Häufig gestellte Fragen zu PROMOS-Individualstipendien
Bis wann muss ich meine PROMOS Bewerbung einreichen?
Die jeweils aktuellen Bewerbungstermine sind auf der Website Stipendien und Zuschüsse für Auslandsaufenthalte ausgeschrieben. Nach Ende der Bewerbungsfrist können keine Bewerbungen mehr eingereicht werden.
Wann bewerbe ich mich bei einem Auslandsaufenthalt z.B. vom 01.03. – 31.08.?
In dem Fall können Sie sich entweder zum 30.11 des Vorjahres oder zum 31.05. des Jahres bewerben, da es keinen zeitlichen Schwerpunkt des Auslandsaufenthalts vor oder nach diesem Termin gibt. Eine doppelte Bewerbung für beide Fristen ist nicht möglich.
In welcher Sprache müssen Motivationsschreiben oder Lebenslauf eingereicht werden?
Alle Unterlagen können ganz oder teilweise in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden
Wer stellt mir ein Bestätigungs- oder Referenzschreiben aus?
In der Regel kann der Betreuer Ihrer Abschlussarbeit am besten die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts beurteilen. Das Schreiben kann auch von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter / PhD verfasst sein, sofern dieser mit dem Thema Ihrer Arbeit vertraut ist und die damit verbundene Sinnhaftigkeit für den Auslandsaufenthalt beurteilen kann.
Sollten Sie darüber hinaus ein Referenzschreiben einreichen, darf dies auch z.B. von einem früheren Professor oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden einer anderen Hochschule stammen, sofern erkennbar ist, dass dieser Sie als Person einschätzen kann (z.B. Betreuer der Bachelorarbeit oder Referenzschreiben für ein Angestelltenverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft an einem Lehrstuhl)
Wie sieht eine Aufnahme-/Betreuungsbestätigung der ausländischen Universität/Institution aus?
Ein offizielles Einladungsschreiben (Briefpapier der Einrichtung) mit Informationen über den Zeitraum und dem Inhalt / Ziel Ihres Aufenthaltes sollte vorliegen. Eine Kopie der E-Mail-Korrespondenz reicht nicht aus.
Welche Unterlagen können auch nach Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden?
Die Unterlagen
- Bestätigungs-/Referenzschreiben eines Professors / wissenschaftlichen Mitarbeiters der Hochschule
- Aufnahme- oder Betreuungsbestätigung der Universität /wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland
- Zeitplan für die Abschlussarbeit (nur z.B. bei Feldarbeit notwendig)
können bis zu 6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail nachgereicht werden. Verweisen Sie in Ihrer Erstbewerbung darauf und informieren uns, wann die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden
Welche Sprachzeugnisse werden anerkannt?
- DAAD-Sprachzeugnis, welches Sie z.B. im Sprachzentrum der TUM nach einem kostenlosen Test erhalten können
- oder Nachweis des erfolgreichen Besuchs eines Sprachkurses in der relevanten Sprache mit Angabe des Kursniveaus (z.B. Spanisch, B2, Note 1,8)
- oder andere Sprachnachweise, wie TOEFL oder IELTS. Falls diese mehr als 2 Jahre zurückliegen, muss plausibel begründet werden, warum das Niveau der Sprache (z.B. C1) gleichgeblieben ist (z.B. aufgrund eines englischsprachigen Masters, eines längeren Auslandsaufenthalts o.ä.)
- oder bei Vorliegen von Zweisprachigkeit (z.B. wenn Kindheit, Schulzeit oder bisherige Studienzeit im Ausland verbracht wurde). Dies ist in einer „Erklärung zum Sprachniveau“ in einem Dokument darzulegen.
Wieviel Geld erhalte ich bei einer Zusage?
Sie erhalten monatliche Pauschalen für die tatsächliche Dauer Ihres Aufenthalts für maximal sechs Monate. Die jeweils aktuellen monatlichen Pauschalen für das jeweilige Land finden Sie bei den Informationen zum PROMOS-Individualstipendium unter Leistungen in der Übersicht DAAD-Fördersätze. Bei Kandidaten aus der Nachrückerliste kann es dazu kommen, dass nur die Hälfte der Aufenthaltsdauer gefördert wird (z.B. 3 von 6 Monaten), wenn durch Rücktritte erneut Gelder frei geworden sind.
Ich gehe vom 01.03. – 31.09. ins Ausland. Erhalte ich die Monatsraten schon ab März, auch wenn der Bewerbungstermin zum 31.05. erst später ist?
Ja, sie erhalten bei Zusage in dem Fall die Monatsraten rückwirkend ab März bis einschließlich August (max. Förderdauer 6 Monate)
Kann ich einen Zuschuss zu den Reisekosten erhalten?
Nur wenn Restgelder verfügbar sind, kann an die jeweils besten Bewerber einer School auch ein Reisekostenzuschuss gezahlt werden. Sie werden gegebenenfalls darüber informiert.
Werden die Studiengebühren übernommen?
Nein, die Studiengebühren einer ausländischen Hochschule sind nicht Bestandteil einer PROMOS Förderung der TUM.
Bekomme ich auch eine „Aufenthaltspauschale pro Tag“?
Nein, diese sind nur für Studienreisen (Gruppenreisen) vorgesehen.
Die US-Hochschule verlangt einen Nachweis, dass 50% der monatlichen Kosten (z.B. ca. 2000€) aus nicht-privaten Mitteln stammen, was soll ich tun?
Leider kann ein Stipendienprogramm aus öffentlichen Mitteln wie PROMOS (DAAD) solche Anforderungen nicht erfüllen. Sie können sich in dem Fall per E-Mail an die Kontaktperson für PROMOS für eine Beratung wenden.
Welche weiteren Stipendien darf ich gleichzeitig zu PROMOS erhalten?
- Förderungen aus privaten Mitteln, aus der Wirtschaft oder aus nicht öffentlich finanzierten Stiftungen lassen sich mit einem PROMOS Stipendium kombinieren.
- Eine Doppelförderung mit anderen Stipendienprogrammen ist nicht möglich, sofern es sich hierbei um (teil)öffentliche Mittel handelt. Dies ist z.B. der Fall bei Stipendienprogrammen des DAAD, ERASMUS+, der Studienstiftung des Deutschen Volkes oder bei weiteren Förderungen durch die Hochschule.
- Beim gleichzeitigen Erhalt von BAföG sind monatlich 300€ der PROMOS Förderung anrechnungsfrei. Was darüber hinausgeht, wird auf die Höhe des BAföG Satzes angerechnet (dieser also entsprechend reduziert).
Ich erhalte für meinen Forschungsaufenthalt einen Zuschuss zu Wohnung oder Mobilität vor Ort. Ist dies mit PROMOS vereinbar?
Ja, solche Zuschüsse können gleichzeitig mit einer PROMOS Förderung erhalten werden. Ein Gehalt für die Arbeitsleistung ist hingegen nicht mit PROMOS kombinierbar.
Gibt es alternative/zusätzliche Förderprogramme, die für meinen Auslandsaufenthalt in Frage kommen könnten?
Auf unserer Website finden Sie unter Stipendien von externen Anbietern viele weitere Fördermöglichkeiten. Für Informationen und Beratung dazu wenden Sie sich direkt an den Anbieter dieser Stipendien (z.B. DAAD oder BayLat). Diese Förderungen lassen sich nur nach den oben genannten Kriterien mit PROMOS kombinieren, also wenn sie nicht aus öffentlichen Mitteln stammen.
Wie lange dauert der Auswahlprozess?
- Der Auswahlprozess nimmt i.d.R. 10 Wochen ab Ende Bewerbungsfrist in Anspruch
- Beispiel:
Bewerbungstermin 31.05. des Jahres → Zu-/Absage ca. Anfang August
Bewerbungstermin 30.11. des Jahres → Zu-/Absage ca. Anfang Februar
Kann meine Bewerbung vorgezogen werden?
Nein, bei PROMOS handelt es sich um ein zentrales Auswahlverfahren, daher kann sie nicht vorgezogen werden.
Für mein Visum brauche ich die Zusage schon früher, geht das?
Nein, es gelten die oben genannten Auswahlfristen.
Mein Kommilitone/Kommilitonin hat vor einigen Tagen bereits eine Zusage für PROMOS erhalten, während ich noch nichts gehört habe. Was bedeutet dies?
Wir versenden immer erst die Zusagen, bevor wir nach ca. 1-2 Wochen die Absagen versenden. Da es erfahrungsgemäß Rücktritte von erfolgreichen Bewerbern gibt, können wir die Gelder dann an eine Nachrückerliste weiter verteilen.
Mein Aufenthalt verkürzt oder verlängert sich, wie teile ich das mit?
- Senden Sie eine E-Mail an die Kontaktstelle der Website für Auslandsstipendien zusammen mit einer kurzen Begründung und einer offiziellen Bestätigung der Hochschule / Institution im Ausland mit den aktualisierten Zeitdaten.
- Im Fall einer Verlängerung kann Ihr Stipendium bei Vorliegen dieses Nachweises bis auf 6 Monate verlängert werden, wenn noch Gelder verfügbar sind. Im Fall einer Verkürzung müssten Sie evtl. zu viel erhaltende Gelder zurücküberweisen.
Muss ich nach meinem Auslandsaufenthalt noch eine Bestätigung darüber einreichen?
Ja, Sie finden dazu das Formular Confirmation of Stay unter Bestätigung des Auslandsaufenthaltes / Eintrag in Diploma Supplement. Dieses senden Sie bitte mit einer Unterschrift und wenn möglich Stempel der ausländischen Hochschule / Institution an das TUM Global & Alumni Office. Alternativ können Sie auch ein unterschriebenes formloses Schreiben auf Briefpapier der ausländischen Hochschule / Institution einreichen.
Was ist ein Diploma Supplement?
Diese abschließende Bestätigung ist auch eine Voraussetzung dafür, dass Ihr Auslandsaufenthalt in Ihrem Hochschulzeugnis als Diploma Supplement abgedruckt wird.