Persönlicher Status und Werkzeuge


Erasmus Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (STT)

 

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der TUM ermöglicht ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an europäischen Partnerhochschulen (STT1) und an europäischen Unternehmen und Einrichtungen (STT2). 


Wer kann an einer Erasmus Mobilität zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahme für Hochschulpersonal (STT) der TUM teilnehmen?

  • Mitarbeiter der TUM*

*(Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis zur TUM stehen und eine Dienstreiseerlaubnis haben. Staatsangehörige aus Luxemburg und Lichtenstein dürfen aus diesem Vertrag keine Gelder erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg bzw. Lichtenstein gefördert werden.)

Zielgruppe: Hochschulpersonal aus den Fakultäten und der Verwaltung der gesamten TUM z.B.

  • der Fachbereiche
  • Studienberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterbildung
  • Technologie & Transfer
  • Finanzen
  • Bibliothek
  • International Office

Weiterbildungsformate

  •  Studienbesuche, z.B. Hochschulpersonal besucht eine Partnerhochschule (STT1)
  •  Besuch einer International Week an einer Partnerhochschule (STT1)
    Bitte beachten Sie: Selbstständige Bewerbung an der Partnerhochschule notwendig!
  •  Besuch eines Sprachkurses (STT1/STT2)
    Bitte beachten Sie: Pro Förderjahr ist TUM-weit nur eine begrenzte Anzahl an Sprachkurs-Mobilitäten möglich!
  •  Hospitanzen, z.B. Hochschulpersonal besucht ein Unternehmen (STT2)
  •  Besuch von sonstigen Workshops und/oder Konferenzen (STT1/STT2)
  •  Sonstige Weiterbildungsmaßnahmen nach Absprache

Bei STT1 muss ein bilaterales Abkommen im Rahmen der ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmobilität vorliegen. Dieses wird vom International Office erstellt und unterzeichnet. 


Aufenthaltsmodalitäten

  • Die Förderdauer liegt zwischen 5 Arbeitstagen und 6 Wochen
  • Inhaltlicher Bezug der Mobilität zu den Zielsetzungen des Erasmus-Programms
  • Vereinbarung eines Arbeitsprogramms mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung
  • Anfertigung eines Berichtes über Ihre Tätigkeit im Rahmen der Personalmobilität
  • Einreichung einer Bestätigung der Gasteinrichtung nach Beendigung des Aufenthaltes

ERASMUS Förderung

Erstattung von Reisekosten in Höhe der vorab zugesagten Mittel (Die Abrechnung erfolgt nach EU-Pauschalen auf der Basis einer Dienstreiseabrechnung. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Behinderung, Alleinerziehend).

Achtung: Eine Dienstreisegenehmigung muss aus versicherungstechnischen Gründen vor Antritt der Reise vorliegen. Eine Kofinanzierung des Aufenthaltes durch andere EU-Programme, wie z.B. LEONARDO DA VINCI und den FTE-Rahmenprogrammen der EU oder aus Mitteln von bilateralen Kulturabkommen, privaten Stiftungen oder internationalen Stiftungen ist ausgeschlossen.


Vorteile einer Erasmus-Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Internationalisierung der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen

Antragstellung

Bitte reichen Sie bis zum 15.01.2012 (Reisezeitraum 03/2012-08/2012) bzw. bis zum 15.07.2012 (Reisezeitraum 09/2012-02/2013) folgende Unterlagen im International Office bei Simone Fröhlich ein

Außerhalb der Bewerbungsfrist eingereichte Anträge können eventuell bei der Restmittelverteilung berücksichtigt werden – bitte wenden Sie sich an das International Office.

Programmabwicklung

Bitte reichen Sie folgende Dokumente im International Office bei Wiebke von Wangenheim ein:

 Vor Antritt Ihrer Reise

 Spätestens 4 Wochen nach Ihrer Reise

Reisekostenrechnung mit Originalbelegen (Bitte reichen Sie diese zuvor bei der Reisekostenstelle ein die für Sie zuständig ist). 

Erfahrungsberichte nach Ländern und Weiterbildungsformat sortiert können Sie gerne beim International Office (Wiebke von Wangenheim) nachfragen. Mehr Informationen zu Erasmus Fort- und Weiterbildungsmobilität finden Sie auch auf der Homepage des DAAD. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office, Erasmus Büro: Wiebke v. Wangenheim und Simone Fröhlich

 

Kontakt: Simone FröhlichWiebke v. Wangenheim