Persönlicher Status und Werkzeuge

Beantragung eines Aufenthaltstitels

  • Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten (ausgenommen Schweiz) erhalten nach der behördlichen Anmeldung und gleichzeitigem Ausfüllen einer sogenannten „Selbstauskunft“ über das Vorliegen der Freizügigkeit, von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich von Ihrer Seite aus um die Selbstauskunft über das Vorliegen der Freizügigkeit kümern müssen, da dies nicht automatisch geschieht.
  • Die visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Studienbewerber aus den USA, Australien, Neuseeland, Japan, Kanada, Republik Korea, Israel, sowie der Schweiz (siehe auch unter "Einreisebestimmungen" -Liste zur Visapflicht bzw. -freiheit) müssen bis spätestens 3 Monate nach Einreise den "Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis" ausfüllen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
  • Studierende, die nicht aus einem der oben angeführten Länder einreisen (siehe auch unter "Einreisebestimmungen" -Liste zur Visapflicht bzw. -freiheit) , müssen schon im Heimatland ein Studienvisum beantragt haben und mit diesem einreisen. Sie müssen dann in Deutschland innerhalb der Gültigkeit des Visums, den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels stellen. Nicht-EUAngehörige erhalten einen Aufenthaltstitel für die jeweilige Ausbildungsphase (z.B. für das Studienkolleg oder für das Fachstudium im gewählten Studiengang)

Wohnsitz in München

Kreisverwaltungsreferat - Amt für Ausländerangelegenheiten

Ruppertstr. 19, 80337 München
(U-Bahn: U3/U6, Haltestelle : Poccistraße)
Zimmer 1047 – 1048 – 1051 - 1052 - 1059 (Studentenangelegenheiten)
Servicepoint Telefon.: 089-233-25134
E-Mail: studenten-ii3.kvr@muenchen.de

Öffnungszeiten: Mo bis Do 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-18.30 Uhr, Fr 7.00-12.00 Uhr, Mi geschlossen


Wohnsitz in Freising

Landratsamt Freising

Landshuterstr. 31, 85356 Freising
Tel.: 08161-6000
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00-12.00 Uhr, Di geschlossen, Do zusätzlich auch von 14.00-17.30 Uhr


Wohnsitz in den Umlandgemeinden von München oder in Garching

Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde (Rathaus, Landratsamt o.ä.)

Landratsamt München,
Mariahilfplatz 17, 81541 München
Tel.: 089-62210
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-17.30 Uhr


Nötige Dokumente für Studierende aus außereuropäischen Ländern

  • vollständig ausgefüllter Formularantrag (s. u. "Beantragung eines Aufenthaltstitels")
  • gültiger Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung der TU München
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis über 659€: Die Finanzierung muss für mindestens 1 Jahr gesichert sein. Falls Sie ein Stipendium erhalten, welches weniger als 659 € monatlich beträgt, müssen Sie zusätzlich noch eine Bescheinigung Ihrer Eltern oder eines Bürgen über den Differenzbetrag vorlegen.
  • Nachweis der Anmeldung in München
  • gegebenenfalls ein Visum für Studienzwecke (siehe oben)
  • Passbilder
  • Gebühr bei Ersterteilung: 60 € ; bei Verlängerung 30 €

Wichtig: Bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft, gehen Sie bitte rechtzeitig zur Ausländerbehörde, auch wenn Ihnen einige Unterlagen fehlen sollten. Sie bekommen dann eine vorläufige Bescheinigung über die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung. Bringen Sie bitte alle Nachweise im Original und Kopie, falls diese von Ihnen noch benötigt werden. Der Aufenthaltstitel kann längstens für 2 Jahre erteilt, bzw. verlängert werden (wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist, aber in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann; § 16, Abs.1, AufenthG); wer eine Verlängerung will, muss sie rechtzeitig (d.h. vor Ablauf des Aufenthaltstitels) beantragen. Der Aufenthaltstitel wird an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebun den (bei Ihnen das Studium einer bestimmten Fachrichtung). Sie erlischt, wenn der Zweck erreicht oder abgebrochen wird.

 

Kontakt: incoming@zv.tum.de