| Partner | Leistungen | Voraussetzungen | Bewerbung | Unterlagen | Sprachkurse |
|---|
Voraussetzung zur Bewerbung für ein Erasmus Studierendenmobilität Studium (SMS)
- Sie sind in einem Studiengang der TUM eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt;
- Sie haben (mindestens) das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen;
- Sie haben bisher noch keine Erasmus Studierendenmobilität (SMS) durchgeführt bzw. am Sokrates/ Erasmus-Programm teilgenommen (siehe auch unten: wiederholte Förderung);
- Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
Seit 2010/11 können sich auch Studierende aus Drittländern, die in Deutschland als full degree Studierende eingeschrieben sind, für Erasmus SMS bewerben. So kann z.B. ein chinesischer Student, der sein ganzes Studium in Deutschland absolviert, mit ERASMUS in ein anderes europäisches Partnerland gehen und ein Erasmus Stipendium bekommen!
Wiederholte Förderung
- ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne Zuschuss) für ein Erasmus-Auslandsstudium (SMS) (maximal 12 Monate) und einmal für ein Erasmus-Auslandspraktikum (SMP) (maximal 12 Monate) gefördert werden;
- wurde ein Studierender bereits einmal (mit oder ohne Zuschuss) in Sokrates/Erasmus bzw. in Leonardo da Vinci gefördert, kann er im 1. Fall noch eine Förderung für ein Auslandspraktikum (SMP) und im 2. Fall für ein Auslandsstudium in Erasmus (SMS) erhalten;
- ein Studierender der TUM kann sich jedoch in jedem Fall noch zusätzlich für das TUMexchange-Programm bewerben.
Kombination Studium - Praktikum für SMS-Studierende
Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts (SMS) miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert (d.h. das Praktikum muss in einem Learning Agreement verankert sein) und wird von dieser auch bestätigt;
- das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander oder werden zumindest im selben akademischen Jahr absolviert.
Ein kombinierter Aufenthalt ist zwischen 3 und 12 Monaten möglich. Dabei ist die Kombination der Teile beliebig wählbar, es gibt keine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis (Beispiel: 1 Monat Praktikum mit zwei Monaten Studium). Die auf diese Weise geförderten Studierenden können dann noch ein weiteres Praktikum bis zu 12 Monate über das Erasmus Studierenden Mobilität Praktikum (SMP) absolvieren.
Kontakt: Sabine Viererbl