Abschluss Ihres Aufenthalts an der TUM und in München
1. Prüfungen ablegen
Wichtige Informationen zu Prüfungen, etc. entnehmen Sie bitte zunächst der Seite der TUM-School, die Sie unter Informationen zu Kursen oder Modulen, Prüfungen, zum Studienplan an der TUM oder (online) Learning Agreement und weiteren akademische Angelegenheiten an der TUM finden.
Frühere bzw. gesonderte Prüfungstermine und -abläufe für Austauschstudierende sind leider nicht möglich. Die Prüfungszeiträume hängen von der jeweiligen TUM School ab und finden normalerweise zwischen Februar und März (Wintersemester) bzw. Juli und September (Sommersemester) statt.
2. Exmatrikulieren – oder bei längerem Aufenthalt um Rückmeldung kümmern
Austauschstudierende müssen sich am Ende Ihres Aufenthalts in der Regel nicht exmatrikulieren. Das wird automatisch am Ende des Semesters, für das Sie sich beworben haben, von der TUM erledigt. Sollten Sie jedoch eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, z.B. um Ihre Krankenversicherung in Deutschland zu kündigen, müssen Sie sich selbständig exmatrikulieren. Das Datum Ihrer Exmatrikulation darf allerdings erst nach Ihrer letzten Prüfung an der TUM liegen.
Falls Sie den Antrag auf Exmatrikulation nach Ihrer letzten Prüfung stellen, planen Sie dies bitte bei der Reservierung Ihres Rückflugs ein, damit Sie noch genügend Zeit für die Exmatrikulation, Kündigung der Krankenversicherung, Abmeldung von der Stadt München, etc. haben.
Rückmeldung für das Folgesemester
Die Immatrikulation gilt immer nur für ein Semester. Wenn Sie länger als ein Semester an der TUM bleiben, müssen Sie sich daher im nächsten Semester fristgerecht rückmelden. Das können Sie allerdings nur tun, wenn Sie sich bei der Erstbewerbung für mehr als ein Semester angemeldet haben. Haben Sie sich nur für ein Semester beworben, möchten aber gerne noch ein weiteres Semester bleiben, wenden Sie sich bitte an das Incoming-Team des TUM Global & Alumni Office.
Achtung: Sollten Sie vergessen sich rechtzeitig rückzumelden, droht Ihnen die Exmatrikulation.
3. Confirmation of Stay und Transcript of Records erhalten
Bitte beachten Sie:
- Ihre Ansprechpartner im TUM Global & Alumni Office sind nicht berechtigt, Dokumente zu unterzeichnen. Für alle Unterschriften wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an Ihre Auslandsbeauftragten an den Schools.
- Die Kurse enden Mitte Februar / Mitte Juli. Einige Professoren / Auslandsbeauftragte sind in der folgenden Zeit schlecht erreichbar. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre nötigen Unterschriften erhalten.
Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner noch in der Vorlesungszeit und nicht erst kurz vor Ihrer Abreise.
Bitte klären Sie mit Ihrer Heimatuniversität, ob Sie eine von der TUM unterschriebene Bescheinigung über Ihren Aufenthalt benötigen und lassen Sie sich das entsprechende Formblatt von Ihrer Heimatuniversität geben.
Bescheinigung über Ihren Aufenthalt
Wenn Sie für Ihre Heimatuniversität eine von der TUM unterschriebene Bescheinigung über Ihren Aufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an die Auslandsbeauftragten Ihrer School.
Bescheinigung über Ihre An-/Abreise
Anreise: Das Startdatum auf der Bescheinigung ist Ihre erste akademische Tätigkeit an der TUM (Sprachkurs, Orientierungswochen, Infoveranstaltung,...). Im Wintersemester frühestens der 1. Oktober, im Sommersemester frühestens der 1. April.
Abreise: Das Enddatum auf der Bescheinigung ist das Datum Ihrer letzten akademischen Tätigkeit an der TUM (z.B. Prüfungen, Thesis-Ende, Kursende, etc.) und wird von Ihrer TUM-School nach dieser letzten akademischen Aktivität unterzeichnet.
Sie erhalten für jede abgelegte Prüfung eine Note. Diese wird von den Schools / Professoren in TUMonline eingegeben. Sobald alle Noten vollständig eingetragen wurden, können Sie sich Ihr Transcript direkt aus Ihrem TUMonline-Account ausdrucken. Dies ist auch noch möglich, wenn Sie bereits exmatrikuliert und zurück in Ihrer Heimat sind.
4. Alle Versicherungen und weitere Verträge kündigen
Denken Sie daran, Ihre Krankenversicherung, Ihren Mietvertrag, Ihre Anmeldung für den Rundfunkbeitrag, Ihr Bankkonto und andere Verträge rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu kündigen. Andernfalls können Ihnen unnötige Kosten entstehen.
5. Beim Einwohnermeldeamt abmelden
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich wieder abmelden. Vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt und bringen Sie das ausgefüllte Abmeldeformular und Ihren Ausweis mit.
6. Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerks
Karriereberatung, Mentoring-Angebote und Alumni-Treffen im Ausland – als ehemalige Studierende der TUM stehen Ihnen alle Services von TUM Alumni & Career zur Verfügung. Mit Ihrer TUM-Kennung können Sie sich direkt einloggen und alle Vorteile der TUM-Community nutzen.