Maximilian Graf Montgelas-Fellowships
Die Maximilian Graf Montgelas-Fellowships ermöglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsverwaltung Aufenthalte an TUM-Partnereinrichtungen in der ganzen Welt. Im Sinne der TUM Agenda 2030 soll damit die Internationalisierung der TUM-Verwaltung weiter gestärkt werden, sowohl hinsichtlich des persönlichen Kompetenzgewinns wie auch der Weiterentwicklung einer international leistungsfähigen Wissenschaftsadministration.
Die Einreichungsfrist der vergangenen Runde endete am 15. März.
Bewerbungen um ein Fellowship können wieder ab 1. Juni bis 3. Juli 2023 eingereicht werden. Für Fragen und Beratung können Sie sich schon jetzt jederzeit an uns wenden.
Ziele der Montgelas-Fellowships
- Fachlicher Austausch zu guter Verwaltungspraxis durch Aufenthalte an internationalen TUM-Partnereinrichtungen
- Abstimmung und Optimierung der Zusammenarbeit bei gemeinsamen Projekten
- Aufbau und Intensivierung von Kontakten mit Kolleg:innen sowie Verwaltungseinheiten an Partnereinrichtungen
- Besseres Verständnis und Bewusstsein für länderspezifische Unterschiede in der Verwaltungspraxis und ihre Rahmenbedingungen
- Impulse für die eigene Personalentwicklung und für neue Herangehensweisen im persönlichen Arbeitsumfeld
- Impulse für die Organisationsentwicklung, z.B. Evaluation bestehender und Etablierung neuer Prozesse
So funktioniert's
- Erste Überlegungen/Recherche zu gewünschtem Projekt und Partner/Zielregion machen
- Gespräch mit Vorgesetzter/Vorgesetztem für grundsätzliches OK und interne Planung suchen
- Kontakt mit Partnereinrichtungen aufnehmen
- Skizze des geplanten Vorhabens erstellen
- Befürwortung von Vorgesetzter/Vorgesetztem und Zusage von Partnern einholen
- Antrag im TUM G&A einreichen
Teilnahmevoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der gesamten Wissenschaftsadministration, die an der TUM bzw. der Hochschule für Politik beschäftigt sind. Das Beschäftigungsverhältnis muss über die Dauer des geplanten Auslandsaufenthalts hinaus bestehen.
- Das Arbeitsprogramm muss in direktem Zusammenhang mit der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit stehen.
Es werden Aufenthalte mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen und maximal sechs Wochen gefördert.
In der aktuellen Auswahlrunde (Einreichungsfrist: 15.03.) bewilligte Aufenthalte müssen bis spätestens 31.01.2024 abgeschlossen sein.
Im Rahmen der Montgelas-Fellowships werden Ihre Reise- und Aufenthaltskosten gemäß Bayerischem Reisekostengesetz (s. Dienstleistungskompass) erstattet.
In begründeten Fällen können auch weitere Kosten übernommen werden, die mit dem Programm an der Partnereinrichtung in Zusammenhang stehen. Dazu zählen unter anderem die Teilnahmegebühren für gemeinsame Schulungen vor Ort.
Sie können die inhaltlichen Schwerpunkte des selbstorganisierten Aufenthalts individuell und bedarfsgerecht setzen. Beachten Sie bitte, dass das Arbeitsprogramm des Aufenthalts vor der Antragstellung mit der / dem Vorgesetzten sowie mit dem Partner abgestimmt sein muss.
Beispiele förderfähiger Aktivitäten:
- Mitarbeit an einem Modellprojekt der Partnereinrichtung
- Austausch von guter Praxis und Lösungsstrategien
- Job-Shadowing
- Gemeinsame Administration eines Kooperationsprojekts
- Anbahnung eines neuen Kooperationsprojekts
Als Teil des Arbeitsprogramms kann insbesondere bei längeren Aufenthalten die Teilnahme an Weiterbildungsformaten der Partnereinrichtung (gemeinsame Schulungen, Sprachkurse) gefördert werden. Die oben genannten Programmziele müssen jedoch erkennbar Priorität Ihres Aufenthalts sein.
Benötigte Unterlagen
Bei Antragstellung für das Montgelas-Fellowship müssen Sie drei separate Dokumente und ggf. zusätzlich einen Kostenplan vollständig ausgefüllt einreichen. Die Vorlagen dafür mit genaueren Informationen finden Sie während laufender Ausschreibungen im Download-Bereich.
- Skizze des geplanten Vorhabens
- Zusage der gastgebenden Einrichtung
- Befürwortung der/des Vorgesetzten, die auch eine kurze Beurteilung zum Nutzen des Vorhabens aus Abteilungssicht beinhaltet
- Kostenplan für besondere Aufwendungen, die über die reinen Fahrt- und Aufenthaltskosten hinausgehen
Nach dem Aufenthalt
Nach dem Aufenthalt sind kurze Video-Interviews mit den Fellows geplant, die auf der Programm-Website veröffentlicht werden.
Darüber hinaus ist es erwünscht, dass die Fellows neugewonnene Erkenntnisse im eigenen Arbeitsbereich vorstellen und ggf. in weitere relevante Bereiche der TUM-Verwaltung tragen.