Ankunft und Aufenthalt an der TUM
Herzlich willkommen in München! Die ersten Tage nach Ihrer Ankunft bringen spannende Herausforderungen mit sich: Von der Anmeldung Ihrer Adresse bis zu wichtigen Formalitäten an der TUM gibt es einiges zu organisieren. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, damit Sie bestens vorbereitet durchstarten können.
1. Meldebescheinigung erhalten
Wenn Sie länger als 90 Tage in München bleiben möchten, sind Sie verpflichtet, Ihre Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt.
Was Sie für die Anmeldung benötigen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein ausgefülltes Anmeldeformular
- Eine Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 86 KB) von Ihrem Vermieter
Weitere Informationen sowie die benötigten Formulare finden Sie auf der Website Ihres örtlichen Einwohnermeldeamts oder Bürgerbüros. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Dieses Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro ist für Sie zuständig
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Bürgerbüro
Standorte
Webseite
Online-Terminvereinbarung
Tel.: 089 233-96000
Stadt Garching, Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 3, 85748 Garching
Online-Terminreservierung
Tel.: 089-32089-444
Rathaus Freising, Bürgerbüro
Marienplatz 1, 85354 Freising
Online-Terminvereinbarung
Tel.: 08161-54-0
Rathaus Straubing, Einwohnermeldeamt
Theresienplatz 2, 94315 Straubing (Eingang: Seminargasse 14)
Online-Terminvereinbarung
Tel.: 0 94 21 944-0
EU-Staatsbürgerschaft Zentrales Bürgeramt Marktplatz 7, 74072 Heilbronn (Eingang Lohtorstraße) Online-Terminreservierung Tel.: 07131 56-3800 | Nicht-EU-Staatsbürgerschaft Ausländerbehörde Marktplatz 7, 74072 Heilbronn (selbe Adresse, aber anderes Büro) Online-Terminreservierung (nach Familienname) |
- Direkt nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf, da es z. B. für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder die Eröffnung eines Bankkontos benötigt wird.
- Innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung wird Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer per Post zugesandt. Diese benötigen Sie später für Ihre Steuererklärung.
Wichtige Hinweise zu Zwischenlösungen
Falls Sie vorübergehend in einer Zwischenlösung wie einem Hotel oder einer Airbnb-Unterkunft wohnen müssen, beachten Sie bitte, dass Vermieter solcher Unterkünfte in der Regel keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung ist jedoch für die Anmeldung Ihrer Adresse unverzichtbar. Stellen Sie daher sicher, dass Sie zu Beginn Ihres Aufenthalts eine Unterkunft wählen, die Ihnen eine gültige Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt.
Zusätzlicher Hinweis für Arbeitnehmer
Wenn Sie in Deutschland mit einem Arbeitsvertrag arbeiten möchten, benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses können Sie direkt beim Kreisverwaltungsreferat bzw. Bürgerbüro beantragen.
2. Aufenthaltstitel beantragen
Die Zuständigkeit für Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis hängt von Ihrem Wohnort ab. Selbst wenn Ihnen nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, sollten Sie sich dennoch so bald wie möglich an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Dort erhalten Sie ein vorläufiges Dokument, das den Eingang Ihres Antrags bestätigt.
Erforderliche Unterlagen (jeweils im Original und als Kopie):
- Anmeldebestätigung Wohnsitzanmeldung oder Meldebescheinigung
- Gültiger Reisepass (Nationalpass)
- Gültiges Visum (falls erforderlich)
- Ausgefülltes Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis
- Hochschulzeugnis mit beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung
- Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses: Nachweis über die anabin-Anerkennung Ihres Masterabschlusses und der Universität, an der Sie studiert haben. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem TUM-Aufnahmelehrstuhl. Dieses Dokument wird auch von der Personalabteilung der TUM benötigt.
- Krankenversicherungsnachweis über Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Eine Reiseversicherung ist nicht ausreichend.
- Mietvertrag
- Biometrisches Passbild
Hinweis: Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, informiert Sie die Ausländerbehörde entsprechend.
Für die Beantragung eines Forschervisums oder einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §18d des deutschen Aufenthaltsgesetzes ist eine Aufnahmevereinbarung erforderlich.
So gehen Sie vor:
- Teile des Formulars können Sie selbst ausfüllen. Fehlende Informationen erhalten Sie von Ihrem aufnehmenden Lehrstuhl.
- Die Aufnahmevereinbarung muss sowohl von Ihnen als auch vom "Zeichnungsberechtigten der Forschungseinrichtung" unterzeichnet werden. Dies ist in der Regel Ihr Betreuer an Ihrem TUM-Lehrstuhl oder eine andere autorisierte Person.
Wichtige Details:
- Welche Unterschriften erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrem aufnehmenden Lehrstuhl und Ihrer zuständigen Kontaktperson an der TUM.
- Aufnahmevereinbarungen ohne offiziellen Stempel können möglicherweise nicht akzeptiert werden. Dies kann zu Verzögerungen im Antragsprozess führen. Stellen Sie daher sicher, dass die Vereinbarung ordnungsgemäß gestempelt und unterschrieben ist.
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Hinweis: TUM-Gastgeber können im Dienstleistungskompass eine Ausfüllhilfe für dieses Formular herunterladen. Zusätzlich stellen wir gerne eine Checkliste für TUM-Gastgeber zur Verfügung, die über den zuständigen Ansprechpartner Ihres Lehrstuhls angefordert werden kann. Diese Checkliste enthält auch einen direkten Link zur Ausfüllhilfe.
- Letter of Intent: Dieses Dokument wird von Ihrem gastgebenden TUM-Lehrstuhl vorbereitet und ausgestellt.
- Vorübergehender Ersatz des Letter of Intent (nur für die Ausländerbehörde München): Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferats (KVR) München und der Technischen Universität München (TUM) vom 18. Oktober 2023 ist es vorübergehend nicht erforderlich, eine Absichtserklärung oder einen Entwurf des Arbeitsvertrags vorzulegen. Stattdessen kann der Nachweis eines konkreten Stellenangebots durch das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" erbracht werden.
Hinweis: Bitte laden Sie den "Vorläufigen Ersatz für die Absichtserklärung/Arbeitsvertragsentwurf" unbedingt bei Antragstellung mit hoch, da das Online-Kontaktformular des KVR München zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis normalerweise einen Arbeitsvertrag verlangt.
Diese Behörde ist für Sie zuständig
Wenn Sie in der Landeshauptstadt München leben, ist die Ausländerbehörde München im Kreisverwaltungsreferat (KVR) für Sie zuständig. Die Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt via Online-Kontaktformular.
Bitte beachten Sie:
- Das Online-Kontaktformular ist derzeit nur auf Deutsch verfügbar. Nutzen Sie die deutschen Bezeichnungen der angeforderten Dokumente (siehe Liste oben).
- Das Antragsformular kann direkt über das Online-Kontaktformular heruntergeladen werden.
- Die Bearbeitungsgebühr beträgt 100 EUR pro Person.
Schritte zur Antragstellung
- Öffnen Sie das Formular Aufenthaltstitel - Forscher und wissenschaftliches Personal und klicken Sie auf "online beantragen".
- Klicken Sie auf "Starten".
- Optionale Anmeldung: Wenn Sie möchten, dass Ihre Daten für künftige Formulare gespeichert werden, klicken Sie auf "Jetzt anmelden".
- Ohne Anmeldung: Klicken Sie auf "Ohne Anmeldung fortsetzen", um das Formular ohne Anmeldung auszufüllen.
- Adresse bestätigen: Beantworten Sie die Frage "Ist die antragstellende Person in München gemeldet?" mit "Ja", und klicken Sie auf "Weiter".
- Status auswählen: Wählen Sie im Feld "Bitte Zutreffendes auswählen":
- "Wissenschaftliche Mitarbeiter*in", wenn Sie mit einem Arbeitsvertrag an der TUM tätig sind.
- "Gastwissenschaftler*in", wenn Sie ohne Arbeitsvertrag tätig sind.
Je nach Auswahl werden die entsprechenden hochzuladenden Dokumente im Formular angezeigt.
- Hochschulabschluss angeben: Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, wählen Sie im Feld "Welchen Hochschulabschluss haben Sie?" die Option "Ausländischer Hochschulabschluss".
Das Formular fordert Sie dann auf, den Nachweis einer anabin-Anerkennung Ihres Masterabschlusses sowie der Hochschule, an der Sie studiert haben, hochzuladen.
Wenn Sie in einem der Münchner Landkreise wohnen (außerhalb der Landeshauptstadt München, z.B. in Garching), ist das Landratsamt München für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels zuständig.
- Vereinbaren Sie online einen Termin mit der für Sie zuständigen Kontaktperson:
- Gehen Sie dazu auf die Website des Landratsamts und nutzen Sie das Dropdown-Menü "Ansprechpartner".
- Wählen Sie in der Auswahlliste den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens, um den richtigen Ansprechpartner zu finden.
- Sie werden über die zu entrichtende Gebühr informiert.
- Außerdem erhalten Sie eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Antrag benötigen.
Wenn Sie in Freising leben, ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis das Landratsamt Freising zuständig.
- Vereinbaren Sie per E-Mail oder Telefon einen Termin mit Ihrer Kontaktperson und geben Sie an, dass Sie als Forschende oder Forschender an die TUM kommen.
- Sie finden Ihren Ansprechpartner, indem Sie unter „Zuständigkeit“ nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens suchen.
- Sie werden über die zu entrichtende Gebühr informiert.
- Außerdem erhalten Sie eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Antrag benötigen.
Wenn Sie in Straubing leben, ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis das Ausländeramt der Stadt Straubing zuständig.
Rathaus Straubing, Ausländeramt
Am Platzl 31, 94315 Straubing
Tel.: 09421/944-70150
E-Mail: auslaenderamt(at)straubing.de
Wenn Sie in Heilbronn leben, ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis die Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn zuständig.
Bürgeramt, Ausländerbehörde
Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 74072 Heilbronn
Tel.: 07131 56-2064
E-Mail: abh(at)heilbronn.de
Online-Terminvereinbarung
Wenn Sie nicht in einer dieser Städte wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich die zuständige Behörde im Rathaus oder Landratsamt der jeweiligen Gemeinde.
Auf der Website des Freistaats Bayern können Sie einfach herausfinden, welche Behörde für Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zuständig ist: Geben Sie Ihre Postleitzahl oder den Namen des entsprechenden Orts in das vorgegebene Feld ein. Schreiben Sie eine E-Mail an die angegebene Adresse oder Kontaktperson, um einen Termin zu vereinbaren.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen nur als erster Überblick und ersetzen keine rechtliche Beratung. Bitte kontaktieren Sie die diplomatische Vertretung oder die örtliche Ausländerbehörde für verbindliche Auskünfte.
Beachten Sie außerdem, dass die Ausländerbehörde in München stark ausgelastet ist, sodass die Bearbeitung Ihres Antrags etwa drei bis vier Monate dauern kann.
3. Bankkonto eröffnen und Steuerliches regeln
Ein umfassender Überblick über finanzielle Standards und Abläufe in Deutschland gibt Ihnen Sicherheit während Ihres Aufenthalts. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen, welche Unterlagen dafür erforderlich sind und welche Zahlungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Informationen zum deutschen Steuersystem – von der Steueridentifikationsnummer bis hin zu den Steuerklassen.
Ein deutsches Bankkonto eröffnen
Wenn Sie sich länger in Deutschland aufhalten und regelmäßig ein Gehalt oder Stipendium erhalten, sollten Sie ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen. Dies erleichtert alltägliche Zahlungen und die Verwaltung Ihrer Finanzen.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel werden die folgenden Dokumente für die Kontoeröffnung benötigt:
Kontaktieren Sie Ihre ausgewählte Bank vorab, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben. Manche Banken verlangen zusätzlich:
- Einkommensnachweis
- Arbeitsvertrag
Debitkarte und Zahlungsmöglichkeiten
Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie in der Regel eine Debitkarte, mit der Sie in den meisten Geschäften und Restaurants bezahlen können. Trotzdem empfiehlt es sich, gelegentlich Bargeld bei sich zu haben, da einige kleinere Betriebe nur Barzahlungen akzeptieren.
Hinweis: Die Anforderungen können je nach Bank variieren. Informieren Sie sich vorab über die Konditionen und Gebühren.
Steuern in Deutschland: Das sollten Sie wissen
Etwa zwei Wochen nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie per Post Ihre lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer.
- Falls Sie die Nummer nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.
- Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift an.
Wenn Sie ein Stipendium erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen nach deutschem Einkommensteuerrecht von der Besteuerung befreit werden.
- Erkundigen Sie sich bei der Organisation, die Ihr Stipendium vergibt, ob eine Steuerbefreiung möglich ist.
- Klären Sie zudem, ob das in Deutschland gezahlte Stipendium in Ihrem Heimatland der Besteuerung unterliegt.
Weitere Informationen finden Sie bei Euraxesss Deutschland.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, sind Sie in der Regel steuerpflichtig.
- Die Einkommensteuer wird monatlich direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen.
- Eine Übersicht über Ihre monatlichen Abgaben finden Sie unter Ihre Gehaltsabrechnung verstehen.
Um eine gleichzeitige Besteuerung in Deutschland und Ihrem Heimatland zu vermeiden, gibt es mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen.
- Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Heimatland, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
In Deutschland werden Sie automatisch einer der sechs Steuerklassen zugewiesen. Einmal jährlich haben Sie die Möglichkeit, in eine andere Steuerklasse zu wechseln (z. B. von Steuerklasse 4 auf 3).
- Steuerklasse 1: Ledig, verwitwet, getrennt lebend oder geschieden
- Steuerklasse 2: Alleinerziehend
- Steuerklasse 3: Verheiratet (Partner mit höherem Einkommen)
- Steuerklasse 4: Verheiratet (Gleichverdienende)
- Steuerklasse 5: Verheiratet (Partner mit geringerem Einkommen)
- Steuerklasse 6: Zweites oder zusätzliches Einkommen
4. Versicherungen abschließen
In Deutschland gibt es ein verpflichtendes Versicherungssystem, das im Krankheitsfall, bei Unfällen, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit absichert. Es umfasst Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Bei einem Arbeitsvertrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge, die etwa 40 % des Bruttogehalts ausmachen. Der Arbeitgeber übernimmt die Unfallversicherung. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Selbstständige müssen sich selbst versichern.
Sie und Ihre in Deutschland lebende Familie müssen für die Dauer Ihres Aufenthaltes über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Darüber hinaus wird bei der Beantragung eines Visums häufig eine Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR verlangt. Details zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland
Die gesetzliche Rentenversicherung ist neben der betrieblichen und privaten Altersvorsorge die wichtigste Säule des deutschen Rentensystems. Die Beiträge zur gesetzlichen und betrieblichen Rentenversicherung (VBL) werden direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Forschende, die nur kurz in Deutschland tätig sind und keinen Anspruch auf eine Rente haben, können sich die gezahlten Beiträge erstatten lassen. Zudem ist die Übertragung von Rentenansprüchen innerhalb Europas möglich.
Weitere Informationen finden Sie bei Euraxess Deutschland.
Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist ein Bestandteil des sozialen Sicherheitssystems und bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit. Sie wird durch Pflichtbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, wobei beide die Beiträge in der Regel zu gleichen Teilen tragen. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung unterstützt die Agentur für Arbeit aktiv bei der Arbeitsvermittlung und bietet Weiterbildungsmaßnahmen an. Zudem erhalten Arbeitslosengeldempfänger finanzielle Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie bei Euraxess Deutschland.
Die Unfallversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherungen und schützt Sie bei Arbeitsunfällen. Sie deckt jedoch keine privaten Unfälle ab. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber.
Mehr Details finden Sie bei Euraxess Deutschland.
Optionale Versicherungen
Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung in Ihrem Heimatland haben, prüfen Sie bitte, ob diese auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland für Sie und Ihre Familie gilt oder ob sie entsprechend erweitert werden kann. Beachten Sie dabei, dass der empfohlene Versicherungswert in Deutschland häufig höher ist als die maximale Deckungssumme Ihrer aktuellen Police – üblich sind mindestens drei Millionen Euro.
Falls Sie noch keine Privathaftpflichtversicherung besitzen, wird der Abschluss in Deutschland dringend empfohlen. Sie können die Versicherung entweder online oder nach Ihrer Ankunft in München vor Ort abschließen. Die Kosten hängen vor allem von der Versicherungssumme, dem gewählten Selbstbehalt und der Laufzeit der Police ab.
Ohne Arbeitsvertrag:
Stipendiatinnen und Stipendiaten oder Gäste sind in der Regel nicht über die TUM gegen Risiken wie Laborschäden oder Tätigkeiten am Patienten versichert. Wenn Sie an der TUM forschen oder lehren, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechperson vor Ort, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht oder ob Sie sich selbst versichern müssen.
Die Erweiterte Laborversicherung bietet Schutz bei Tätigkeiten innerhalb Deutschlands, während die Diensthaftpflichtversicherung weltweit gilt und zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung beinhaltet.
Mit Arbeitsvertrag:
Wer mit einem Arbeitsvertrag an der TUM tätig ist, ist grundsätzlich gegen Schäden versichert, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit dem Arbeitgeber entstehen – ausgenommen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Die Hausratversicherung kann Sie in bestimmten Situationen, z. B. bei Überschwemmungen, vor Diebstahl und Schäden an Ihrem Eigentum schützen. Auch Gegenstände wie Fahrräder können durch eine Hausratversicherung geschützt werden. Der Versicherungsschutz ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.
Arbeitnehmer sind in der Regel während der Arbeitszeit gegen Arbeitsunfälle unfallversichert. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Versicherung in der Regel keine Unfälle abdeckt, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
Die private Unfallversicherung ergänzt bestehende Versicherungspolicen und deckt zusätzliche Kosten, die nach einem Unfall entstehen und von anderen Versicherungen nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise notwendige Umbauten, um Ihre Wohnung im Falle von Mobilitätsproblemen zugänglich zu machen, oder die Kosten für Prothesen.
Wenn Sie ein Fahrzeug in Deutschland anmelden, müssen Sie eine Kfz-Versicherung nachweisen. Wie bei anderen Versicherungen auch, unterscheiden sich die Kfz-Versicherungspolicen hinsichtlich der Deckungssumme und der abgedeckten Leistungen, zum Beispiel ob auch andere Personen, die das Fahrzeug fahren, mitversichert sind.
Es ist zudem wichtig zu wissen, dass es einen Unterschied gibt zwischen der reinen Kfz-Versicherung, die Sach- oder Personenschäden abdeckt, und der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug umfasst.
5. An der TUM und in München ankommen
- TUMonline-Account & TUM-E-Mail-Adresse:
Sie erhalten Ihre PIN schriftlich mit Ihren Einstellungsunterlagen. Der TUM IT-Support hat nützliche Informationen zu seinen Dienstleistungen und zum Einstieg an der TUM in seinem IT-Handbuch für Beschäftigte zusammengestellt. - Beantragen Sie eine TUM Personal Card:
Diese Karte dient als Personalausweis, Bibliotheksausweis und Zahlkarte (mit Mitarbeiterrabatt) für alle Cafeterien, die vom Studentenwerk betrieben werden. Wenn Sie am Klinikum Rechts der Isar arbeiten, sollten Sie stattdessen eine MediCard beantragen. - Mentoring-Programm für Postdocs:
Als Postdoc können Sie am TUM Mentoring for Scientists-Programm als Mentee teilnehmen. Wenn Sie Professor sind, können Sie als Mentor am Programm teilnehmen. - Anmeldung für die TUM ForTe Postdoc Mailingliste:
Erhalten Sie Informationen über Aktivitäten der TUM Talent Factory (z. B. Workshops und die TUM Postdoc Days) sowie aktuelle Postdoc-Aufrufe und -Möglichkeiten. - Kostenlose Deutschkurse am TUM Sprachenzentrum:
Melden Sie sich frühzeitig für die kostenlosen Deutschkurse am TUM Sprachenzentrum an. - Englischkenntnisse auffrischen:
Frischen Sie Ihr Englisch in einem der kostenlosen Englisch-Mobilitätskurse für Mitarbeiter auf, die vom TUM Sprachenzentrum angeboten werden. Nutzen Sie auch das English Coaching Program und erhalten Sie Unterstützung beim Schreiben von Artikeln im English Writing Center. - Forschungs- und Lehrerfahrungen im Ausland sammeln:
Sammeln Sie weitere Erfahrungen in der Forschung und Lehre an einer der Partneruniversitäten der TUM, gefördert durch Erasmus+ oder den TUM Global Incentive Fund. - Berufliche Weiterentwicklung:
Erweitern Sie Ihre Fähigkeiten durch Weiterbildungsangebote der TUM School of Management, der Carl von Linde-Akademie oder TUM Horizonte. - Sportkurse im Universitätssportzentrum München:
Nehmen Sie an einem der verschiedenen Sportkurse im Universitätssportzentrum München teil. - TUM Campus Map App herunterladen:
Nutzen Sie die App, um sich auf allen drei Hauptcampus zurechtzufinden, und lesen Sie den TUM Campus Code of Conduct. - Weitere hilfreiche TUM-Angebote entdecken:
Informieren Sie sich über spezifische Angebote und Services der TUM.
- Beantragen Sie online eine TUM GuestCard:
Diese Karte dient als Personalausweis, Bibliotheksausweis und Zahlungsmittel für alle Cafeterien, die vom Studentenwerk betrieben werden. Wenn Sie am Universitätsklinikum arbeiten, sollten Sie stattdessen eine MediCard beantragen. - Registrieren Sie sich bei der TUM Community:
Werden Sie Mitglied und treten Sie einer der zahlreichen Gruppen bei, um sich mit anderen auszutauschen. - Mentoring-Programm für Postdocs:
Als Postdoc können Sie am TUM Mentoring for Scientists Programm als Mentee teilnehmen. Wenn Sie Gastprofessor sind, könnten Sie interessiert sein, dieses Programm als Mentor zu unterstützen. - Anmeldung für die TUM ForTe Postdoc Mailingliste:
Erhalten Sie Informationen zu den Aktivitäten der TUM Talent Factory (z. B. Workshops und TUM Postdoc Days) sowie aktuelle Postdoc-Aufrufe und -Möglichkeiten. - Kostenlose Deutschkurse am TUM Sprachenzentrum:
Melden Sie sich frühzeitig für die kostenlosen Deutschkurse am TUM Sprachenzentrum an. - Englischkenntnisse auffrischen:
Verbessern Sie Ihr Englisch in einem der kostenlosen Englisch-Mobilitätskurse für Mitarbeiter des TUM Sprachenzentrums. Nutzen Sie auch das English Coaching Program und erhalten Sie Unterstützung beim Schreiben von Artikeln, Aufsätzen oder sogar Ihrem Lebenslauf im English Writing Center. - Sportkurse im Universitätssportzentrum München:
Nehmen Sie an einem der vielfältigen Sportkurse im Universitätssportzentrum München teil. - TUM Campus Map App herunterladen:
Nutzen Sie die App, um sich an allen drei Hauptcampus zurechtzufinden. - Weitere hilfreiche TUM-Angebote entdecken:
Informieren Sie sich über spezifische Angebote und Services der TUM.
Wissenswertes für den Alltag
Die Lebenshaltungskosten in München hängen von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrem Lebensstil ab. Im Vergleich zu anderen deutschen Städten ist das Leben in München jedoch relativ teuer, insbesondere was die Miete betrifft.
Durchschnittliche monatliche Kosten pro Person in München:
- Warmmiete (inkl. Nebenkosten) für ein WG-Zimmer oder eine unmöblierte Ein-Zimmer-Wohnung: 900-1.500 €
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie nach München ziehen, steigen die Ausgaben entsprechend. Die Grundmiete (ohne Nebenkosten) für eine Zweizimmerwohnung liegt bei etwa 1.200 bis 1.600 € pro Monat. - Lebensmittel: mindestens 200 € pro Person
- Öffentliche Verkehrsmittel: ca. 60 €
- Telefon/Internet/Rundfunkgebühr: ca. 45 €
Die TUM-Standorte München, Garching und Freising sind gut mit Bus, Straßenbahn, U-Bahn und S-Bahn erreichbar. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit Arbeitsvertrag an der TUM beschäftigt sind, besteht die Möglichkeit, ein Job-Ticket zu erwerben. In der Regel ist jedoch der Erwerb des Deutschland-Tickets günstiger. Bitte beachten Sie, dass das Deutschland-Ticket nicht als ermäßigtes Job-Ticket für TUM-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügbar ist.
Für die TUM-Campus in Heilbronn und Straubing gelten gesonderte Tarife und Regelungen.
- Alle Personen, die in Deutschland leben und eine Wohnung angemeldet haben, sind gesetzlich verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen.
- Nach der Anmeldung Ihrer Adresse erhalten Sie in der Regel automatisch ein Schreiben mit der Zahlungsaufforderung. Sollten Sie dieses nicht erhalten, empfiehlt es sich, sich selbstständig online zu registrieren – andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt ohne Wohnsitzanmeldung entfällt die Beitragspflicht.
Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen. Wohngemeinschaften oder Familienhaushalte zahlen also nur einmal.
Notrufnummern
- Polizei: 110
- Feuerwehr und medizinische Notfälle: 112
Diese Nummern sind rund um die Uhr erreichbar und sollten nur in echten Notfällen gewählt werden.
Medizinische Hilfe (außerhalb von Notfällen)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Die bundesweite Hotline vermittelt medizinische Hilfe außerhalb der Sprechzeiten niedergelassener Ärztinnen und Ärzte – z. B. abends, am Wochenende oder an Feiertagen.
Psychologische Unterstützung
Krisendienst Bayern: 0800 655 3000
Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Kostenlos und vertraulich.
Die Beratung erfolgt auf Wunsch in über 120 Sprachen – nennen Sie Ihre bevorzugte Sprache zu Beginn des Gesprächs.
Apotheken-Notdienst
Apotheken-Notdienstnummer: 0800 00 22 8 33
(kostenlos aus dem Festnetz; Mobilfunkgebühren möglich)
Apotheken-Notdienst online
➤ In jeder Apotheke finden Sie zudem einen Aushang mit dem nächsten Notdienst.
Hilfe bei der Verständigung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Studentenwerk haben eine hilfreiche Broschüre veröffentlicht. Sie erklärt wichtige Begriffe rund um Arztbesuche, Notfälle und Versicherungen – mit englischen Übersetzungen. Besonders nützlich für internationale Forschende und Studierende.
Download der Broschüre „Erste Hilfe – Ein illustriertes Gesundheitslexikon“ (PDF, 1 MB)
In Deutschland gibt es neun bundesweit geltende Feiertage. Zusätzlich hat jedes Bundesland eigene gesetzliche Feiertage. Bayern hat mit 13 Feiertagen die meisten im Vergleich zu anderen Bundesländern. Besonders katholische Feiertage sind in Bayern von Bedeutung.
Bitte beachten Sie:
- An Feiertagen sind Unternehmen, Universitäten und Behörden in der Regel geschlossen.
- Öffentliche Verkehrsmittel verkehren nach dem Sonntagsfahrplan.
Die Feiertage im Überblick
- 01. Januar – Neujahr
- 06. Januar – Heilige Drei Könige (nur in einigen Bundesländern, in Bayern gesetzlich)
- Karfreitag – beweglich
- Ostermontag – beweglich
- 01. Mai – Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt – beweglich
- Pfingstmontag – beweglich
- Fronleichnam – beweglich (nicht bundesweit, aber in Bayern gesetzlich)
- 15. August – Mariä Himmelfahrt (in katholischen Gemeinden Bayerns)
- 03. Oktober – Tag der Deutschen Einheit
- 01. November – Allerheiligen
- 25. Dezember – 1. Weihnachtstag
- 26. Dezember – 2. Weihnachtstag
Hinweis:
Der 24. Dezember (Heiligabend) und der 31. Dezember (Silvester) sind keine gesetzlichen Feiertage – jedoch bleibt die TUM an beiden Tagen geschlossen.