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Über Erasmus+ bietet die TUM Weiterbildungsmöglichkeiten auf der ganzen Welt. Zu unseren Partnern zählt unter anderem The University of Queensland in Australien. Bild: UQ

Einblicke in die Abläufe beim Partner: Layla Eberle arbeitet als Senior International Strategist für Indien, Nordamerika und Ozeanien im TUM Global & Alumni Office. Während ihres Auslandsaufenthalts traf sie sich mit zahlreichen Vertreter:innen unserer indischen Partneruniversitäten, unter anderem mit Dr. K. V. Reghuthaman, Joint Registrar des IIT Bombay. Bild: IITB

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Weiterbildung im außereuropäischen Ausland mit Erasmus+

Das TUM Global & Alumni Office und Erasmus+ bieten Mitarbeitenden der TUM die Chance zur Fort- und Weiterbildung im außereuropäischen Ausland. Über die internationale Dimension von Erasmus+ sind Aufenthalte an ausgewählten Partnernuniversitäten in der ganzen Welt möglich.

Sie möchten Ihre Kompetenzen durch einen Auslandsaufenthalt stärken und durch internationalen fachlichen Austausch neue Perspektiven zu gewinnen? Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Erasmus+ bietet und bilden Sie sich an einer unserer Partnerhochschulen weiter. Die Reisekosten werden Ihnen entsprechend einer vorab berechneten Pauschale erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Fördermodalitäten je nach Land unterschiedlich sein können.

So funktioniert's

  • Veröffentlichung der Ausschreibung nicht verpassen
  • Zustimmung der/des Vorgesetzten einholen
  • Kontaktaufnahme mit einer der teilnehmenden Universitäten
  • Fristgerechtes Einreichen Ihres Antrags
  • Zusage oder Absage durch TUM G&A
  • Einreichen der benötigten Unterlagen im TUM G&A Office

Ausschreibung und Bewerbungszeitraum

Die nächste Ausschreibung der Fördermittel erfolgt im Herbst 2023 für Aufenthalte während der darauf folgenden ca. 12 Monate. Antragsfrist ist voraussichtlich im September oder Oktober.

Teilnahmevoraussetzungen für Weiterbildung über Erasmus+

  • Angestelltenverhältnis mit der TUM oder der Hochschule für Politik
  • Fördermaßnahme muss in direktem Zusammenhang mit der am Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeit stehen
  • Einhaltung des regulären Verfahrens für Dienstreisen an der TUM (Dienstreisegenehmigung vor Antritt der Reise, bearbeitete Reisekostenabrechnung danach)
  • Mobility Agreement (Inhalt und Zielsetzung Ihrer Reise, inhaltlicher Bezug zu den Zielsetzungen des Erasmus+ Programms)

Typische selbstorganisierte Weiterbildungsformate sind:

  • Workshops / Seminare
  • Job Shadowing / Hospitanzen
  • Studienbesuche an Partnerhochschulen
  • Besuch von International Week / Staff Week / Partner Days

Nach Absprache sind auch weitere Formate förderfähig.

Achtung: Die Förderung von Aufenthalten zu Forschungszwecken ist nicht möglich. In Kombination mit einem Lehraufenthalt kann Forschung jedoch im Rahmen von Erasmus+ für Lehraufenthalte stattfinden.

  • Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Tagen. Je nach Budget ist auch die Förderung von zweiwöchigen Aufenthalten möglich.
  • Förderung besteht aus Aufenthalts- und Fahrtkostenpauschale (nach EU-Vorgabe (beinhaltet i.d.R. auch die Förderung für 2 Reisetage)
  • Auszahlung der Fördermittel kann nur bei Einsendung aller benötigten Unterlagen erfolgen
  • 70% der Pauschale werden vor der Reise ausbezahlt, 30% danach
  • Möglichkeit der Ko-Finanzierung mit weiteren Mitteln (z.B. eigene Abteilung), solange es sich nicht um die Ausgaben handelt, die schon durch Erasmus+ gedeckt sind. Eine Kombination mit Fördermitteln aus anderen EU-Programmen (z.B. Leonardo da Vinci) ist ausgeschlossen.

Aufenthaltspauschale

  • 180 Euro pro Fördertag, ab dem 15. Tag 126 Euro

Zuschüsse für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung

  • Zusätzliche Mittel ab GdB von 50% möglich – eine rückwirkende zusätzliche Förderung ist ausgeschlossen.
  • Beantragung bei der Nationalen Agentur des DAAD über das TUM G&A. Einreichung der Unterlagen mindestens drei Monate vor Beginn des Aufenthalts (Antrag siehe Downloads)

Fahrtkostenpauschale

  • Abhängig von der Entfernung zum Zielland zwischen 275 und 1.500 Euro

Das TUM Global & Alumni Office hilft Ihnen bei Fragen zur Weiterbildung über Erasmus+ gerne weiter. Nach der Ausschreibung der Fördermittel läuft das Antragsverfahren prinzipiell wie folgt ab:

1. Zustimmung der/des Vorgesetzten einholen

  • Stimmen Sie ab, ob eine Fort- oder Weiterbildung generell befürwortet wird und ob Ihr Vorgesetzter einen entsprechenden Dienstreiseantrag unterschreiben würde.

2. Kontaktaufnahme mit einer der teilnehmenden Universitäten

  • Sollten Sie schon einen Ansprechpartner gefunden haben, können Sie diesen gerne direkt kontaktieren.
  • Falls Sie noch keinen konkreten Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an das TUM Global & Alumni Office. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 
  • Sprechen Sie anschließend mit dem Partner und Ihrem/Ihrer Vorgesetzten die Ziele, Aktivitäten sowie den zeitlichen Rahmen ab.

3. Fristgerechtes Einreichen Ihres Antrags

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und bitten Sie Ihren Partner, Ihnen einen Letter of Invitation auszustellen. Das kann auch eine formlose E-Mail sein.
  • Senden Sie beides entsprechend der genannten Frist per E-Mail an das G&A Office. Das ausgefüllte Antragsformular muss auch von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten unterzeichnet werden.

4. Zusage/Absage durch das TUM G&A Office

  • Auf der Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt in Absprache mit der Hochschulleitung eine finale Auswahl und Nominierung der Teilnehmer.
  • Bewertet werden die Anträge nach Übereinstimmung mit den Zielen der Ausschreibung, Qualität der Projektbeschreibung/-Vorbereitung und Vernetzung an der TUM sowie Nachhaltigkeit des Projektes für die TUM.
  • Etwa 6 Wochen nach Ablauf der Frist erhalten Sie per E-Mail eine Absage oder eine Zusage.
  • Im Falle einer positiven Nachricht werden Sie hier direkt über die nächsten Schritte informiert.

5. Einreichen Ihrer Unterlagen im Global & Alumni Office

Um Ihnen die Erasmus Förderung überweisen zu können, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen sowie Ihre Anmeldung im TUM Mitarbeiter-Portal (siehe To dos vor dem Auslandsaufenthalt).

Folgende Unterlagen werden für die erste Auszahlung benötigt:

1. Unterzeichnetes Grant Agreement

  • Nachdem der genaue Aufenthaltszeitraum feststeht melden Sie diesen bitte dem TUM G&A Office.
  • Danach erhalten Sie per Hauspost das Grant Agreement, das alle Informationen zur Höhe der Fördersumme und zu den Bedingungen Ihrer Förderung enthält.
  • Dieses Dokument muss unterzeichnet werden und im Original vor Aufenthaltsbeginn an das TUM G&A Office zurückgeschickt werden.

2. Ausgefülltes und unterzeichnetes Mobility Agreement

Das Mobility Agreement muss bei Einreichung in der Regel von vier Parteien unterschrieben sein:

  • Antragsteller
  • Vorgesetze/r (Professor/innen müssen hier nicht noch einmal unterschreiben)
  • Erasmus-Beauftragte/r Ihrer Fakultät (Angestellte der Zentralverwaltung benötigen diese Unterschrift nicht)
  • Kontaktperson der Gasteinrichtung

3. Genehmigter Dienstreiseantrag

Bitte denken Sie daran, Ihren Dienstreiseantrag frühzeitig bei der Reisekostenstelle einzureichen.

4. Anmeldung im TUM Portal

  • Die Anmeldung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme zur Erasmus+ Förderung erfolgt online im TUM Portal.
  • Dort müssen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Mobility Agreement sowie den genehmigten Dienstreiseantrag hochladen.

Wichtige Hinweise zum Anmeldeprozess im TUM Portal

  • Zur Registrierung im TUM Portal nutzen Sie bitte ausschließlich Ihre TUM-E-Mail-Adresse.
  • Bitte merken Sie sich das Passwort.
  • Nutzen Sie zur Nachbearbeitung und für eventuelle weitere Mobilitäten immer dieselbe TUM-E-Mail-Adresse.
  • Melden Sie sich im TUM Portal über das Online-Formular Registration - Erasmus+ Staff Mobility (STA/STT) - OUTGOING an.
  • Wählen Sie im Menüpunkt Planned Stay Abroad unter Framework unbedingt Erasmus STT outside of Europe aus.

Folgende Unterlagen werden zur weiteren Auszahlung benötigt. Bei fehlenden Unterlagen ist das TUM G&A angehalten, die bereits ausgezahlte erste Rate zurückzufordern.

Bestätigung der Gasteinrichtung

  • Confirmation of Stay Lassen Sie die Bestätigung zum Ende des Aufenthalts vom Verantwortlichen an der Gasteinrichtung unterschreiben und abstempeln.

Nachbearbeitung Ihres Aufenthalts

  • Bearbeitete Reisekostenabrechnung Lassen Sie die Originalbelege für Ihre Fahrt- und Aufenthaltskosten zusammen mit dem Reisekostenerstattungsantrag von Ihrer zuständigen Reisekostenstelle bearbeiten. Nachdem Sie Ihre bearbeitete Reisekostenabrechnung zurückerhalten haben, müssen Sie diese im TUM G&A einreichen.
  • EU-Survey für die Europäische Kommission. Die Zugangsdaten werden Ihnen von einer EU-Datenbank automatisch per E-Mail geschickt. Sie haben nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung per E-Mail 30 Tage Zeit, den EU-Survey auszufüllen.

Partnerhochschulen

Hauptgebäude des IIT Bombay

Informieren Sie sich hier über alle Partner, für die in der aktuellen Ausschreibungsrunde Fördermittel zur Verfügung stehen.

Erfahrungsberichte

Zwei Mitarbeiterinnen von der TUM und unserer Partneruniversität UQ

Sie möchten sich über Auslandsserfahrungen von Mitarbeitenden der TUM informieren? Lesen Sie hier die Berichte Ihrer Kollegen.

Sicherheitshinweise

Reise- und Sicherheitshinweise für Ihren Auslandsaufenthalt (PDF, 55 KB)

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80333 München

Foto von Helen Schoft

Helen Schoft, Dipl.-Kulturw. (Univ.)

  • Tel.: +49 (89) 289 - 25351
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