Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Studenten sind in Deutschland kranken- und pflegeversicherungspflichtig, d.h. man muss einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen und die Beiträge zur Pflegeversicherung leisten, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können. Konkret bedeutet dies, dass man sich noch vor der Immatrikulation um eine Bescheinigung über den ausreichenden Versicherungsschutz kümmern muss. Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz muss bis spätenstens 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn eingereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt erst nach Eingang des Nachweises. Die Vorlage einer Versicherung aus dem Heimatland (in Form einer Plastikkarte oder Versicherungspolice) ist für die Immatrikulation nicht ausreichend (siehe Punkt 2), ebenso wird keine Reiserversicherung akzeptiert!
Merkblatt zur Krankenversicherung
1. Studierende aus Ländern der Europäischen Union (EU)/EWRStaaten senden den internationalen Auslandskrankenschein (früher E 111 oder E128), bzw. eine Kopie der EHIC-Karte an eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland (z.B. AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK etc.), manchmal zusammen mit einem Formular (z.B. für die AOK). Die Versicherung schickt Ihnen und der TUM anschließend eine Bescheinigung für die Befreiung von der Versicherungspflicht.
Die Behandlungskosten werden vom Arzt direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
2. Studenten aus Nicht-EU-Ländern, die in ihrem Heimatland versichert sind und mit denen
- ein Sozialversicherungsabkommen besteht (= Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, Schweiz, Türkei, Tunesien), müssen ebenfalls einen Auslandskrankenschein einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland vorlegen.
- Alle anderen Studierenden, die in ihrem Heimatland krankenversichert sind, können sich auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Achtung: Diese Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden. Über die möglichen Nachteile einer Befreiung informiert Sie die gesetzliche Krankenversicherung. Wir raten davon ab, da meistens im Heimatland nicht der gleiche Versicherungsschutz, wie er in Deutschland gilt, gewährt wird. Der Antrag auf Befreiung muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse am Wohn-/Studienort gestellt werden. Eine amtlich bestätigte Übersetzung der heimatlichen Versicherungspolice ist dabei der gesetzlichen Versicherung vorzulegen. Diese Studenten sind damit nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert, d.h. sie müssen alle im Krankheitsfall entstehenden und zum Teil sehr hohen Kosten zunächst selbst bezahlen und bekommen sie dann von ihrer Heimatkrankenkasse (vorher nachfragen) erstattet. Der Ausländerbehörde sind in diesem Fall Nachweise vorzulegen, dass die heimatliche Krankenkasse die verlangten Leistungssätze im Bundesgebiet zu 100 % ersetzt bzw. anerkennt, was selten der Fall ist. Ansonsten kann Ihr Visum unter Umständen nicht ausgestellt werden.
Bitte senden Sie in diesen beiden Fällen eine Kopie Ihrer Internationalen Krankenversicherung an eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland (z.B. Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK etc.). Die Versicherung schickt Ihnen und der TUM anschließend eine Bescheinigung für die Befreiung von der Versicherungspflicht.
Die Behandlungskosten werden vom Arzt direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
3. Studenten, die in ihrem Heimatland nicht versichert sind, müssen sich in Deutschland bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern; online-Formulare hierzu finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen, so dass Sie vorab eine Versicherungsbestätigung für ein Studium an einer Universität an die TUM senden können.
Kosten: Studententarif derzeit € 76-78. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind überall gleich, jedoch lohnt sich der Vergleich bezüglich der Art der Beitragszahlung und der Leistungen.
Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht
Studierende ab dem 14. Fachsemester bzw. ab dem vollendeten 30. Lebensjahr ! Ausländerrechtlich müssen Sie allerdings versichert sein, d.h. Sie müssen sich privat versichern. Für diverse EU-Länder bestehen Sonderregelungen.
Adressen der Krankenkassen
Die Adressen der Krankenkassen finden Sie im Telefonbuch 'Gelbe Seiten'. Sie haben hier freie Wahl! Folgende Krankenkassen bieten uns persönliche Studentenberater an:
AOK München (hier erhalten Sie Informationen in verschiedenen Sprachen sowie englische Webseiten. Ebenso finden Sie hier ein Merkblatt für EU Studenten und eins für Studenten aus nicht-EU Länder - dies ist nur in englischer Sprache verfügbar).
Landsbergerstr. 150-152, 80339 München, Raum B522
Ansprechperson:
Frau Andrea Wurzlbauer (M-Studentenservice@by.aok.de), Tel.: 089-5444-1971; Fax: 089-5444-11601971
Internet: www.aok.de
AOK Freising
Wippenhauserstr. 6, 85354 Freising
Ansprechperson:
Frau Mandy Schneider (Mandy.Schneider@by.aok.de), Tel.: 08161-182234
Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag von 12:00-13:00 Uhr in der Mensa in Weihenstephan
BKK Gesundheit
Feringastr. 10a
Ansprechperson:
Herr Joseph Artur Castro (josehp.castro@dvag.de), Tel.: 089-309052124; Fax: 089-309052126
Internet: www.bkkgesundheit.de
Techniker Krankenkasse (TK) München
Elisenstr. 3, 80335 München
Ansprechperson:
Herr Andreas Werhahn (andreas.werhahn@tk-online.de), Tel.: 089-49069-817.
und zusätzlich jeden Dienstag und Donnerstag Sprechstunde in der TUM Garching, Lichtenbergstr. 4 (im Foyer der Mensa) von 10:30-14:00 Uhr (U-Bahn U6 Garching-Forschungszentrum) bzw. nach Vereinbarung.
Internet: www.unikosmos.de/hochschule.php?stadt=München&schule=22
Barmer GEK
Arnulfstr. 150, 80634 München
Tel.: 089-54621-2400; Anmeldeformular
Internet: www.barmer.de
Deutsche Insurance (www.deutscheinsurance.com ) ist ein Online- portal in dem Sie Hilfe bekommen, um die für Sie passende Versicherung zu finden.
Allgemeine Informationen und Erklärungen zu den Krankenkassen, Versicherungsbescheinigungen in verschiedenen Sprachen finden Sie auch hier.
Kontakt: incoming@zv.tum.de