Persönlicher Status und Werkzeuge

Einwohnermeldeamt

In Deutschland ist jeder Bewohner verpflichtet, sich anzumelden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauert.

Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen oder aus München wegziehen, müssen Sie sich um- bzw. abmelden. Bitte denken Sie immer daran, allen wichtigen Stellen (TUM, Krankenkasse usw.) die neue Adresse mitzuteilen.

Zur Anmeldung brauchen Sie:

  • Personalausweis oder/ bzw. Reisepass
  • spezielles Anmeldeformular (kostenlos bei der Meldebehörde; im Internet herunterladbar)

Wohnsitz Stadt München

Meldestellen der Stadt München

Kreisverwaltungsreferat (Bürgerbüro)
Ruppertstr. 19, 80337 München
Tel.: 089-233-1
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00-12.00 Uhr, Di. 14.00-17.30 Uhr


Wohnsitz Freising

Stadtverwaltung Freising (Rathaus, im Marcushaus)
Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising
Tel.: 08161-540
Öffnungszeiten:
Mo. 8.30-12.00 Uhr, Di.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Do.14.00-17.30 Uhr


Wohnsitz Garching

Stadtverwaltung Garching
Rathausplatz 3, 85748 Garching
Tel.: 089-320890
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Do. 15-18.00 Uhr

Wenn Sie nicht in der Stadt München, Garching oder Freising wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich das Einwohnermeldeamt im Rathaus der jeweiligen Gemeinde. Die Adressen der Gemeinden finden Sie im Telefon unter Gemeindeverwaltung.

Achtung: Die Außenstellen (Anschriften im Telefonbuch unter "Stadtverwaltung") haben davon abweichende Öffnungszeiten!

Die Anmeldebestätigung muß laut Bayerischem Meldegesetz dem Vermieter vorgelegt werden.

Wichtig: Abmeldungsformular ausfüllen, wenn Sie München wieder verlassen!

 

Kontakt: incoming@zv.tum.de