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Leistungen der Erasmus Studierendenmobilität (SMS)
- für den vereinbarten Studiengang werden von der Gasteinrichtung keine Hochschulgebühren (für Studium, Einschreibung, Prüfungen, Zugang zu Labors und Bibliotheken, usw.) erhoben. Es können allerdings geringe Gebühren für Kosten wie Versicherung, Beiträge zu Studentenvertretungen und die Nutzung von Material wie Fotokopien, Laborerzeugnisse usw. erhoben werden, und zwar auf derselben Grundlage wie sie für die Studierenden vor Ort erhoben werden;
- im Falle einer Beurlaubung auch Befreiung von Studiengebühren an der TUM während des Auslandsstudiums;
- Studierende können auch für den Erasmus-Auslandsaufenthalt Auslands-BAföG in Anspruch nehmen;
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Absprache mit den Erasmus(SMS)-Beauftragten in Form eines Learning Agreements vor Aufenthaltsbeginn;
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (ca. 180-200 € monatlich);
- für Studierende mit Sonderbedürfnissen (u.a. Studierende mit Kind) und behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung;
- Unterstützung bei der fachlichen (durch den Erasmus(SMS)-Beauftragten) und sprachlichen sowie kulturellen Vorbereitung (durch das International Office) auf den Auslandsaufenthalt;
- In der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus-Programm sind in der Erasmus-Studentencharta geregelt, die jedem Erasmus-Austauschstudierenden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ausgehändigt wird.
Kontakt: Sabine Viererbl