TUMexchange-Aufenthalte durch Erasmus+ Stipendien

Im Rahmen der neuen Erasmus+ Programmgeneration können auch Studienaufenthalte an außereuropäischen Partneruniversitäten gefördert werden. Studierende der TUM haben damit ab dem akademischen Jahr 2023/24 die Möglichkeit, ein Erasmus+ Stipendium für ihren Aufenthalt an einer der förderfähigen TUMexchange-Partneruniversitäten zu erhalten.

Bewerbung

Für diese Förderung gibt es keinen eigenen Bewerbungsprozess. Studierende, die im Rahmen des TUMexchange-Programms eine Platzzusage an einer der förderfähigen Partneruniversitäten erhalten haben, bekommen ein Erasmus+ Stipendium und werden darüber per E-Mail informiert.

Förderumfang

  • Dauer: 2 bis 12 Monate
  • Individuelle Unterstützung: 700 Euro/Monat

Förderungen: Green Grants für klimafreundliches Reisen

Umweltfreundliches Reisen mit nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln wird im Erasmus+ Programm in Form eines Green-Travel-Reisekostenzuschusses gefördert. Der Green Travel Grant umfasst einmalig 50 Euro sowie ggf. die Anrechnung von maximal vier zusätzlichen Reisetagen zur Bestimmung der geförderten Aufenthaltsdauer. Der Erasmus+ Green Travel Grant kann beim Einreichen des Grant Agreements beantragt werden.

Mit dem Erasmus+ Award belohnen wir umweltgerechtes Reisen zu Ihrer Erasmus+ Destination und wieder zurück nach Hause noch einmal zusätzlich. Wer umweltfreundlich reist, kann eine Zusatzpauschale in Höhe von bis zu 500 Euro erhalten. Erfahren Sie mehr

Zusätzliche Förderungen für Studierende mit geringeren Chancen

Mit dem Top-up erhalten Sie während der geförderten Aufenthaltsdauer monatlich 250 Euro zusätzlich zum Stipendiumsbetrag. Das Top-up kann beim Einreichen des Grant Agreements beantragt werden. 

Antragsberechtigt sind: 

  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker:innen 
  • Studierende, die den Auslandsaufenthalt mit ihren Kind/ern antreten
  • Studierende mit chronischer Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland haben
  • Studierende mit Behinderung. GdB 20 oder mehr

Zusätzlich zum Top-up erhalten Antragsberechtigte eine einmalige Reisekostenpauschale. Die Höhe dieser Pauschale variiert je nach Zielland. Studierende, die beim Einreichen des Grant Agreements erfolgreich ein Top-up beantragt haben, erhalten die Reisekostenpauschale automatisch mit der Auszahlung der ersten Stipendienrate.

Der Realkostenantrag ist eine Sonderförderung für Studierende mit Behinderung ab GdB 20, chronischer Erkrankung sowie für Studierende, die den Auslandsaufenthalt mit ihren Kind(ern) antreten.

Diese Förderung dient als finanzielle Unterstützung zur Deckung der realen Kosten, die aufgrund des entsprechenden Kriteriums im Ausland zusätzlich anfallen. Detaillierte Informationen finden Sie im Kriterienkatalog des DAAD (PDF, 342 KB) 

Zur Beantragung senden Sie bitte mindestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn eine E-Mail an das Erasmus-Team des TUM G&A.