Coronavirus (Covid-19): Aktuelle Informationen zur Situation in München und Abläufen an der TUM
Da wir viele Fragen zum Coronavirus und zu den in Deutschland ergriffenen Maßnahmen erhalten, hat das TUM Global & Alumni Office einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass unsere FAQ-Seite aufgrund der stetigen Entwicklungen möglicherweise nicht so aktuell ist wie die offiziellen Websites von Ministerien und Gesundheitsämtern.
Letztes Update: 10. Januar 2023
Lage in München und Deutschland | Abläufe an der TUM | Einreisebestimmungen / Informationen zu Tests und Quarantänepflicht | Erste Schritte in München und Tipps für Quarantäne-Zeiten | Hygiene-Hinweise und medizinische Versorgung in Deutschland
Lage in München und Deutschland allgemein
Am 3. April wurden die bis dahin geltenden Corona-Maßnahmen (insb. 2G oder 3G* oder Tragen einer FFP2 Maske in allen öffentlichen Stellen) weitestgehend aufgehoben.
Weiterhin ist seit dem 16. November 2022 in Bayern die Isolationspflicht für Corona-Positiv-Gesteste entfallen. Anstelle werden verpflichtende Schutzmaßnahmen eingeführt, z.B. eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung und auch im Freien, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in bestimmten Bereichen mit vulnerablen Personengruppen vor.
Allgemein werden die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen von Masken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte weiterhin empfohlen, auch am TUM Campus.
Der neueste Stand der Informationen zu Regeln im öffentlichen Leben im Zusammenhang mit Corona speziell in München und in Bayern finden Sie auf den Webseiten der Stadt München und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
* 2G Regel = geimpft oder genesen, 3G = geimpft, genesen oder getestet
Offizielle Informationen zur Situation in Deutschland bzw. in Bayern finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Abläufe an der TUM
Die FFP2 Maskenpflicht und die 3G Regel, die bis zum 2. April am Campus galten, sind aufgehoben worden.
Es gilt dennoch die dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Räumlichkeiten der TUM, sofern der Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann.
Den neuesten Stand der Informationen finden Sie auf der allgemeinen Sonder-Webseite der TUM und der Sonderseite zu Studium, Lehre und Prüfungen.
Bitte überprüfen Sie auch regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach, um keine Informationen zu verpassen.
Einreisebestimmungen / Informationen zu Tests und Quarantänepflicht
Alle Informationen zu den aktuellen Reisebeschränkungen und zur Einreisequarantäneplicht finden Sie auf folgenden Seiten:
- FAQ-Seite des Bundesgesundheitsministeriums
- Merkblatt für Reisende des Bundesgesundheitsministeriums
- FAQ-Webseite des Bundesinnenministeriums
Ab dem 7. Januar 2023 gibt es zwei Kategorien von "Virusvariantengebieten": Eine, in der bereits eine "besorgniserregende Variante" aufgetreten ist, und eine, in der das Auftreten einer solchen Variante droht.
In beiden Fällen müssen Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in diesen Gebieten aufgehalten haben, ein negatives Testergebnis mit sich führen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Test ein Nukleinsäuretest sein (PCR, PoC-NAAT oder andere Nukleinsäure-Amplifikationstestverfahren).
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiete, in dem eine besonders besorgniserregende Variante bereits auftritt, zusätzlich in Quarantäne begeben müssen. Sie müssen sich dann unmittelbar nach Ihrer Ankunft zu Ihrer eigenen Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft begeben und nach Ihrer Einreise (i.d.R. 14 Tage) ausschließlich an diesem Ort bleiben.
Eine Auflistung der als "Virusvarianten-Gebiet" eingestuften Länder und Regionen finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts. Bitte überprüfen Sie diese Seite in regelmäßigen Abständen, da die Liste regelmäßig aktualisiert wird.
Derzeit (Stand 10. Januar 2023) gelten keine Staaten/Regionen als Gebiete mit Virusvarianten.
Die Volksrepublik China (mit Ausnahme der Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt jedoch ab dem 9. Januar 2023 als "Gebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht".
Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiete müssen Sie sich, bereits bevor Sie einreisen, unter https://www.einreiseanmeldung.de registrieren und die Bestätigung der Registrierung bei Einreise mitführen. Die Bestätigung wird durch Ihren Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen einer Einreisekontrolle kontrolliert. Durch die elektronische Anmeldung vor Einreise wird das örtliche Gesundheitsamt informiert und wird sich ggf. bei Ihnen melden.
Erste Schritte in München und Tipps für Quarantäne-Zeiten
Eine Übersicht der ersten wichtigen To-dos nach Ihrer Ankunft in München finden Sie in der Checkliste für Austauschstudierende an der TUM.
- In den Wohnheimen des Studentenwerks haben alle Zimmer einen kabelgebundenen Internetanschluss. Zur Nutzung ist ein Endgerät (Laptop etc.) mit Ethernet-Anschluss und ein Ethernet-Kabel erforderlich. Hat man eines davon nicht – viele modere Laptops haben keinen Ethernet-Anschluss mehr; gleiches gilt grundsätzlich für Tablets und Smartphones –, braucht man einen Router, mit dem man ein W-LAN-Netz einrichten kann. Es empfiehlt sich, das Kabel und ggf. auch einen Router mitzubringen. Nähere Informationen dazu, wie genau die Einrichtung des WLAN-Netzes (mithilfe von Router und Ethernet-Kabel) im eigenen Zimmer funktioniert, erhalten Studierende zusammen mit dem Mietvertrag.
- Alle anderen erkundigen sich bitte direkt bei ihrem Vermieter oder ihren Mitbewohnern.
- Sie können übergangsweise auch öffentliche Hotspots nutzen. Finden Sie einen Hotspot in Ihrer Nähe
- Physischen und digitale Angebote von TUM International Campus Life und TUMi e.V.
- Angebote des Studentenwerks München (Kulturbüro)
- Virtueller kultureller Einstieg in Bayern
- Tipps von Studierenden für Studierende
- Online-Angebot von Lecturio
- Online-Angebot der Virtuellen Hochschule Bayern, beispielweise "How to study in Germany"
Angebote für Bewohner von Wohnheimen des Studentenwerks
Wenn Sie in einem Wohnheim des Studentenwerks München in Quarantäne sind, können diese Facebook-Gruppen helfen weitere Unterstützung zu finden, vielleicht sogar jemanden, der z.B. Einkäufe erledigt.
Lieferdienste für Lebensmittel
Verschiedene Supermärke und andere Lieferdienste bringen Lebensmittel direkt nach Hause, z.B.
Fertige Gerichte liefern u.a.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es häufig einen Mindestbestellwert gibt und Lieferkosten anfallen können.
Hygiene-Hinweise und medizinische Versorgung in Deutschland
Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist seit 2. April aufgehoben.
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben empfehlen wir Ihnen weiterhin in öffentlichen und geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen (medizinische oder FFP2), da sie zusammen mit Abstandhalten und Hygiene zu den wichtigsten Maßnahmen bei der Bekämpfung der Pandemie gehört. Diese kann man problemlos in Apotheken, in Drogeriemärkten (dm, Rossmann), in Supermärkten sowie im Internet erwerben.
Impfungen gegen Covid19 stehen allen mit Wohnsitz in Deutschland offen – auch internationalen Studierenden. Dazu gehören auch Austauschstudierende. Impfungen sind kostenlos (Stand 17.11.2022). Eine Impfung ist eine persönliche Entscheidung und sollte nach ärztlicher Beratung erfolgen.
Ansonsten finden Sie eine Übersicht über alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder Impfstoffkombinationen finden Sie auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts.
Wenn Sie sich nach Anreise oder im Laufe Ihres Aufenthalts testen lassen müssen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
Wo kann ich einen Test machen?
Hinweise zu den Testzentren in München und/ oder Umland finden Sie z.B. hier:
Das Testen in Teststationen oder in der Apotheke ist ab 1. Juli nur noch unter gewissenen Voraussetzungen kostenlos.
Corona-Tests können auch problemlos im Internet oder im Einzelhandel erworben werden. Welche Tests die Sensitivitäts-Kriterien vom PEI erfüllen können Sie hier nachlesen.
Wenn der Test positiv ausfällt
- Wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten, sollten Sie sich in Quarantäne begeben. Seit dem 16. November 2022 ist allerdings in Bayern die Isolationspflicht für Corona-Positiv-Gesteste entfallen. Anstelle werden verpflichtende Schutzmaßnahmen eingeführt, z.B. eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung und auch im Freien, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in bestimmten Bereichen mit vulnerablen Personengruppen vor.
- Bitte lesen Sie auch: https://stadt.muenchen.de/infos/corona-positiv-getestet.html
Wenn der Test negativ ausfällt
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Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung des Mindestabstands, der Hygieneregeln und tragen Sie eine Maske, insbesondere wenn Sie Symptome haben. Grund dafür ist, dass die Tests eine Momentaufnahme für den Testzeitpunkt sind und unterschiedlich zuverlässig sind. Es ist auch nach einem negativen Test möglich, innerhalb der Inkubationszeit von bis zu 10 Tagen zu erkranken und weitere Personen anzustecken. Wenn Sie Symptome haben, wiederholen Sie den Test bitte am nächsten Tag.
In Deutschland kommen hauptsächlich drei Arten von Tests zum Einsatz.
PCR-Tests sind die zuverlässigsten, die Auswertung erfolgt durch ein Labor und ein Ergebnis liegt frühestens nach vier bis sechs Stunden vor (meistens länger). Sie werden eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren. Durchgeführt werden die Tests z.B. in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder von beauftragten Dritten (z.B. Ärzte, private Testzentren). Der PCR-Test ist für Personen mit Wohnsitz in Bayern teilweise kostenlos.
Antigen-Schnelltests werden ebenfalls nur durch geschultes Personal durchgeführt. Wie beim PCR-Test wird ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Durchgeführt werden die Tests in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder von beauftragten Dritten (z.B. Ärzte, private Testzentren, in vielen Apotheken).
Antigen-Selbsttests sind im Handel erhältlich, können selber zu Hause verwendet werden und können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch.
Beide Arten von Antigen-Tests funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Sie liefern deutlich schneller ein Testergebnis, daher erfolgt die Auswertung direkt vor Ort nach ca. 10 Minuten. Sie sind aber weniger zuverlässig und geben daher keine 100%ige Sicherheit. Wenn ein Schnell- oder Selbsttest den Verdacht auf eine Infektion anzeigt, ist eine Bestätigung durch einen PCR-Test unbedingt erforderlich. Eine Meldepflicht der Infektion besteht auch in diesen Fällen.
Alle Arten von Tests sind immer nur Momentaufnahmen und sollten deshalb regelmäßig vor Kontakten mit anderen Personen wiederholt werden. Ein negatives Testergebnis ist keinesfalls ein Freibrief, um auf Abstandhalten und anderen Schutzmaßnahmen verzichten zu können.
Wie bei allen Krankheiten – auch Influenza oder normale Erkältung – kann die richtige Händehygiene und das Einhalten der Husten- und Niesetikette dazu beitragen, die Übertragung des neuartigen Coronavirus zu verhindern.
Am wichtigsten ist es, beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen zu halten und sich umzudrehen, Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen zu bedecken oder ein Taschentuch zu verwenden, das Sie sofort entsorgen können, sowie Ihre Hände regelmäßig mit Seife zu waschen und Augen, Nase oder Mund nicht zu berühren.
Bitte beachten Sie auch, dass momentan jeder verpflichtet ist, im öffentlichen Personennahverkehr eine Maske zu nutzen. In allen geschlossenen Räumen wird die Nutzung empfohlen.
- Wenn Sie Krankheitssymptome entwickeln, sollten Sie sich entweder zu Hause mit einem Selbsttest oder in einem Testzentrum testen lassen (siehe oben).
- Bei einem positiven Ergebnis und Symptomen sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung – einen Arzt aufsuchen.
- Ärzte können über Ihre bevorzugte Suchmaschine oder über die Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gefunden werden.
- Sie können auch auf der Webseite des Konsulats Ihres Heimatlandes nach Ärzten suchen, die Ihre Muttersprache sprechen. Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten können Sie den medizinischen Notdienst 116117 anrufen.
- Bitte besuchen Sie die Webseite Medizinische Notdienste München für weitere Informationen.
Die Corona-Warn-App hilft Ihnen festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person waren und ein Ansteckungsrisiko besteht. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Auch Test-, Genesen- oder Impfnachweise können hier über einen QR Code hochgeladen werden.
Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.