Persönlicher Status und Werkzeuge

Einreisebestimmungen

Studienbewerber und Studierende aus den EU/EWR-Staaten und einigen anderen Ländern, können ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Alle anderen ausländischen Studienbewerber benötigen für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum der diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Herkunftsland. Dieses Visum muss unbedingt frühzeitig vor der Einreise (mindestens 2 Monate vorher!) bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.

Siehe hier auch Liste zur Visapflicht bzw. -freiheit.

Wichtig: Ausländischen Studierenden, die bereits eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs vorweisen können, wird ein sogenanntes Studentenvisum erteilt.

Für an einem Studium interessierte Bewerber gibt es aber auch die Möglichkeit, ein Studienbewerber-Visum zu beantragen. Dieses Visum dient dem Zweck, Informationen über das Studium in Deutschland einzuholen oder noch fehlende Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erlangen. Den Aufenthaltstitel können Sie mit diesem Visum in Deutschland verlängern lassen, ohne erneut ausreisen zu müssen. Sie müssen aber bereits im Visumsverfahren Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Dazu muss z.B. ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle vorgelegt werden.

Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein, da es nicht zu Studienzwecken umgewandelt werden kann (kein Studium mit Touristenvisum!) und Sie in Ihr Heimatland zurückreisen müssten. Von Deutschland aus ist es nicht möglich, ein Visum für Studienzwecke zu beantragen. Lassen Sie sich in der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat ausführlich darüber beraten, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Nennen Sie vor allem immer exakt Ihren Aufenthaltszweck und Ihre späteren Absichten (z.B. Studium), sonst ist das ausgestellte Visum auf einen bestimmten Zweck beschränkt und nicht mehr umwandelbar.

Kontakt: incoming