Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt an der TUM
Wir freuen uns, Sie bald an der TUM begrüßen zu dürfen. Um Ihren Umzug und Ihren Start bei uns so unkompliziert wie möglich zu gestalten, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Ihre Vorbereitungen zusammengestellt. Starten Sie so früh wie möglich, da die Organisation der benötigten Dokumente und einer Unterkunft einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Nachweis eines Wohnsitzes ist sowohl für Ihre Aufenthaltsgenehmigung wie auch für weitere wichtige Formalitäten erforderlich.
1. Einreisebestimmungen prüfen und Visum beantragen
Die Einreise nach Deutschland und die Visumspflicht hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Forschende aus EU- und EFTA-Ländern können in der Regel ohne Visum einreisen und arbeiten. Für Forschende ohne EU- oder EFTA-Staatsangehörigkeit ist ein Visum erforderlich. Es ist wichtig, den Visumantrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeiten variieren und mehrere Monate in Anspruch nehmen können. In diesem Abschnitt finden Sie alle relevanten Informationen und Ressourcen, um den Antragsprozess zu verstehen und vorzubereiten.
In der Regel benötigen Sie kein Visum, um nach Deutschland einzureisen und hier zu arbeiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist.
Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Landes sind, müssen Sie ein Visum bei einer diplomatischen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beantragen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Ehepartner und/oder Ihre Kinder ein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Ein solches Visum muss rechtzeitig beantragt werden, da die Bearbeitungszeiten unterschiedlich sind und mehrere Monate dauern können.
Je nach Herkunftsland oder aktuellem Wohnsitz hat die deutsche Behörde, die Ihr Visum ausstellt, ihr eigenes Antragsverfahren.
Die folgenden Online-Ressourcen helfen Ihnen durch die diversen Antragsverfahren:
- Benötigen Sie ein Visum? Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
- Informieren Sie sich über das Visum zum Forschen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche Möglichkeiten bietet es?
- Schauen Sie sich die Infografik At a glance: Visa for Research (PDF, 1 MB) an
- Nutzen Sie den offiziellen Visa-Navigator, um herauszufinden, welches Visum für Sie und Ihre Familienangehörigen geeignet ist. Sie werden zur Website der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder an Ihrem derzeitigen Wohnort und weiter zum Visumantrag geleitet.
- Aufenthalte von mehr als 90 Tagen für Forschende: In der Broschüre Overview of German residence titles for researchers (PDF, 700 KB) finden Sie sachdienliche Informationen zu Langzeitvisa-Optionen für Forschende.
- Wenn Sie ein Visum benötigen, vereinbaren Sie einen Termin zur Antragstellung bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland bzw. in dem Land, in dem sie gerade Ihren Wohnsitz haben.
Staatsangehörige dieser Länder können ohne Visum einreisen, auch wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen. Allerdings müssen sie bei einem längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage) und vor Aufnahme einer Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis in München beantragen. Da die Bearbeitungszeiten für Aufenthaltsgenehmigungen in München recht lang sind, empfehlen wir Ihnen, ein Langzeitvisum in Ihrem Heimatland zu beantragen, damit Sie Ihren Arbeitsvertrag sofort unterschreiben können.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie sofort nach Ihrer Ankunft anfangen wollen zu arbeiten, sollten Sie das Visum beantragen, bevor Sie nach Deutschland kommen, da die Bearbeitung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Münchner Ausländerbehörde 3 bis 5 Monate dauert - ohne die Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen.
Forschende müssen kein Arbeitsvisum beantragen. Sie haben die Möglichkeit, ein National D-Visum (Langzeitvisum für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen) für Forschende nach § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu beantragen, das nicht nur schneller bearbeitet wird, sondern auch verfahrenstechnisch niederschwelliger ist.
Kein Forschungsaufenthalt mit einem Touristenvisum
Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum (Schengen-Visum) nach Deutschland ein, da dieses nicht in ein Forschungs- oder Arbeitsvisum umgewandelt werden kann und Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland, welche Dokumente Sie benötigen. Geben Sie immer den genauen Zweck Ihres Aufenthalts an, um das richtige Visum zu erhalten, da es nach Ihrer Ankunft in Deutschland nicht mehr geändert werden kann.
Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, können Sie ein nationales Visum (D-Visum) beantragen. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland lässt sich das nationale Visum in eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung umwandeln. Bitte berücksichtigen Sie, dass die TUM keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des Visumsverfahrens in München hat.
Nach Ihrer Ankunft in München müssen Sie diverse Formulare ausfüllen. Es ist wichtig, dass Sie immer die gleichen Angaben machen. Wenn Ihre Sprache ein anderes Alphabet als das lateinische hat, entscheiden Sie, wie Ihr Name geschrieben werden soll. Nutzen Sie am besten die Schreibweise aus der Transkription Ihres Reisepasses.
Visum und Aufenthaltsgenehmigung sind unterschiedliche Dokumente. Ein Visum berechtigt nur zur Einreise in das Land. Wenn Sie für einen längeren Zeitraum (mehr als 90 Tage) bleiben möchten, müssen Sie nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, es sei denn, Sie haben ein Langzeitvisum für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland erhalten.
- Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse (anabin-Auszug): Das von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellte Dokument bescheinigt, dass Ihr im Ausland erworbener Hochschulabschluss vergleichbar mit einem deutschen Abschluss ist. Sie benötigen es für jede wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland. Wenn nicht bereits für das Visum, dann müssen Sie es spätestens vorlegen, wenn Sie sich in Deutschland für eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben müssen, und / oder um einen Arbeitsvertrag mit der TUM abschließen zu können. Die anabin-Datenbank enthält eine große Anzahl ausländischer Abschlüsse von Universitäten aus aller Welt. Auf der anabin-Website können Sie nach Ihrer eigenen Hochschule suchen, an der Sie Ihren Abschluss gemacht haben (klicken Sie auf den Reiter “Suchen”). Ihre Universität muss mit H+ bewertet sein, um in Deutschland anerkannt zu sein. Ein anabin-Auszug für Ihren Master-Abschluss ist ausreichend. Wenn Sie Ihren Master-Abschluss nicht finden können, suchen Sie nach Ihrem Doktortitel. Wenn Ihr Abschluss nicht auf der anabin-Website zu finden ist, müssen Sie eine Vergleichbarkeitsbescheinigung beantragen. Die Gebühr beträgt ca. 208,- EUR, die Bearbeitungszeit beträgt einige Wochen oder sogar Monate.
- Hosting Agreement / Aufnahmevereinbarung (PDF, 226 KB): Nach § 18d des deutschen Aufenthaltsgesetzes (§ 18d AufenthG) kann dieses Formblatt notwendig sein, um ein Visum zu beantragen. Sie können Teile des Formulars selbst ausfüllen. Für fehlende Informationen fragen Sie bitte Ihren gastgebenden Lehrstuhl. Außer von Ihnen selbst, muss die Aufnahmevereinbarung auch vom „Zeichnungsberechtigten im Namen der Forschungseinrichtung“ unterzeichnet werden. Sie muss außerdem mit einem Institutsstempel versehen sein. Dies ist Aufgabe Ihres Vorgesetzten am Lehrstuhl der TUM oder eines anderen Zeichnungsberechtigten innerhalb Ihrer Abteilung. Ihr gastgebender Lehrstuhl sowie Ihre Kontaktperson an der TUM wissen, wer hier zeichnungsberechtigt ist. Aufnahmevereinbarungen ohne Stempel werden möglicherweise nicht angenommen und können somit zu Verzögerungen führen.
- Viele Unterlagen erfordern die Angabe Ihres vollen Namens (Vorname / Nachname). Wenn in Ihrem Herkunftsland Vor- und Nachname nicht gebräuchlich sind, entscheiden Sie im Voraus, welchen Teil Ihres Namens Sie als Nachnamen verwenden, und seien Sie in der Anwendung konsequent.
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis: Forscherinnen und Forscher, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags an der TUM forschen, benötigen für die Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF, 314 KB). Ihr Lehrstuhl an der TUM ist für die Ausstellung dieses Formulars zuständig; es muss sorgfältig und ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt sein, andernfalls wird es nicht angenommen. Ihr Ansprechpartner am TUM-Lehrstuhl weiß, wer hier unterschreiben muss. Fakultätsmitglieder haben Zugang zu einer entsprechenden Ausfüllhilfe im Dienstleistungskompass.
- Letter of Intent (DOCX, 41 KB): Dieses Dokument wird in der Regel für Visum und Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Für die Ausstellung ist ebenfalls Ihr TUM-Lehrstuhl zuständig. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und der Letter of Intent ersetzen zusammen den Arbeitsvertrag, der von überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen ohne gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis nicht ausgestellt werden darf.
2. Krankenversicherung abschließen
Sie und Ihre in Deutschland lebende Familie müssen für die Dauer Ihres Aufenthaltes über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Darüber hinaus wird bei der Beantragung eines Visums häufig eine Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR verlangt. Weitere Informationen finden Sie bei Euraxess Deutschland.
Für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie erforderlich, da in Deutschland ab dem ersten Arbeitstag eine Versicherungspflicht besteht. Die Kosten werden zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Wählen Sie frühzeitig eine gesetzliche oder private Krankenkasse, idealerweise vor der Visumsbeantragung, da diese im Arbeitsvertrag angegeben werden muss.
Forschende ohne Arbeitsvertrag mit der TUM müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer krankenversichert sein, ebenso wie ihre mitgereisten Familienmitglieder. Überprüfen Sie, ob Ihre bestehende Versicherung in Deutschland gültig ist. Andernfalls stehen Ihnen in Deutschland verschiedene Versicherungsoptionen zur Verfügung, unter bestimmten Voraussetzzungen auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht allen Arbeitnehmenden offen. Forschende ohne Arbeitsvertrag, die ein Forschervisum oder eine Aufenthaltserlaubnis nach §18d des deutschen Aufenthaltsgesetzes besitzen, können sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland gesetzlich versichern. Diese Versicherung bietet Vorteile für Familienangehörige, Personen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen. Der Antrag muss innerhalb dieser Frist gestellt werden, wobei die Beiträge rückwirkend ab Beginn des Aufenthalts fällig sind.
Sie können im Voraus einen Antrag stellen, um den Versicherungsnachweis für die Beantragung eines Visums zu erbringen. Beachten Sie, dass die gesetzliche Versicherung mit der Einreise nach Deutschland beginnt, so dass für die Reise auch eine separate Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden sollte.
In seltenen Fällen haben internationale Forschende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach anderen Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes auch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 9 SGB V zu versichern. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Krankenkasse, bei der Sie eine Versicherung abschließen wollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands.
Nicht-EU-Staatsangehörige ohne Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung oder jene, die diese nicht nutzen möchten, müssen für ihren Aufenthalt in Deutschland eine private Krankenversicherung abschließen. Bei privaten Policen zahlen Sie medizinische Leistungen zunächst selbst und erhalten eine Erstattung. Die Prämien sind für jedes Familienmitglied einzeln zu entrichten und fallen auch in Zeiten ohne Einkommen (z. B. während der Elternzeit) an.
Private Krankenversicherungen basieren nicht auf dem Solidaritätsprinzip, sondern kalkulieren Beiträge nach Faktoren wie Alter und Vorerkrankungen – für junge, gesunde Personen können sie günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Private Krankenversicherer bieten verschiedene Tarife an, aber es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, da der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen, besonderen medizinischen Bedürfnissen oder Schwangerschaft eingeschränkt sein oder Wartezeiten unterliegen kann.
Es gibt zwei Haupttypen von Privatversicherungen:
- Einsteigertarife, die unter Umständen nur einen minimalen Versicherungsschutz bieten
- Substitutive Krankenversicherungen, die der gesetzlichen Versicherung ähneln, aber bestimmte Leistungen einschränken können
Wer sich zu Beginn des Forschungsaufenthaltes für eine private Krankenversicherung entscheidet, ist in der Regel von der späteren Beantragung einer gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage von § 18d des deutschen Aufenthaltsgesetzes ausgeschlossen. Eine spätere Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung ist mit wenigen Ausnahmen meist ausgeschlossen.
Reisekrankenversicherungen, die nur die Einreise abdecken, führen in der Regel nicht zum Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
In Deutschland gibt es mehr als 40 private Krankenversicherungsunternehmen. Sie können sie online vergleichen und Details nachlesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verbands der Privaten Krankenversicherung.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland freiwillig oder pflichtversichert sind, können Sie Gesundheitsdienstleistungen in anderen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in Anspruch nehmen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und erfahren Sie mehr bei Euraxess Deutschland.
Außerdem finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission weiterführende Informationen über die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) für EU-Bürger.
3. Unterkunft finden
Der TUM Accommodation Service bietet internationalen Postdocs sowie Gastprofessorinnen und Gastprofessoren Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft in München und Garching. Um weitere Informationen zu erhalten, registrieren Sie sich bitte auf unserem Portal für TUM-Mitarbeitende und Forschende und füllen Sie das Formular Registration - International Researcher aus.
Tipps für die Wohnungssuche in München
Aufgrund der schwierigen Wohnungssituation in München kann der TUM Accommodation Service keine Garantie für eine Vermittlung übernehmen. Wir empfehlen daher dringend, eigenständig nach einer geeigneten Wohnung zu suchen. In den folgende beiden Guides finden Sie wertvolle Hinweise zum Münchener Wohnungsmarkt:
- Finding a new home in Munich (PDF, 8 MB)
- How to rent an apartment (PDF, 69 KB)
Bitte beachten Sie, dass für Freising keine Wohnungsvermittlung angeboten wird. Der TUM Accommodation Service stellt Ihnen jedoch hilfreiche Informationen zur Verfügung.
Wohnmöglichkeiten bei Aufenthalten unter sechs Monaten
Der TUM Accommodation Service kann aufgrund begrenzter Kapazitäten und fehlender Angebote für kurzfristige Wohnmöglichkeiten Aufenthalte von weniger als sechs Monaten leider nicht aktiv unterstützen. Auf der Website finden Sie jedoch Informationen, die Sie optimal auf Ihre Wohnungssuche vorbereiten und viele Ihrer Fragen beantworten. Zudem gibt es die Option, das Wohnungsportal TUM Living zu nutzen.
Um sich mit dem Wohnungsmarkt und den Gegebenheiten in München vertraut zu machen, empfehlen wir Ihnen, die bereitgestellten Downloads und Adressen zu nutzen.
Die Max-Planck-Stiftung bietet Apartments für Aufenthalte zwischen einem und sechs Monaten an. Sie befinden sich in der Marsstraße 6, 80335 München, in fußläufiger Entfernung zum Hauptbahnhof und zum Hauptcampus der TUM:
- Mietdauer: min. 1 Monat - max. 6 Monate
- Größe der Wohnungen: 20 - 42 m²
- Miete: 1.150 - 1.750 € / Monat, je nach Größe der Wohnung
- Alle Wohnungen sind voll möbliert mit Bad und Pantry-Küche
Apartments at Marsstrasse (PDF, 1 MB)
Die Buchung der Apartments erfolgt über einen externen Dienstleister.
Buchungsanfrage: Bitte füllen Sie das Minerva Home Munich Rental Formular (PDF, 189 KB) aus und senden Sie es an cnb-muenchen(at)hildebrandtimmobilien.com.
- Achten Sie darauf, die zweite Seite des Formulars nicht auszulassen.
- Geben Sie unbedingt Ihren genauen Arbeitsort an der TUM sowie den TUM-Ansprechpartner an.
- Falls Sie eine Wohnungsgeberbestätigung benötigen, teilen Sie dies bitte per E-Mail mit.
Die Derag Living Hotels können eine Option für Kurzzeitaufenthalte bis zu mehreren Monaten sein. Als TUM-Mitglied können Sie in einigen Derag Living Hotels von speziellen TUM-Raten für Apartments profitieren. Wenn Sie ein Apartment in einem dieser Hotels buchen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an reservierung.muenchen(at)derag.de und erwähnen Sie die TUM-Kooperation. Wenn Sie Ihre TUM-Mitgliedschaft nachweisen können, z.B. durch Ihr Einladungsschreiben an die TUM, sollten Sie mit dem Aktionscode buchen können. Die Derag Living Hotels können Ihnen auch eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, wenn Sie länger als 90 Tage in München bleiben und deshalb Ihre Adresse anmelden müssen.
Living Hotels - TUM promotion code(PDF, 582 KB)
Über das Wohnungsportal TUM Living bietet der TUM Accommodation Service Immobilienangebote für TUM-Mitglieder an. In der Regel finden Sie dort längerfristige Angebote, gelegentlich stehen jedoch auch kurzzeitige Optionen für einige Wochen zur Verfügung. Wenn Sie sich mit Ihrem TUM-Account einloggen, können Sie die Kontaktdaten der Vermieter sehen. Falls Sie noch keinen TUM-Account haben und ein interessantes Angebot finden, fragen Sie Ihre Kontaktperson oder das Sekretariat Ihres Lehrstuhls. Diese können mit ihrer TUM-ID die Kontaktdaten für Sie abrufen.
Wenn Sie länger als 90 Tage in München wohnen, müssen Sie Ihre Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung(PDF, 86 KB), die von Ihrem Vermieter unterschrieben werden muss. Reguläre Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, dieses Dokument auszustellen.
Bitte beachten Sie, dass Hotels und Airbnb-Gastgeber die Unterzeichnung der Wohnungsgeberbestätigung meist ablehnen. Ausnahmen sind die Derag Living Hotels in München und das Soulmade in Garching, die das Formular unterschreiben, sowie das Stellaris Apartment Hotel in Garching, das eine Bestätigung ausstellt, die vom Rathaus Garching akzeptiert wird. Stellen Sie daher sicher, dass Sie eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung erhalten, bevor Sie sich für eine Unterkunft entscheiden.
Weitere Informationen zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf der Website Ankunft und Aufenthalt an der TUM im Abschnitt Meldebescheinigung.
4. Unterstützung für mitreisende Partnerinnen und Partner
Wir möchten Ihren mitreisenden Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern die bestmögliche Unterstützung bieten. Zwar können wir aus Kapazitätsgründen keine direkte Hilfe bei der Relocation leisten, jedoch stellen wir hilfreiche Ressourcen bereit, um den Einstieg zu erleichtern. Unser Leitfaden Welcome guide for spouses & partners (PDF, 1 MB) bietet hier wertvolle Informationen und Tipps.
IDCN München: Ihre Chance zum Netzwerken
Partnerinnen und Partner von neuen TUM-Mitgliedern sind eingeladen, dem International Dual Career Network (IDCN) Munich kostenfrei beizutreten. Dieses Netzwerk eröffnet Ihnen zahlreiche Chancen:
- Talentpool: Präsentieren Sie Ihr Profil und wecken Sie das Interesse von Unternehmen.
- Karriere- und Netzwerkveranstaltungen: Knüpfen Sie wertvolle Kontakte zu Personalverantwortlichen und Unternehmensvertretern.
- Engagement: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich ehrenamtlich einzubringen und den Münchner Arbeitsmarkt besser kennenzulernen.
Erfahren Sie mehr und werden Sie Teil des Netzwerks: International Dual Career Network Munich
5. Lernen Sie die TUM kennen
Neben dem Hauptcampus in München hat die TUM weitere Campusse in Garching, Freising, Straubing und Heilbronn. Hier sind die Schools und die wichtigsten Forschungseinrichtungen beheimatet. Lernen Sie die TUM-Standorte kennen!
6. Welcome Services nutzen
Beratung bei individuellen Fragen
Wenn Sie hinsichtlich Ihres Umzugs Fragen haben und das Onboarding an der TUM klären möchten, registrieren Sie sich gerne in unserem Online-Portal und verwenden Sie das Formular Registration – International Researcher.
Wichtig: Bitte registrieren Sie sich nur einmal in unserem Portal, da es sonst zu technischen Problemen kommen kann. Nach der Registrierung können Sie diverse Formulare in unserem Portal einreichen.