Erasmus STA |
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Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der TUM, sowie auch für kurzzeitige Forschungsaufenthalte ermöglicht ERASMUS die Mobilität zu Unterrichtszwecken an europäischen Partnerhochschulen.
Wer kann an einer Erasmus Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) der TUM teilnehmen?
- Dozent/innen und Wissenschaftler*, die an der TUM angestellt sind und eine Dienstreiseerlaubnis haben (STA1)
- Personal von Unternehmen aus Ländern, die sich am Erasmus-Programm beteiligen. (STA2)
*(Staatsangehörige aus Luxemburg und Lichtenstein dürfen aus diesem Vertrag keine Gelder erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg bzw. Lichtenstein gefördert werden)
Zielgruppen:
- Hochschullehrer
- Dozenten
- Wissenschaftliche Mitarbeiter/Doktoranten aller Fakultäten
- Emeriti der TUM
Aufenthaltsmodalitäten
- Ein Erasmus Bilateral Agreement im Rahmen der Dozentenmobilität ist Voraussetzung (Dieses wird vom International Office erstellt und unterzeichnet). Einen Überblick aller ERASMUS Hochschulpartnerschaften finden Sie nach Fakultäten sortiert in unserer Online Datenbank. Weitere Verträge können auf Antrag vereinbart werden.
- Eine schriftliche Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltung mit der Partneruniversität, das sog. Teaching Assignment (muss vor Antritt der Reise unterschrieben vorliegen)
- Mindestens fünf Unterrichtsstunden
- Maximal 6 Wochen
ERASMUS Förderung
- Erstattung von Reisekosten in Höhe der vorab zugesagten Mittel (Die Abrechnung erfolgt nach EU-Pauschalen auf der Basis einer Dienstreiseabrechnung)
- Sonderzuschüsse für Dozenten mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Behinderung, Alleinerziehend) (Link zu Erasmus Seite)
Achtung: Eine Dienstreisegenehmigung muss aus versicherungstechnischen Gründen vor Antritt der Reise vorliegen. Eine Kofinanzierung des Aufenthaltes durch andere EU-Programme, wie z.B. LEONARDO DA VINCI und den FTE-Rahmenprogrammen der EU oder aus Mitteln von bilateralen Kulturabkommen, privaten Stiftungen oder internationalen Stiftungen ist ausgeschlossen.
Vorteile einer Erasmus-Mobilität zu Lehrzwecken (STA)
- Internationalisierung und Zusammenarbeit der Fakultäten der Partnerhochschulen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Forschungsaufenthalt für Nachwuchswissenschaftler
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
Antragstellung
Bitte reichen Sie bis zum 15.01.2012 (Reisezeitraum 03/2012-08/2012) bzw. bis zum 15.07.2012 (Reisezeitraum 09/2012-02/2013) folgende Unterlagen im International Office bei Simone Fröhlich ein:
Außerhalb der Bewerbungsfrist eingereichte Anträge können eventuell bei der Restmittelverteilung berücksichtigt werden – bitte wenden Sie sich an das International Office.
Programmabwicklung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im International Office bei Wiebke von Wangenheim ein:
Vor Antritt Ihrer Reise
- Kopie des genehmigten Dienstreiseantrags (nur mit myTUM-Kennung zugänglich)
- STA Annahmeerklärung
Spätestens 4 Wochen nach Ihrer Reise
- STA Berichtsfragebogen
- STA Bestätigung auf der die Unterrichtsstunden vermerkt sind
- Reisekostenrechnung mit Originalbelegen (Bitte reichen Sie diese zuvor bei der Reisekostenstelle ein, die für Sie zuständig ist)
Erfahrungsberichte nach Fakultäten und Ländern sortiert können Sie gerne beim International Office (Wiebke von Wangenheim) nachfragen. Mehr Informationen zu Erasmus-Dozentenmobilität finden Sie auch auf der Homepage des DAAD.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office, Erasmus Büro Wiebke v. Wangenheim und Simone Fröhlich
Kontakt: Simone Fröhlich, Wiebke v. Wangenheim