Abschluss Ihres Aufenthalts an der TUM und in München
1. Exmatrikulieren – oder bei längerem Aufenthalt um Rückmeldung kümmern
PPS Studierende müssen sich am Ende Ihres Aufenthalts in der Regel nicht exmatrikulieren. Das wird automatisch am Ende des Semesters, für das Sie sich beworben haben, von der TUM erledigt. Sollten Sie jedoch vorab eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, z.B. um Ihre Krankenversicherung in Deutschland zu kündigen, müssen Sie sich selbständig exmatrikulieren. Das Datum Ihrer Exmatrikulation darf allerdings erst nach dem offiziell letzten Programmtag an der TUM liegen.
Falls Sie die Bescheinigung bereits vor Ende des Semesters benötigen, fordern Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung bitte via TUMonline an und wenden Sie sich anschließend an das TUM Center for Study and Teaching (CST) oder laden Sie das Exmatrikulationsformular direkt über TUMonline herunter.
Falls Sie den Antrag auf Exmatrikulation nach Ihrem letzten Programmtag stellen, planen Sie dies bitte bei der Reservierung Ihres Rückflugs ein, damit Sie noch genügend Zeit für die Exmatrikulation, Kündigung der Krankenversicherung, Abmeldung von der Stadt München, etc. haben.
Studierende müssen sich am Ende Ihres Aufenthalts nicht exmatrikulieren. Das wird automatisch am Ende des Semesters, für das Sie sich beworben haben, von der TUM erledigt. Denken sie bitte vor der Rückreise an die Kündigung Ihrer Krankenversicherung, Abmeldung bei der Stadt München, etc.
Die Immatrikulation gilt immer nur für ein Semester. Wenn Sie länger als ein Semester an der TUM bleiben, müssen Sie sich daher im nächsten Semester fristgerecht rückmelden. Das können Sie allerdings nur tun, wenn Sie sich bei der Erstbewerbung für mehr als ein Semester angemeldet haben. Haben Sie sich nur für ein Semester beworben, möchten aber gerne noch ein weiteres Semester bleiben, wenden Sie sich bitte an das Incoming-Team des TUM Global & Alumni Office. Achtung: Sollten Sie vergessen, sich rechtzeitig rückzumelden, droht Ihnen die Exmatrikulation.
2. Alle Versicherungen, Deutschlandticket und weitere Verträge kündigen
Denken Sie daran, Ihre Krankenversicherung, das Abonnement Ihres Deutschlandtickets, Ihren Mietvertrag, Ihre Anmeldung für den Rundfunkbeitrag, Ihr Bankkonto und andere Verträge rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu kündigen. Andernfalls können Ihnen unnötige Kosten entstehen.
3. Beim Einwohnermeldeamt abmelden
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich wieder abmelden. Vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt und bringen Sie das ausgefüllte Abmeldeformular und Ihren Ausweis mit.
4. Werden Sie Teil unseres Alumni-Netzwerks
Karriereberatung, Mentoring-Angebote und Alumni-Treffen im Ausland – als ehemalige Studierende der TUM stehen Ihnen alle Services von TUM Alumni & Career zur Verfügung. Mit Ihrer TUM-Kennung können Sie sich direkt einloggen und alle Vorteile der TUM-Community nutzen.