Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt als Practical Project Student
To-dos nach Ihrer Zulassung
1. Einreisebestimmungen klären und ggf. Visum beantragen
können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie dazu aktuelle Informationen.
müssen entweder eigenständig ein Visum beantragen oder die TUM beantragt für Sie eine sog. BAMF-Bescheinigung. Dies entspricht dem EU-Gesetz. Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel gemäß der Directive 2016/801/EU besitzen, können Sie die folgenden Informationen ignorieren. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Heimatuniversität ab.
Kontaktieren Sie bitte bereits zum Zeitpunkt der Planung Ihrer Austauschbewerbung die Deutsche Botschaft in Ihrem Studienland, um zu erfahren, ob Sie ein Visum oder eine BAMF-Bescheinigung benötigen.
- Sie benötigen ein Visum? Halten Sie sich an die Informationen der Deutschen Botschaft.
- Sie benötigen eine BAMF-Bescheinigung? Halten Sie sich an die Informationen des TUM G&A Office.
Wichtige Vorabinformationen für Studierende, die eine BAMF-Bescheinigung benötigen
Damit die TUM eine solche Bescheinigung beantragen kann, sind verschieden Dokumente nötig, u.a. eine gültige Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken (kein Langzeit-, Kurzzeit-, Familienvisum u.Ä.) eines anderen EU/EWR Staats und ein gültiger Ausweis, eine gültige Krankenversicherung für Deutschland und eine offizielle Bescheinigung über die Sicherung der Lebenshaltungskosten (mind. 934 € / Monat). Alle Dokumente müssen auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.
- Kontrollieren Sie diese Dokumente vor Ihrer Bewerbung als Austauschstudierende/r an der TUM und stellen Sie sicher, dass diese für die komplette Zeit, die Sie an der TUM planen, gültig sind. Stellen Sie ebenfalls sicher, dass Sie die Lebenshaltungskosten belegen können (z.B. durch ein Stipendium, Darlegung der Vermögenverhältnisse der Eltern, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto, etc.).
- Falls sie vorher auslaufen, beantragen Sie bitte umgehend neue Dokumente! Denn nur mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, einem gültigen Pass und einer gültigen Krankenversicherung/EHIC kann die TUM die nötige BAMF-Bescheinigung beantragen.
- Eine Verlängerung kann in einigen Ländern ein paar Monate dauern. In anderen Ländern ist dies erst nach Ablauf der alten Dokumente möglich. Wenn Ihr Dokument z.B. im September ausläuft, können Sie erst im September eine Verlängerung beantragen, bekommen diese im November/Dezember. Erst danach kann die TUM die BAMF-Bescheinigung beantragen, die Sie dann im Januar erhalten, da der komplette Prozess ca. sechs Wochen dauert. Allerdings startet das Wintersemester bereits im Oktober und die Kurse enden im Februar.
- Bitte beachten Sie dies, wenn Sie über den Zeitpunkt nachdenken, wann Sie an die TUM kommen möchten. Denn ohne BAMF-Bescheinigung haben Sie keinen gültigen Status, um in Deutschland für Studienzwecke einzureisen oder an der TUM zu studieren.
- Es ist in der Verantwortung der betroffenen Studierenden, alle nötigen Informationen für diesen Prozess vom TUM Global & Alumni Office einzuholen. Das TUM G&A Office unternimmt sein Bestes, die betroffenen Studierenden auf Grundlage der Informationen, die wir vorab erhalten haben, rechtzeitig zu informieren: Mitte Juli für das Wintersemester / Mitte Dezember für das Sommersemester. Für den Fall, dass Sie zu dieser Gruppe gehören, allerdings zur angegebenen Zeit keine Informationen von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
- Bitte kontaktieren Sie bei allgemeinen Fragen Ihre Heimatuniversität, damit diese über alles informiert ist (EU-Gesetz).
benötigen für ihre Einreise nach Deutschland ein Visum der diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Herkunftsland. Dieses Visum muss frühzeitig vor der Einreise – mindestens zwei Monate vorher! – beantragt werden, wofür Sie den TUM-Zulassungsbescheid benötigen, welchen Sie ein bis zwei Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten.
• Liste zur Visumpflicht bzw. -freiheit des Auswärtigen Amtes
• Was ist ein Schengen-Visum und wer kann es beantragen?
Kein Studium mit Touristenvisum
Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein, da es nicht zu Studienzwecken umgewandelt werden kann und Sie in Ihr Heimatland zurückreisen müssten. Lassen Sie sich in der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes ausführlich darüber beraten, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Nennen Sie vor allem immer exakt Ihren Aufenthaltszweck (z.B. Austauschprogramm), damit Sie das richtige Visum (für Studienzwecke) erhalten, da es in Deutschland nachträglich nicht umwandelbar ist.
Wichtig: Bitte kaufen Sie Ihr Flugticket erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie von der TUM akzeptiert wurden und dass Ihr Visumsantrag erfolgreich ist und zu welchem Datum Sie Ihr Visum erhalten. Seitens der TUM kann in München Ihr Visaprozess leider nicht beschleunigt werden.
2. Einschreibung an der TUM
Um sich als Practical Project Student (PPS) an der TUM einzuschreiben, müssen die im Zulassungsbescheid genannten Schritte erledigt werden:
- Krankenversicherung abschließen
- Semesterbeitrag überweisen
- Upload eines Fotos in TUMonline. Weitere Informationen hierzu folgen zeitnah per E-Mail.
- TUM Student Card erhalten
Die offizielle Bestätigung über Ihre Einschreibung an der TUM wird Ihnen nach Abschluss der drei oben genannten Schritte per E-Mail zugesandt. Anschließend können Sie Ihre TUM Student Card in das TUM Global & Alumni Büro zur Abholung bestellen.
3. Krankenversicherung abschließen
Alle Studierenden in Deutschland sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig, d.h. man muss einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen und die Beiträge zur Pflegeversicherung leisten, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können. Die Immatrikulation erfolgt erst nach Eingang des Nachweises. Die Vorlage einer Versicherung aus dem Heimatland (in Form einer Plastikkarte oder Versicherungspolice) ist für die Immatrikulation nicht ausreichend, ebenso wird keine Reiseversicherung akzeptiert. Nachdem Sie Ihren TUM-Zulassungsbescheid erhalten haben, kümmern Sie sich bitte wie folgt um den Erhalt des Versicherungsnachweises:
- Bitte warten Sie auf den Erhalt Ihrer TUM-Matrikelnummer. Sie erhalten sie nach Versand des TUM Zulassungsbescheids.
- Erstellen Sie eine Kopie Ihrer Versicherungskarte, scannen Sie diese und senden Sie sie via E-Mail an eine der deutschen gesetzlichen Krankenkassen (Adressen siehe unten).
- Die Krankenkasse kontrolliert Ihre Versicherungskarte.
- Wenn alles in Ordnung und für die Einschreibung an der TUM anerkannt ist, schickt Ihnen die Krankenkasse eine E-Mail oder einen Brief, in dem sie bestätigt, dass Ihre Daten nun von der Krankenkasse direkt an die TUM zur Einschreibung weitergeleitet werden. Sie müssen hierfür nichts bezahlen.
- Sobald Sie diese E-Mail / diesen Brief erhalten haben, leiten Sie ihn bitte umgehend an die E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem TUM-Zulassungsbescheid finden, weiter unter Angabe Ihres Namens und Ihrer TUM-Matrikelnummer. Wir bestätigen den Erhalt.
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Wenn Sie zu einem Arzt gehen, zeigen Sie bitte Ihre EHIC / eigene Versicherungskarte vor. Der Arzt wird die Kosten der Behandlung direkt mit einer Krankenkasse verrechnen, soweit die Kosten gedeckt sind. Dies müssen Sie vor der Behandlung erfragen.
- Wenn Sie in Ländern leben, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (= Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, Schweiz, Türkei, Tunesien):
Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer eigenen Versicherung an eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Folgen Sie dazu der Beschreibung für EU/EWR-Staatsangehörige und ersetzen dabei die EHIC-Karte durch Ihre eigene Versicherung.
- Reiseversicherungen werden nicht anerkannt.
- Anderweitiger Versicherungsschutz im Heimatland: Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz der im Ausland erworbenen Versicherung meistens zu gering für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule ist, weswegen diese Versicherungen hier nicht anerkannt werden können.
Falls Sie dennoch versuchen wollen, einen Antrag auf Befreiung bei den Krankenkassen zu stellen – die Erfolgschancen sind sehr gering – beachten Sie bitte Folgendes: Kontaktieren Sie bitte vorab eine der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen, um diesen Punkt zu klären. Für den Fall dass Ihre eigene Versicherung nicht anerkannt wird – was der Normalfall ist –, müssen Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen (s. Studierende, die in ihrem Heimatland nicht versichert sind).
Für den Fall, dass Sie eine Befreiung erhalten, gilt diese für die gesamte Dauer des Studiums – manchmal auch darüber hinaus – und kann nicht widerrufen werden. Da meistens im Heimatland nicht der gleiche Versicherungsschutz wie in Deutschland gewährt wird, kann eine Befreiung sich nachteilig auswirken. Der Antrag auf Befreiung muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse am Wohn-/Studienort gestellt werden. Eine amtlich bestätigte Übersetzung der heimatlichen Versicherungspolice ist dabei der gesetzlichen Versicherung vorzulegen.
Im Falle einer Befreiung sind Sie nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert, d.h. Sie müssen alle im Krankheitsfall entstehenden – zum Teil sehr hohen – Kosten zunächst selbst bezahlen. Der Ausländerbehörde sind in diesem Fall Nachweise vorzulegen, dass die heimatliche Krankenkasse die verlangten Leistungssätze im Bundesgebiet zu 100% ersetzt bzw. anerkennt, was selten der Fall ist. Ansonsten kann Ihr Visum unter Umständen nicht ausgestellt werden.
müssen sich in Deutschland bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern.
- Bitte warten Sie auf den Erhalt Ihrer TUM-Matrikelnummer. Sie erhalten sie voraussichtlich kurz nach Erhalt des Zulassungsbescheids.
- Stellen Sie den Antrag auf Abschluss einer Versicherung bei einer der deutschen gesetzlichen Krankenkassen. Online-Formulare und Adressen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen (siehe weiter unten).
- Wenn alles in Ordnung und für die Einschreibung an der TUM anerkannt ist, schickt Ihnen die Krankenkasse eine E-Mail oder einen Brief, in dem sie bestätigt, dass Ihre Daten nun von der Krankenkasse direkt an die TUM zur Einschreibung weitergeleitet werden.
- Sobald Sie diese E-Mail / diesen Brief erhalten haben, leiten Sie ihn bitte sofort an die E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem TUM-Zulassungsbescheid finden, weiter - zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer TUM-Matrikelnummer. Wir bestätigen den Erhalt.
- Sofern Sie selbst eine offizielle Versicherungsbescheinigung benötigen (z.B. für einen Visaantrag, die Aufenthaltsgenehmigung, etc.), kontaktieren Sie bitte direkt die Krankenversicherungsgesellschaft, da die TUM diese Bescheinigungen nicht erhält oder ausstellt!
Kosten: Der Studententarif liegt derzeit bei 110 €. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind überall gleich, jedoch lohnt sich der Vergleich bezüglich der Art der Beitragszahlung und der Leistungen.
Wenn Sie zu einem Arzt gehen, zeigen Sie bitte Ihre deutsche Versicherungskarte vor. Der Arzt wird die Kosten der Behandlung direkt mit einer Krankenkasse verrechnen, soweit die Kosten gedeckt sind. Dies müssen Sie vor der Behandlung erfragen.
Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht
Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht krankenversicherungspflichtig für die Einschreibung an der TUM! Ausländerrechtlich müssen Sie allerdings versichert sein, d.h. Sie müssen sich privat versichern. Für diverse EU-Länder bestehen Sonderregelungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich am besten an eine gesetzliche Krankenkasse.
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland
Die Adressen der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie in den Gelben Seiten und natürlich online. Sie haben dabei die freie Wahl. Eine Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen sowie die Kontakte, die TUM-Studierenden persönliche Studentenberatung anbieten, finden Sie hier. Bitte kontaktieren Sie nur einen Anbieter und warten Sie auf eine Antwort.
AOK | ||
Kontakt in München | ||
Michael Burghardt | Landsberger Str. 150 – 152, 80339 München Tel.: 089 – 5444 1979 E-Mail: muenchen.studenten(at)service.by.aok.de AOK website for international students Application for confirmation of health insurance Informationen und Anmeldeformular für ausländische Studierende | |
Kontakt in Freising | ||
Monika Stocker-Dietenhofer | Wippenhauserstr. 6, 85354 Freising Tel.: 0049.8441-857 232 | |
AOK-Webseite für internationale Studierende | ||
Antrag Versicherungsbescheinigung Informationen und Anmeldeformular für ausländische Studierende | ||
BARMER | ||
Kontakt in München / Freising | ||
Robert Auzinger | Grillparzerstr. 14, 81675 München Tel.: 089 – 375 089 701 robert.auzinger(at)barmer.de /
| |
DAK Gesundheit | ||
Münchner Zentrum – Student-Office | ||
Ramona Wetzstein | Nymphenburger Str. 13, 80335 München Tel.: 0151-74 315 993 Sprechstunde im Büro nach Vereinbarung | |
Techniker Krankenkasse (TK) | ||
Kontakt in München | ||
Stefanie Behnke | Elisenstr. 3, 80335 München Tel.: 040 – 460 651 04-713 Sprechstunde nach Vereinbarung | |
Kontakt in Garching | ||
Alexander Vicari | Elisenstr. 3, 80335 München Tel.: 040 - 460 651 04-715 Sprechstunde nach Vereinbarung |
4. Semesterbeitrag rechtzeitig überweisen
Mit Ihrem Zulassungsbescheid der TUM, den Sie kurz nach der Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten, werden wir Ihnen wichtige Hinweise zur Immatrikulation an der TUM geben, darunter auch eine Anweisung für die Überweisung des Semesterbeitrags. Bitte geben Sie im Betreff der Überweisung unbedingt Ihre TUM Matrikelnummer (MTK) an, da der Betrag sonst nicht zugeordnet werden kann.
Bitte beachten Sie: Ihre Immatrikulation an der TUM wird erst durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags und der Vorlage einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherungspolice sowie dem Hochladen eines Passfotos in TUMonline gültig.
5. Optional, aber dringend empfohlen: weitere Versicherungen abschließen
An der TUM sind Sie als eingeschriebener Studierender Unfall- und Wegeunfallversichert. Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Aktivitäten in Ihrer Freizeit (Aktivitäten außerhalb der Universität). Es ist Ihnen überlassen, ob Sie eine Versicherung abschließen und welchen Anbieter Sie wählen.
Zusätzlich zu der für die Einschreibung notwendige Krankenversicherung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen, insbesondere, aber nicht nur, für die Arbeit in einem Labor. Wenden Sie sich daher bitte an Ihren Projektbetreuer und klären Sie, ob Sie bereits durch Ihre Zugehörigkeit zum Labor / Projektteam versichert sind. Andernfalls schließen Sie bitte eine Haftpflichtversicherung ab, die Laborarbeiten an Hochschulen für Studierende einschließt.
Eine Haftpflichtversicherung benötigen Sie auch, wenn Sie z. B. ein Möbelstück in Ihrer gemieteten Wohnung beschädigen oder als Fußgänger einen Unfall verursachen. Da in Deutschland jeder verantwortlich ist für die selbst verursachten Schäden, müssen Sie die entstandenen Schäden somit selbst bezahlen. Hier hilft Ihnen die Haftpflichtversicherung. Vielleicht hat Ihr Betreuer sogar eine Empfehlung für eine Versicherung.
6. Lebenshaltungskosten einplanen
Das Leben in München ist relativ teuer. Nach aktuellen Berechnungen benötigt man zum Leben in der bayerischen Landeshauptstadt mindestens 1.200 € pro Monat (incl. Miete, Freizeitunternehmungen nicht enthalten), wobei Sie lediglich 992 € bei der Visumsbeantragung nachweisen müssen. Der oben genannte Monatsbetrag muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein.
Ausgaben, mit denen Sie in München rechnen sollten:
- Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger
- Ersterstellung: gebührenfrei
- Verlängerung: gebührenfrei - Aufenthaltsgenehmigung für alle anderen Staatsangehörigen
- Ersterstellung: 110 €
- Verlängerung: 80 €
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Bürger der EU und aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen: gebührenfrei
- Alle anderen Staatsangehörigen: ca. 120 €
- Miete
- Wohnheim:
ca. 350 - 450 €
- Privater Wohnungsmarkt (Zimmer in WG):
ca. 500 - 800 € - Verpflegung
ca. 500 € - Rundfunkgebühren
18,36 € - ggf. zusätzliche Fahrtkosten, z. B. Deutschlandticket
Falls Sie das "Deutschlandticket" kaufen möchten
- Semesterbeitrag
Für die Einschreibung an der TUM müssen alle Studierenden (ebenso alle Austauschstudierenden) den Semesterbeitrag bezahlen und den Studierendenwerksbeitrag beinhaltet; es handet sich um keine sog. Semestergebühren:
Studierende des Campus München, Garching und Weihenstephan
Studierende des Campus Straubing
Studierende des Campus Heilbronn
7. Reise nach Deutschland organisieren
Bereiten Sie Ihre Anreise an die TUM mit genügend Vorlauf vor und bedenken Sie dabei auch, dass Reisen unvermeidbaren CO2-Ausstoß mit sich bringt. Durch umweltbewusstes Handeln lässt sich Ihr persönlicher Verbrauch reduzieren. Auf unserer Info-Seite Thinking green! geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Klima-Fußabdruck möglichst gering halten können und teilen auch gerne Bilder Ihrer Erfahrungen mit grünen Reisemitteln.
8. Die TUM kennenlernen
Neben dem Hauptcampus in München hat die TUM weitere Campusse in Garching, Freising, Straubing und Heilbronn. Hier sind die Schools und wichtigsten Forschungseinrichtungen beheimatet. Lernen Sie die TUM-Standorte kennen!
9. Wohnung / WG-Zimmer suchen
Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Unterkunft in München oder der näheren Umgebung, da das Wohnen hier sehr teuer sein kann. Auf der Seite unseres Wohnraumservice finden Sie ein Video mit den wichtigsten Tipps.
10. Öffentlicher Nahverkehr: ggf. ein vergünstigtes Deutschlandticket abonnieren
Für eingeschriebene Studierende, steht ab dem Wintersemester 2023/24 in Bayern das "vergünstigtes Deutschlandticket" (Ermäßigungsticket) für derzeit noch € 29,00 pro Monat im Abonnement zur Verfügung, das den gesamten öffentlichen Nah- und Fernverkehr innerhalb Deutschlands beinhaltet. Dieser Preis erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 auf monatlich € 38,00. Das Ticket muss im Abonnement bis spätestens 25. des Monats für den Folgemonat bestellt werden und verlängert sich automatisch um einen Monat. Eine Kündigung muss bis spätestens 10. des Monats für Kündigung zum Folgemonat eingegangen sein.