
Lehraufenthalte im außereuropäischen Ausland mit Erasmus+
Mit Erasmus+ können Dozierende und wissenschaftliche Mitarbeitende der TUM internationale Lehrerfahrung außerhalb Europas sammeln. Dank der „internationalen Dimension“ sind Aufenthalte an ausgewählten Partneruniversitäten rund um den Globus möglich.
Sie möchten Ihre Kompetenzen durch einen Auslandsaufenthalt stärken und durch internationalen fachlichen Austausch neue Perspektiven zu gewinnen? Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Erasmus+ bietet und erweitern Sie Ihren Horizont. Im Rahmen eines Lehraufenthalts können Sie sogar Forschungsaktivitäten durchführen. Die Reisekosten werden Ihnen entsprechend einer vorab berechneten Pauschale erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Fördermodalitäten je nach Land unterschiedlich sein können.
Ausschreibung und Bewerbungszeitraum
In der aktuellen Ausschreibung vergibt das TUM Global & Alumni Office Stipendien für Erasmus+ Aufenthalte an folgende Partnerinstitutionen:
- Stellenbosch University (Südafrika)
- Kwame Nkrumah University of Science and Technology - KNUST (Ghana)
- Institut Teknologi Bandung - ITB (Indonesien)
- Instituto Tecnológico y de Estudios Superiores de Monterrey - Tec de Monterrey (Mexiko)
Die Stipendien können für Aufenthalte entweder zu Lehrzwecken oder zu Weiterbildungszwecken vergeben werden.
Bewerbungen konnten bis 28. Februar 2026 beim TUM Global & Alumni Office eingereicht werden.
Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich noch 2026 veröffentlicht. Details werden zu gegebener Zeit in unserem Newsletter bekanntgegeben.
So funktioniert's
- Entwurf eines Planes für einen Aufenthalt an einer der genannten Universitäten
- Zustimmung der/des Vorgesetzten einholen
- Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Kontaktperson an der gewünschten Gastuniversität, Abstimmung über das Vorhaben für den Aufenthalt (Aktivitäten & Lehrveranstaltungen)
- Fristgerechtes Einreichen Ihrer Bewerbung bis 28.02.2026 über das Antragsformular
- Zusage oder Absage durch TUM G&A bis 16.03.2026
- ggf. Annahme der Zusage und Bestätigung des Vorhabens bis 23.03.2026
- Einreichen der für die Erasmus+ Förderung benötigten Unterlagen im TUM G&A bis 15.04.2026
- Aufenthalt: 5 Tage (Montag bis Freitag) zwischen 18.05. und 24.07.2026
Teilnahmevoraussetzungen für einen Lehraufenthalt über Erasmus+
- Angestelltenverhältnis mit der TUM oder der Hochschule für Politik
- Einhaltung des regulären Verfahrens für Dienstreisen an der TUM (Dienstreisegenehmigung vor Antritt der Reise, bearbeitete Reisekostenabrechnung danach)
- Mobility Agreement (Vereinbarung über Inhalt und Zielsetzung Ihres Aufenthaltes, inhaltlicher Bezug zu den Zielsetzungen des Erasmus+ Programms)
- 8 Stunden Unterricht vor Ort, vor Studierenden (Bachelor, Master und/oder PhD) der Gastuniversität
- Es können nur Aufenthalte mit mindestens 8 Unterrichtsstunden an der Gastuniversität gefördert werden.
- Alle dokumentierten Lehraktivitäten an der Gastuniversität sind möglich, z.B. (Gast-)Vorträge, Vorlesungen, Seminare, Leitung von Arbeitsgruppen etc., die sich an Studierende richten.
Es kann sich dabei um Bachelor-, Master- oder PhD Studierende handeln.
Parallel zu den 8 Unterrichtsstunden können Teilnehmende auch Forschungsaktivitäten betreiben.
- Aufenthaltsdauer von fünf aufeinander folgenden Tagen (Montag bis Freitag).
- Förderung besteht aus Aufenthalts- und Fahrtkostenpauschale (nach EU-Vorgabe, beinhaltet i.d.R. auch die Förderung für zwei Reisetage)
- Auszahlung der Fördermittel kann nur bei Einsendung aller benötigten Unterlagen erfolgen
- 70% der Pauschale werden vor der Reise ausbezahlt, 30% danach
- Möglichkeit der Ko-Finanzierung mit weiteren Mitteln (z.B. Haushaltsmittel der eigenen Abteilung), solange es sich nicht um die Ausgaben handelt, die schon durch Erasmus+ gedeckt sind. Eine Kombination mit Fördermitteln aus anderen EU-Programmen (z.B. Leonardo da Vinci) ist ausgeschlossen.
Förderpauschale
Die Förderpauschale setzt sich zusammen aus einer Aufenthaltspauschale (entsprechend der Aufenthaltsdauer und Reisetagen) und einer Fahrtkostenpauschale, abhängig von der Entfernung zum Zielland.
Zuschüsse für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung
- Zusätzliche Mittel ab GdB von 20% möglich – eine rückwirkende zusätzliche Förderung ist ausgeschlossen.
- Beantragung bei der Nationalen Agentur des DAAD über das TUM G&A. Einreichung der Unterlagen mindestens drei Monate vor Beginn des Aufenthalts (bitte wenden Sie sich dazu an das TUM G&A)
Das TUM Global & Alumni Office hilft Ihnen bei Fragen zur Lehre über Erasmus+ gerne weiter. Nach der Ausschreibung der Fördermittel läuft das Antragsverfahren prinzipiell wie folgt ab:
1. Zustimmung der/des Vorgesetzten einholen
- Stimmen Sie ab, ob ein Auslandsaufenthalt zu Lehrzwecken generell befürwortet wird und ob Ihr Vorgesetzter einen entsprechenden Dienstreiseantrag unterschreiben würde.
2. Kontaktaufnahme mit einer der teilnehmenden Universitäten
- Sollten Sie schon einen Ansprechpartner gefunden haben, können Sie diesen gerne direkt kontaktieren.
- Falls Sie noch keinen konkreten Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an das TUM Global & Alumni Office. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Sprechen Sie anschließend mit dem Partner und Ihrem/Ihrer Vorgesetzten die Ziele, Aktivitäten sowie den zeitlichen Rahmen ab.
3. Fristgerechtes Einreichen Ihres Antrags
- Füllen Sie das Antragsformular aus und bitten Sie Ihren Partner, Ihnen einen Letter of Invitation auszustellen. Das kann auch eine formlose E-Mail sein.
- Senden Sie beides entsprechend der genannten Frist per E-Mail an das TUM G&A. Das ausgefüllte Antragsformular muss auch von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten unterzeichnet werden.
4. Zusage/Absage durch das TUM G&A Office
- Auf der Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt eine finale Auswahl und Nominierung der Teilnehmenden.
- Bewertet werden die Anträge nach Übereinstimmung mit den Zielen der Ausschreibung, Qualität der Projektbeschreibung/-Vorbereitung und Vernetzung an der TUM sowie Nachhaltigkeit des Projektes für die TUM.
- Bis 16.03.2026 erhalten Sie per E-Mail eine Absage oder eine Zusage.
- Im Falle einer positiven Nachricht werden Sie darin direkt über die nächsten Schritte informiert.
5. Einreichen Ihrer Unterlagen im TUM Global & Alumni Office
Um Ihnen die Erasmus+ Förderung auszahlen zu können, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen sowie Ihre Anmeldung im TUM Mitarbeiter-Portal (siehe To dos vor dem Auslandsaufenthalt). Vorlagen für die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie mit der Zusage.
Folgende Unterlagen werden für die Auszahlung der ersten Stipendienrate benötigt:
1. Ausgefülltes und unterzeichnetes Mobility Agreement
Das Mobility Agreement muss bei Einreichung in der Regel von vier Parteien unterschrieben sein:
- Teilnehmende/r
- Vorgesetze/r (Lehrstuhlinhaber/innen müssen hier selbst noch einmal unterschreiben)
- Erasmus-Beauftragte/r Ihrer School
- Kontaktperson der Gastuniversität
2. Genehmigter Dienstreiseantrag
Bitte denken Sie daran, Ihren Dienstreiseantrag umgehend nach Erhalt der Zusage bei der Reisekostenstelle einzureichen.
3. Anmeldung im TUM Portal
- Die Anmeldung Ihrer Reise mit Erasmus+ Förderung erfolgt online im TUM Portal.
- Dort müssen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Mobility Agreement sowie den genehmigten Dienstreiseantrag hochladen.
Wichtige Hinweise zum Anmeldeprozess im TUM Portal
- Zur Registrierung im TUM Portal nutzen Sie bitte ausschließlich Ihre TUM-E-Mail-Adresse.
- Bitte merken Sie sich das Passwort.
- Nutzen Sie zur Nachbearbeitung und für eventuelle weitere Mobilitäten immer dieselbe TUM-E-Mail-Adresse.
- Melden Sie sich im TUM Portal über das Online-Formular Registration - Erasmus+ Staff Mobility (STA/STT) - OUTGOING an.
- Wählen Sie im Menüpunkt Planned Stay Abroad unter Framework unbedingt Erasmus STA outside of Europe aus.
4. Unterzeichnetes Grant Agreement
- Nach der Zusage und Einreichen der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie per E-Mail das Grant Agreement.
- Dieses Dokument muss von Ihnen unterzeichnet und rechtzeitig vor Aufenthaltsbeginn an das TUM G&A zurückgeschickt werden.
Folgende Unterlagen werden zur weiteren Auszahlung benötigt. Bei fehlenden Unterlagen ist das TUM G&A angehalten, die bereits ausgezahlte erste Rate zurückzufordern.
Bestätigung der Gasteinrichtung
- Confirmation of Stay Lassen Sie die Bestätigung zum Ende des Aufenthalts vom Verantwortlichen an der Gasteinrichtung unterschreiben und abstempeln.
Nachbearbeitung Ihres Aufenthalts
- Bearbeitete Reisekostenabrechnung Lassen Sie die Originalbelege für Ihre Fahrt- und Aufenthaltskosten zusammen mit dem Reisekostenerstattungsantrag von Ihrer zuständigen Reisekostenstelle bearbeiten. Nachdem Sie Ihre bearbeitete Reisekostenabrechnung zurückerhalten haben, müssen Sie diese im TUM G&A einreichen.
- EU-Survey für die Europäische Kommission. Die Zugangsdaten werden Ihnen von einer EU-Datenbank automatisch per E-Mail geschickt. Sie haben nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung per E-Mail 30 Tage Zeit, den EU-Survey auszufüllen.
Erfahrungsberichte
Sie möchten sich über Auslandserfahrungen von Mitarbeitenden der TUM informieren? Lesen Sie hier die Berichte Ihrer Kollegen
Sicherheitshinweise
Reise- und Sicherheitshinweise für Ihren Auslandsaufenthalt (PDF)
