggf. zusätzlich einen Kostenplan vollständig ausgefüllt einreichen. Die Vorlagen dafür mit genaueren Informationen finden Sie während laufender Ausschreibungen im Download-Bereich.
- Skizze des geplanten Vorhabens
- Zusage der gastgebenden Einrichtung
- Befürwortung der/des Vorgesetzten, die auch eine kurze Beurteilung zum Nutzen des Vorhabens aus Abteilungssicht beinhaltet
- Kostenplan für besondere Aufwendungen, die über die reinen Fahrt- und Aufenthaltskosten hinausgehen
Wir empfehlen, sich vor Einreichung der Unterlagen – insbesondere hinsichtlich der Skizze des geplanten Vorhabens – vom TUM Global & Alumni Office beraten zu lassen.
Nach dem Aufenthalt
Nach dem Aufenthalt werden die Fellows um einen kurzen schriftlichen Bericht gebeten.
Darüber hinaus ist es erwünscht, dass die Fellows neugewonnene Erkenntnisse im eigenen Arbeitsbereich vorstellen und ggf. in weitere relevante Bereiche der TUM-Verwaltung tragen.